Entscheidungsvorlage - FB 02/0325/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktueller Sachstandsbericht zu Entwicklungen im Rheinischen Revier
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
- Verfasst von:
- FB 02
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung
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Entscheidung
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19.06.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt den Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa weiterhin an den Entwicklungen im Rheinischen Revier teilzunehmen und in den künftigen Ausschusssitzungen darüber zu berichten.
Erläuterungen
Aktueller Sachstandsbericht zu Entwicklungen im Rheinischen Revier
Der Strukturwandel im Rheinischen Revier eröffnet der zukünftigen Entwicklung in der Stadt Aachen zahlreiche Chancen, nachhaltige wirtschaftliche Impulse aufzugreifen und umzusetzen. Im Auftrag des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung verfolgt der Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa die Aktivitäten im Rheinischen Revier, identifiziert Anknüpfungspunkte und nimmt aktiv am Strukturwandelprozess teil. Hierzu informiert die Verwaltung regelmäßig in einem aktuellen Sachstandsbericht zu Förderprogrammen, Formaten und weiteren Entwicklungen im Rheinischen Revier.
19 Ankerprojekte für das Rheinische Revier
Am 19. März 2024 verabschiedete das Kabinett des Landes NRW eine Liste mit 19 sogenannten Ankerprojekten im Rheinischen Revier, die insgesamt 31 Vorhaben umfasst. Diese Ankerprojekte sollen in den kommenden drei bis fünf Jahren realisiert werden und somit einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung des Strukturwandels bis zum vorgezogenen Braunkohleausstieg 2030 leisten. Einen Überblick über die 19 Ankerprojekte ist Anlage 1 zu entnehmen.
Vereinfachung des Förderverfahrens im Rheinisches Revier
Wie bereits in vorangegangenen Sachstandsberichten (Vorlage - FB 02/0240/WP18) beschrieben wurde das bisherige mehrstufige Verfahren zur Auswahl und Qualifizierung von Strukturwandelprojekten – auch als ‘Sterneverfahren‘ bekannt – einer Überprüfung unterzogen und mit Beschluss der Landesregierung vom 6. Dezember 2022 in der bisherigen Form aufgehoben. Zukünftig soll verstärkt auf ein Dialogverfahren zwischen der Zukunftsagentur Rheinisches Revier und den Akteuren aus dem Rheinischen Revier, insbesondere den Kommunen, gesetzt werden, um strukturwandelwirksame Projektideen zu identifizieren und in eine potenzielle Projektförderung zu überführen. Ein entsprechender Kabinettsbeschluss wurde am 23. Mai 2023 gefasst.
Dazu wurden von der Landesregierung und der Region Ziele und damit verbundene Meilensteine erarbeitet, die einen erfolgreichen Endpunkt des Wandels definieren und den Weg dorthin in klare und messbare Schritte unterteilen sollen. Die Meilensteine sollen alle zwei Jahre überprüft und die Ergebnisse veröffentlicht werden. Um den Prozess gegenüber dem bisherigen ‘Sterneprozess‘ zu beschleunigen, soll künftig bereits im Vorfeld der Förderaufrufe eine Konsultation der Region im Dialogverfahren erfolgen, um passgenaue Förderangebote zu ermöglichen. Die nächsten Fokusthemen der Förderlandschaft im Rheinischen Revier sollen folgende drei Themen bilden:
- Förderung von Einrichtungen der beruflichen Bildung
- Förderung von Technologie- und Gründerzentren (insb. Ausstattung)
- Entwicklung zentraler Wirtschaftsflächen
Darüber hinaus soll durch die frühzeitige Einbindung der Fördermittelgeber in die Beratungs- und Projektqualifizierungsarbeit eine Verfahrensbeschleunigung erreicht werden. So soll die inhaltliche und förderrechtliche Qualifizierung der Projektideen nicht mehr nacheinander („Sterne sammeln“), sondern parallel erfolgen. Hierfür soll den Projektideengeber*innen bereits frühzeitig eine prozessführende Ansprechperson an die Seite gestellt werden, die diesen Prozess auf Fördergeberseite begleitet. Erst nach Erreichen der Antragsreife und Identifizierung eines Förderzugangs soll dann der Aufsichtsrat der Zukunftsagentur über den regionalen Konsens für ein entsprechendes Projekt votieren und das geplante Vorhaben in einem letzten Schritt durch die entsprechenden Landesgremien freigegeben werden.
