Kenntnisnahme - FB 68/0023/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Multimodales Mobilitätskonzept für den Stadtbezirk Richterich, Antrag der SPD – Fraktion vom 09.05.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 68/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Kenntnisnahme
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|
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19.06.2024
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Der Stadtbezirk Aachen Richterich ist mit rund 8.800 Einwohner*innen der nördlichste
Außenbezirk der Stadt Aachen. Bereits in den letzten Jahren ist der Bezirk durch die Ausweisung neuer Wohn- und Gewerbegebietsflächen gewachsen. Ein weitere, zukünftige Bevölkerungszunahme ist zu erwarten (Richtericher Dell, Städtebauliche Erneuerung der Ortsmitte Alt-Richterich, etc.).
Vor diesem Hintergrund liegt der Verwaltung ein Antrag der SPD-Fraktion Aachen-Richterich vom 09.05.2022 vor. Es wird beantragt, die Verwaltung damit zu beauftragen, ein multimodales Mobilitätskonzept für den Stadtteil Richterich zu erstellen und dabei die in den nächsten Jahren anstehenden verkehrlichen Entwicklungen zu berücksichtigen.
Stellungnahme der Verwaltung
Auf Basis von Empfehlungen des Zukunftsnetzes NRW wurden in den vergangenen Jahren bereits Mobilitätskonzepte für Aachen - Brand und Aachen - Eilendorf erstellt. Beide Konzepte wurden nach entsprechender Ausschreibung durch externe Planungsbüros erarbeitet.
Aufbauend auf den bisherigen Erfahrungen in den o.g. Bezirken und unter Berücksichtigung der bisherigen Entwicklungen in Richterich (v.a. Perspektive Richterich) soll ein Mobilitätskonzept für Richterich als Orientierung für eine nachhaltige Mobilität erarbeitet werden, welches alle Fortbewegungsarten (Kfz Verkehr, Radverkehr, ÖPNV, Fußverkehr) integriert und die Mobilität für alle Bevölkerungsgruppen sicherstellen soll. Dieses Konzept soll möglichst umweltverträglich und zukunftsfähig sein und als Leitlinie für die künftige Entwicklung und das politische Handeln des Bezirkes für die kommenden 10 bis 20 Jahre dienen. Dabei sollen konkrete Lösungsansätze und Maßnahmen erarbeitet werden, die der Verbesserung neuralgischer Stellen im Bezirk dienen sollen. Gleichzeitig werden bei der Erstellung bereits laufende Planungen berücksichtigt. Es ist vorgesehen, dass ein externes Büro mit der Erstellung des Konzeptes beauftragt wird. Planungsgrundlage soll neben Analysen vor Ort auch die Beteiligung der Bürger*innen und der Politik des Bezirkes sein. Durch die Expertise der vor Ort lebenden Personen können neuralgische Punkte besser identifiziert und die Gegebenheiten vor Ort besser berücksichtigt werden. Mögliche Beteiligungsformate sind zum Beispiel Workshops und Planungsspaziergänge. Zudem können auch (kartenbasierten online-) Befragungen durchgeführt werden.
Die Erfahrungen aus den Bezirken Aachen – Brand und Aachen – Eilendorf sollen in Richterich berücksichtigt werden. Des Weiteren wird der Fokusraum Richterich im Rahmen des Projektes AACHEN Kompass mitberücksichtigt bzw. bereits bestehende Ansätze und Erkenntnisse aus diesem Projekt in das Mobilitätskonzept aufgenommen. In der Perspektive Richterich sind bereits einige Projekte zusammengefasst, die auch für die Erarbeitung des bezirklichen Mobilitätskonzeptes von großer Bedeutung sind.
Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung wird nach Beschlussfassung eine Ausschreibung zur Erstellung des Mobilitätskonzeptes Richterich vorbereiten und noch in diesem Jahr vergeben. Es wird von einer Bearbeitungszeit von bis zu zwei Jahren ausgegangen. Hinweise aus der Bezirksvertretung zu möglichen Schwerpunkten, die im Rahmen der Ausschreibung und Beratung berücksichtigt werden sollten, nimmt die Verwaltung gerne entgegen.
Finanzielle Auswirkungen
Für das Mobilitätskonzept Aachen-Richterich sind in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 Mittel in Höhe von 100.000 € unter dem PSP-Element 4-120201-602-1 vorgesehen. Aus den Erfahrungen von vergleichbaren Untersuchungen in Brand und Eilendorf kann davon ausgegangen werden, dass mit diesen Ansätzen die externe Beratung sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt werden kann. Die genauen Kosten können erst mit Auftragsvergabe ermittelt werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Klimarelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten, beziehungsweise nicht quantifizierbar.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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605,4 kB
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