Kenntnisnahme - E 18/0196/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über das 1. Quartal 2024 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
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Kenntnisnahme
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18.06.2024
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Erläuterungen
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |
1. Einleitung
Nach § 16 der Betriebssatzung des Aachener Stadtbetriebes hat die Betriebsleitung die Oberbürgermeisterin, die Stadtkämmerin sowie den Betriebsausschuss vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplans zu unterrichten. Nach § 7 Abs. 3 der Betriebssatzung sind zudem der Stadtkämmerin alle sonstigen finanzwirtschaftlichen Auskünfte zu erteilen.
Die Gegenüberstellung der Plan- und Istwerte der Erträge, kumulierten Aufwendungen und Investitionen des ersten Quartals 2024 sowie ein Forecast für das Jahr 2024 erfolgt in einer tabellarischen Aufstellung. Zur näheren Erläuterung der Istwerte und Planabweichungen wird in diesem Bericht auf die wesentlichen Positionen eingegangen. In diesem Bericht entspricht der Forecast-Wert in allen Positionen dem Planwert des Wirtschaftsplans.
2. Erträge 1. Quartal 2024
- Erläuterungen zur Ertragsentwicklung im 1. Quartal 2024
- Umsatzerlöse (ohne Betriebskostenzuschuss)
Gemessen an der Planvorgabe konnte im ersten Quartal 2024 der erwartete Umsatzerlös nicht erreicht werden. Im Vergleich zum ersten Quartal des Vorjahres kann eine Mindereinnahme von 158 T€ verzeichnet werden.
Einen großen Anteil an den Umsatzerlösen tragen die Erlöse aus dem Verkauf von Altpapier. Dieser entspricht ca. 56 % der Erlöse aus Drittgeschäften. Zwar sind die Preise pro Tonne Altpapier im Vergleich zum ersten Quartal des Vorjahres um durchschnittlich 25 € gestiegen bei einer konstanten Sammelmenge, jedoch wurden die Mitbenutzungsentgelte der Dualen Systeme im ersten Quartal 2024 noch nicht verbucht, da es noch nicht zu einer Vertragsschließung mit den Dualen Systemen Deutschland gekommen ist.
Auch die Erlöse der Straßenreinigung für die Winterdienstpauschale (75 T€ in Q1 2023) wurden im ersten Quartal 2024 buchhalterisch noch nicht erfasst. Ebenso ist im Quartalsvergleich der Jahre 2023 und 2024 im Bereich Grünflächenpflege ein Rückgang der Erlöse zu verzeichnen, welche hauptsächlich aus der Baumpflanzung und -pflege für andere Fachbereiche stammen. Da sich die Rechnungsstellung für diese Baumpflanzungen im Jahr 2024 zeitlich verschoben hat, ergibt sich im Jahresvergleich eine Differenz von 76 T€.
Die fehlende Verbuchung der Mitbenutzungsentgelte und der Straßenreinigung sind im Wesentlichen die Ursache für die Ausschöpfung des Planwertes von lediglich 59 %.
Die Erlöse sind unterjährig kritisch zu beobachten, da insbesondere die Entwicklung auf dem Papiermarkt einen entscheidenden Einfluss auf die Einhaltung der Planvorgabe hat. Aus heutiger Sicht ist damit zu rechnen, dass der Planwert eingehalten werden kann.
- Sonstige betriebliche Erträge
Im ersten Quartal des Jahres wurde die Position der sonstigen betrieblichen Erträge im Vergleich zum Planwert um 66 T€ überschritten. Im Vergleich zum Vorjahreswert ist hier eine Mehreinnahme von 338 T€ zu verzeichnen. Dies ist darin begründet, dass im ersten Quartal 2024 bereits die Zahlungen der Stadt für den Inflationsausgleich 2024 verbucht werden konnten. Die geringe Abweichung zum Planwert wird sich in den folgenden Quartalen auflösen und der Istwert dem Planwert annähern.
- Fazit
Insgesamt wurden die Planvorgaben der Erträge des ersten Quartals um ca. 317 T€ unterschritten. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass die Planvorgabe der Erträge insgesamt für das Jahr 2024 eingehalten werden kann. Maßgeblichen Einfluss auf die Planerfüllung haben die Erlöse der Dualen Systeme Deutschland und die unterjährig schwankenden Marktpreise für das Altpapier. Durch das interne Berichtswesen wird daher die Entwicklung der Erträge permanent verfolgt.
3. Aufwendungen 1. Quartal 2024
- Materialaufwand
Der Planwert des ersten Quartals für die Position Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurde nahezu eingehalten. In dieser Position schlagen vornehmlich die Kosten für Kraftstoffe mit rund 388 T€ für das erste Quartal 2024 zu Buche. Weitere größere Positionen sind die Aufwendungen für Werkstattmaterialien (156 T€), Bau- und Schüttstoffe (86 T€) sowie Pflanzenmaterial und Saatgut (57 T€). Im Vergleich zum Vorjahr sind die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe marginal höher, was auf höhere Ausgaben für Dienst- und Schutzkleidung nebst Bau- und Schüttstoffen zurückzuführen ist.
Mit einer Ausschöpfung von 95 % wurde der Planwert des ersten Quartals für die Aufwendungen der bezogenen Fremdleistungen fast erreicht. Diese beruhen hauptsächlich auf den Gebühren für die thermische Abfallverwertung, welche sich im ersten Quartal auf ca. 2.293 T€ belaufen. Hier sind die Aufwendungen im Vergleich zum Vorjahreswert geringfügig gestiegen. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres lagen die Kosten für die thermische Abfallverwertung bei 2.223 T€. Die Differenz resultiert aus den gestiegenen Kosten für die Entsorgung von Rest- und Bioabfällen, wobei der Anstieg der Restabfallkosten den erhöhten Entsorgungsmengen zuzuschreiben ist. Die höheren Entsorgungskosten für Bioabfälle liegen an der seit 2024 neu eingeführten Staffelgebühr des ZEW, welche sich an der Qualität der angelieferten Abfälle orientiert.
Weitere relevante Positionen sind Reparaturaufträge an Fachwerkstätten (559 T€), Leihgebühren für Fahrzeuge und Maschinen (101 T€) sowie vergebene Fremdleistungen im Bereich Garten- und Landschaftsbau (207 T€). Bei den Fremdleistungen im Bereich Garten- und Landschaftsbau handelt es sich hauptsächlich um Lieferungen von Fallschutzmaterial für Spieleinrichtungen und Baumpflegearbeiten. Die Anmietung von drei Großkabinenfahrzeugen dient der Kompensation der aktuell nicht in Betrieb befindlichen wasserstoffbetriebenen Abfallsammelfahrzeuge.
Insgesamt wurde der Planwert des Quartals für die Fremdleistungen um 169 T€ unterschritten.
Erfahrungsgemäß liegen die Kosten in den folgenden Quartalen höher als im Ersten. Die Ausschöpfung des Planwerts für den Materialaufwand gesamt liegt im ersten Quartal 2024 bei 96 %, was einer Minderausgabe von 150 T€ entspricht. Im Planwert des Quartals ist bereits eine saisonal bedingte Schwankung kalkuliert. Es ist aus heutiger Sicht davon auszugehen, dass der Planwert des Jahres nicht überschritten wird.
- Personalaufwand
Die Personalkosten des ersten Quartals 2024 entsprechen nahezu dem Planwert. Im Vergleich zum Quartalswert des Vorjahres ist eine Steigerung des Aufwands von 1.714 T€ gegeben. Diese Steigerung resultiert hauptsächlich aus dem Ergebnis der letzten Tarifverhandlung, wonach die Beschäftigten in den ersten beiden Monaten einen Inflationsausgleich und ab März eine Erhöhung der Tabellenentgelte erhielten.
- Abschreibungen
Der Quartalswert von 1.382 T€ für die handelsrechtlichen Abschreibungen beruht auf einer Hochrechnung, da die Veränderungen des Anlagespiegels abschließend im Jahresabschluss gebucht werden und somit erst zu diesem Zeitpunkt die endgültigen Abschreibungsbeträge feststehen. Im Vergleich zum Vorjahreswert kann eine Steigerung des Aufwands um 62 T€ verzeichnet werden. Dies ist vor allem in den gestiegenen Anschaffungspreisen für Fahrzeuge und Geräte begründet.
- Zinsaufwand
Der Aufwand für Zinsen und Tilgung des Darlehens der Stadt Aachen an den Aachener Stadtbetrieb wird halbjährlich gezahlt. Im ersten Quartal werden daher keine Buchungen erfasst.
- Sonstiger betrieblicher Aufwand
Der Planansatz des sonstigen betrieblichen Aufwands wurde für das erste Quartal 2024 lediglich zu 45 % ausgeschöpft. Dies bedeutet eine Unterschreitung des Planansatzes um 933 T€. Die relevanten Positionen des sonstigen betrieblichen Aufwands sind die Miet- und Leasingkosten (144 T€), wobei zusätzlich etwa 241 T€ auf die Grundbesitzabgaben entfallen würden, welche bislang noch nicht verbucht wurden, der Verwaltungskostenbeitrag (273 T€), EDV-Kosten (50 T€) und Instandhaltung der Gebäude (77 T€).