Einen Überblick über das neue Verfahren ist dem beigefügten Kurzflyer (Anlage 2) zu entnehmen.
Evaluierung bisheriger Strukturwandelprojekte
Im Zuge der Vereinfachung des Förderverfahrens im Rheinischen Revier wurde von den beteiligten Stellen auf Landes- und Bezirksregierungsebene eine Evaluierung der bereits im Verfahren befindlichen Projekte durchgeführt. Mit Stand Anfang Mai 2024 wurden 183 Projekte identifiziert, die bereits eine Bewilligung erhalten haben. Die Höhe der bewilligten Fördermittel beläuft sich auf ca. 1,62 Mrd. €. Darüber hinaus befinden sich weitere 237 Projekte im Verfahren und werden entsprechend weiterqualifiziert, um eine Bewilligungsreife zu erreichen. Diese 237 Projekte binden derzeit ein Fördervolumen von 8,18 Mrd. €. Somit kann festgestellt werden, dass derzeit 410 Projekte bewilligt bzw. im Verfahren sind und damit ein Fördervolumen von ca. 9,8 Mrd. € bereits zugewiesen bzw. gebunden wurde. Damit stehen von den ca. 14,8 Mrd. € bereitgestellten Mitteln für die Bewältigung des Strukturwandels im Rheinischen Revier noch ca. 5 Mrd. € für zukünftige Projekte zur Verfügung.
Im Rahmen der Bestandsaufnahme wurden auch diejenigen Projektideen angeschrieben, die über einen längeren Zeitraum keine nennenswerten Fortschritte erzielen konnten oder deren Status aus Sicht des Fördermittelgebers unklar sind. Dabei wurden 38 Projekte identifiziert, die Auflagen für eine Weiterführung im Qualifizierungsprozess erfüllen müssen, sowie sechs Projekte, deren Aussichten auf eine Förderung so gering waren, dass sie ein Beendigungsschreiben im Namen der Landesregierung erhielten und aus dem Prozess herausgenommen wurden.
Microsoft-Ansiedlung im Rheinischen Revier
Mitte Februar gab das US-amerikanische Unternehmen Microsoft bekannt, dass es insg. 3,2 Mrd. € in IT-Infrastruktur in Deutschland investieren wird. Ein Großteil dieser Investitionen wird im Rheinischen Revier getätigt. So sollen in den Städten Bergheim und Bedburg (Rhein-Erft-Kreis) zwei neue Rechenzentren errichtet werden. Diese sogenannten Hyperscaler sind durch ihre Leistungsstärke besonders für den Ausbau von Anwendungskapazitäten im Bereich Künstliche Intelligenz und Cloud-Computing geeignet. Nach der Bauzeit von ca. 4 Jahren sollen vor Ort etwa 300 Personen arbeiten sowie im direkten Umfeld neue Digitalparks mit jeweils ca. 2.500 Arbeitsplätzen entstehen. Unter der Federführung der IHK Aachen und dem Fachbereich für Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa haben die Gebietskörperschaften mit der Studie „Dynamik und Einflüsse auf die IT-Infrastruktur der Zukunft in der Region Aachen“ bereits die Voraussetzungen geschaffen, um ein unmittelbares Andocken der Region Aachen an diese Entwicklung sicherzustellen.
Gewerbeflächeninitiative im Rheinischen Revier
Anfang 2023 beschloss der Aufsichtstrat der Zukunftsagentur Rheinisches Revier eine Fokusliste mit 60 Standorten, an denen besonders strukturwandelrelevante Gewerbeflächen entwickelt werden können. Auch der Standort Aachen Rothe-Erde ist Teil dieser Liste und wird somit zukünftig Zugang zu neuen und speziellen Förderangeboten des Landes zur Weiterentwicklung der Flächen erhalten. Neben dem Standort Aachen Rothe Erde sind aus der Städteregion außerdem Alsdorf (Business Park Hoengen Nord und Süd), Eschweiler (Gewerbegebiet Weisweiler und Gewerbegebiet Kinzweiler) sowie Würselen (Aero-Park Merzbrück I, II und III) in die Fokusliste aufgenommen worden.