Insgesamt liegen die Aufwendungen des sonstigen betrieblichen Aufwands zum Ende des ersten Quartals unter dem Planwert. Davon ausgehend, dass die Kosten in den folgenden Quartalen deutlich höher liegen, wird der Planwert bis zum Ende des Jahres vermutlich vollständig ausgeschöpft werden.
- Steueraufwendungen
Diese fallen unterjährig zu verschiedenen Zeitpunkten an. Die bislang verbuchten Steuern belaufen sich auf 48 T€ und beruhen beinahe zu gleichen Teilen auf den Steuern von Einkommen und Ertrag sowie der Kfz-Steuer.
- Fazit
Die Aufwendungen liegen im ersten Quartal 2024 968 T€ unterhalb der Planwerte, welche zu 95 % ausgeschöpft wurden. Im weiteren Verlauf des Jahres ist in einigen Bereichen aufgabenbedingt mit höheren Ausgaben zu rechnen, welche anhand interner monatlicher Berichte permanent verfolgt werden. In den Planwerten des Quartals sind diese saisonalen Schwankungen bereits berücksichtigt worden. Dennoch ist aus heutiger Sicht davon auszugehen, dass die Planvorgabe eingehalten wird. Eine belastbare Prognose wird aber erst nach Abschluss des dritten Quartals möglich sein.
4. Vermögensplan 1. Quartal 2024
Die Beschaffung von Vermögen unterliegt einer klaren Budget- und Freigabestruktur. Es werden ausschließlich Anschaffungen getätigt, die zur Aufgabenerfüllung notwendig sind oder als Ersatz für Anlagegüter, deren Reparatur nicht mehr wirtschaftlich ist. Hierzu muss seitens der fachverantwortlichen Abteilung ein genehmigungsfähiger Investitionsantrag gestellt werden.
Die Position Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen bezeichnet hier tatsächliche Rechnungseingänge im ersten Quartal 2024 für Anlagegüter.
Im Laufe des ersten Quartals erfolgte eine Bündelung und Priorisierung der Investitionsmaßnahmen, welche anschließend formal auf den Weg gebracht wurden. Je nach Investitionsvolumen oder Spezifikation des Wirtschaftsguts kann der Prozess von Ausschreibung, Submission, Vergabe und Lieferung der Leistung mehrere Wochen und Monate bis über ein Jahr hinaus andauern. Somit ergibt sich eine zeitliche Verschiebung zwischen der Mittelanmeldung und dem tatsächlichen Mittelabruf, die sich aufgrund globaler Lieferschwierigkeiten in diesem Jahr noch verstärkt. Nach Ende des ersten Quartals beträgt die Investitionsquote lediglich 4 % (541 T€). Dem gegenüber stehen die Abschreibungen mit 1.382 T€, die investiven Einzahlungen aus Zuschüssen mit 52 T€ und die Einzahlungen aus den Abgängen des Anlagevermögens mit 19 T€. Somit ergibt sich im Vermögensplan ein vorläufiger positiver Saldo von 912 T€.
5. Resümee und Quartalsergebnis
Die Entwicklung der Erlöse und Aufwendungen des Aachener Stadtbetriebes weisen nach Abschluss des ersten Quartals Abweichungen zu einzelnen Planwerten auf. Die Umsatzerlöse des ersten Quartals fallen geringer aus als erwartet, was hauptsächlich an der noch ausstehenden Verbuchung der Mitbenutzungsentgelte der Dualen Systeme Deutschland liegt. Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen unerheblich oberhalb des Planwerts. Insgesamt fallen die Erträge im ersten Quartal 317 T€ geringer aus als geplant. Unter Berücksichtigung dessen, dass die Erlöse der Dualen Systeme Deutschland nach Vertragsabschluss im laufenden Jahr rückwirkend verbucht werden können, ist die Einhaltung des Planwerts der Erträge wahrscheinlich. Die Aufwendungen für das erste Quartal liegen bei 17.945 T€, was einer Minderausgabe von 968 T € gegenüber dem Planwert entspricht. Das Ergebnis des ersten Quartals 2024 verzeichnet unter Berücksichtigung des von der Stadt gezahlten Betriebskostenzuschusses von 20.740 T€ ein positives Ergebnis von 3.775 T€. Dies wird sich jedoch im weiteren Verlauf des Jahres in Richtung des Planwertes verändern. Es gilt, die künftige Entwicklung durchgehend zu beobachten und mit den verfügbaren Ressourcen äußerst sparsam zu wirtschaften. Eine belastbare Prognose zum voraussichtlichen Jahresergebnis wird erst nach dem dritten Quartal möglich sein.
Anlagen
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