Leitentscheidung 2023
Aufbauend auf der Eckpunktevereinbarung zum Kohleausstieg 2030 zwischen dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE), dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und der RWE AG Anfang Oktober 2022 hat das nordrhein-westfälische Landeskabinett am 19. September 2023 eine neue Leitentscheidung für das Rheinische Revier beschlossen.
Diese Leitentscheidung baut auf der vorangegangenen Leitentscheidung aus dem Jahr 2021 auf und schärft insbesondere die Vorgaben für den frühzeitigen Ausstieg aus der Braunkohle im Rheinischen Revier sowie die damit verbundenen raumordnerischen Aspekte im direkten Tagebauumfeld. Wesentliche Festlegungen betreffen den Erhalt von fünf Dörfern in Erkelenz im Umfeld des Tagebaus Garzweiler II sowie von Alt-Morschenich im Umfeld des Tagebaus Hambach. Die vollständige Leitentscheidung 2023 einschließlich der Anlagen ist Anlage 3 zu entnehmen.
Weiterentwicklung Gigawattpakt
Rund 50 Landkreise, Kommunen (u.a. Aachen), energiewirtschaftliche Unternehmen und Projektträger aus dem Rheinischen Revier haben am 21. März 2022 einen Gigawattpakt mit der Landesregierung NRW geschlossen. Ziel des Paktes ist es, die Stromerzeugungskapazitäten aus erneuerbaren Energien bis 2028 auf fünf Gigawatt mehr als zu verdoppeln und gleichzeitig den Ausbau der erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung zu forcieren.
Im Rahmen der Jahresversammlung Gigawattpakt am 18. Januar 2024 in Düren, stellte Frau Ministerin Neubaur zwei neue Förderprogramme mit einem Gesamtvolumen von 60 Mio. € vor, die in den kommenden vier Jahren den PV-Anlagen Ausbau auf kommunalen Liegenschaften im Rheinischen Revier unterstützen. Zum einen gibt es seit Ende Februar die Möglichkeit, dass PV-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden (ggf. mit Batteriespeichern) gefördert werden. Wesentliche Rahmenbedingungen sind hierbei, dass die Eigenverbrauchsquote der Anlagen mind. 80 % betragen muss. Projekte, die diese Rahmenbedingung erfüllen, können dann mit einer Förderquote von 95 % und maximal 350.000 € pro Anlage bzw. Liegenschaft gefördert werden. Zum anderen wurde ein Förderprogramm eröffnet, das Planungsleistungen zum PV-Ausbau unterstützt. Hier können Planungsvorhaben (z.B. Größenskalierung, Statik, Blendwirkung etc.) zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen zur Errichtung oder Erweiterung von PV-Anlagen mit bis zu 95 % und maximal 35.000 € pro Gebäude gefördert werden.
Raumbild der Region Aachen
Aufbauend auf Vorarbeiten der Städteregion Aachen hat der Region Aachen Zweckverband die Koordination und Moderation zur Erstellung eines regionalen Raumbildes übernommen. Durch die Entwicklung von gesamtregionalen und thematischen Karten sollen raumbedeutsame Entwicklungen besser sichtbar gemacht und miteinander verknüpft werden. Die Kartenentwürfe enthalten bestehende und zukünftige Standorte für die Erzeugung erneuerbarer Energien, insbesondere Wasserstoff, Windkraft und Photovoltaik. Darüber hinaus werden Bestands- und Potenzialflächen für Gewerbe und regional bedeutsame Projekte des Strukturwandels dargestellt. Mit Hilfe der Karten können Infrastrukturlücken und Freiflächen schneller identifiziert werden.
Eine erste Version der Karten wurde mit ca. 30 Vertreter*innen der Region auf der ExpoReal in München diskutiert und bildete den Startschuss dieses Prozesses. Im weiteren Dialog sollen sowohl die Kreisgrenzen als auch die überregionalen Verflechtungen berücksichtigt werden. Zukünftig soll die Karte sowohl für regionale Abstimmungen als auch für Präsentationen bei gemeinsamen Messeauftritten genutzt werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
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| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |