Kenntnisnahme - E 18/0197/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt den Aachener Stadtbetrieb alternative Möglichkeiten unter Variante A und B zur Wasserentnahme weiter zu entwickeln.


 

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Erläuterungen

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

X

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

X

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Erläuterungen:

Die Bewässerung von Bäumen und Vegetationsflächen hat je nach Etablierung am Standort unterschiedliche Zielsetzungen.

 

Bäume werden nach ihrer Pflanzung in den ersten drei Standjahren 15 bis 20 Bewässerungsgängen à 150-200 Litern pro Jahr gewässert. Im ersten Jahr genau in den Gießring, im zweiten Jahr bereits über den Gießring hinaus unterhalb der Kronenprojektionsfläche und im dritten Jahr über die gesamte Baumscheibe bzw. Kronentraufe zuzüglich 1-1,5 m, um eine flächige Wurzelausdehnung zu erzielen.

 

In den Standjahren vier und fünf wird in Abhängigkeit der Witterung bedarfsorientiert mit etwa 10 Gießgängen pro Jahr gewässert, um eine flächige Wurzelausdehnung zu erzielen und Anschluss an den gewachsenen Boden zu erreichen.

 

Nach der dauerhaften Etablierung der jungen Bäume am Standort wird bis etwa zum 10. Standjahr nur – um Schäden abzuwenden - nach Bedarf gewässert. Dies bedeutet, dass bei anhaltender Trockenheit mit einzelnen Wassergaben das Erreichen des sogenannten „Permanenten-Welke-Punktes“ abgewandt wird, um anhaltende Schäden an den Bäumen zu verhindern. Dies ist ein- bis dreimal pro Jahr erforderlich. 

 

 

Die Bewässerung der ersten fünf bzw. zehn Jahre mit zurzeit 39.375 Gießgängen pro Jahr bei 450 Ersatzbaumpflanzungen pro Jahr muss zentral gesteuert, überwacht und dokumentiert werden. Insbesondere, wenn die Zahl der Ersatzbaumpflanzungen weiter aufgestockt werden soll.

 

Bewässerungen

Ersatzbaumpflanzungen

450 Ersatzbaum-pflanzungen

750 Ersatzbaum-pflanzungen

1.000 Ersatzbaum-pflanzungen

Jahr 1-3

15-20 Gießgänge

23.625

39.375

52.500

Jahr 4-5

10 Gießgänge

9.000

15.000

20.000

Jahr 6-10

1-3 Gießgänge

6.750

7.500

10.000

Gesamt pro Jahr

39.375

61.875

82.500

 

Dies ist eine logistische Herausforderung mit umfangreicher Tourenplanung in Abhängigkeit der Zugänglichkeit, des Verkehrsaufkommens, der Anzahl von Bäumen und der Wassermengen.

 

Ein Verschneiden dieser Aufgabe mit einem bürgerlichen Engagement ist schwer und auch nur mit einem nicht unwesentlichen Verwaltungsaufwand umsetzbar.

 

Grundsätzlich schaden jedoch zusätzliche Wassergaben nicht. Insbesondere bei Bäumen ab dem fünften bzw. zehnten Standjahr.

 

Bei mehrmonatiger Trockenheit, wie zuletzt 2018, sind die oberen Bodenschichten flächig im gesamten Stadtgebiet ausgetrocknet und der „Permanente-Welke-Punkt“ wird nahezu überall erreicht, sodass Pflanzen und Bäume geschädigt werden bzw. vollständig ausfallen.

Bei solchen Szenarien, die sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zukünftig häufen werden, ist keine Steuerung mehr erforderlich und jeder Liter hilft.

 

Die Bereitstellung von Standrohren birgt hinsichtlich der Umsetzung viele Anforderungen und Risiken, die so nicht umzusetzen sind. Hierzu gehören die folgenden Beispiele:

 

  • Die Hydranten befinden sich überwiegend auf Verkehrsflächen, die von den verschiedensten Verkehrsteilnehmer*innen genutzt werden. Hier ist in der Regel eine verkehrsrechtliche Anordnung mit entsprechender Verkehrsabsicherung erforderlich.

 

  • Nicht alle Hydranten im Netz sind für die Entnahme von Brauchwasser mit Standrohren geeignet bzw. vorgesehen. Dies gilt für Leitungsdurchmesser über 200 mm.

 

  • Für den ordnungsgemäßen Gebrauch ist eine Unterweisung des Equipments und „was bei Störungen zu beachten ist“ erforderlich.

 

  • Die Standrohre sind im Eigentum der Regio-Netz und werden vom Aachener Stadtbetrieb geliehen. Die Weitergabe und die Verantwortung bei Weitergabe bergen Risiken.

 

  • Haftung bei Fehlbedienungen oder Schäden Dritter.

 

Des Weiteren ist Aufwand für die Bereitstellung, Herausgabe und Wartung der Gerätschaften zu berücksichtigen.

 

Aufgrund der hohen Anforderungen und Risiken kann die Herausgabe von Standrohre zur Wasserentnahme aus dem öffentlichen Hydranten Netz nicht umgesetzt werden.

 

Innerhalb der bereits optimierten Prozesse und Strukturen führt die Bewässerung einzelner Bäume nicht oder nur unwesentlich zu einer Entlastung, der ein in der Regel größerer Mehraufwand für kleinteiligere Prozesse der Beteiligung gegenübersteht.

 

Das bürgerliche Engagement sollte jedoch gefördert und unterstützt werden, um nicht zuletzt die Wahrnehmung hinsichtlich der bereits im Antrag zu dieser Vorlage beschriebenen positiven Eigenschaften zu fördern und auch die gesellschaftliche Gesamtverantwortung für das öffentliche Grün zu stärken.

 

Leichter umsetzbare Alternativen zur Wasserentnahme aus Hydranten könnten die folgenden Varianten sein, welche gemäß Beschlussvorschlag weiter ausgearbeitet werden können. Denkbar wären hier z.B.:

 

Variante A

Beschaffung von Anhängern mit Gießfässern, Pumpe und Schlauchhaspel, die 2.500-3.000 Liter Wasser aufnehmen können. Die Kosten je Anhänger betragen je nach Ausstattung etwa 5.000-7.000 €.

Tagsüber können die Systeme von den Grünkolonnen in der Innenstadt und den Außenbezirken genutzt werden und zum Dienstschluss könnten die Anhänger an wechselnden, festen oder nach Bedarf auch variierenden Standorten wie Parkplätzen, Quartieren etc. abgestellt werden und von den Anwohnenden als Entnahmestelle genutzt werden. Auch wäre eine Verwendung bei oder nach Pflanzaktionen mit Beteiligung von Bürger*innen denkbar.

 

 

Variante B

Beschaffung von kleinen Anhängern mit Gießfässern, Pumpe (Solar) und Schlauchhaspel, die 500 Liter Wasser aufnehmen können. Diese Anhänger können mit Führerscheinklasse B gefahren werden und könnten an engagierte Bürger*innen verliehen werden, die bereit wären, diese mit ihrem Fahrzeug mittels Anhängerkupplung zu ziehen. Das Befüllen könnte an zentralen Standorten wie Friedhöfen oder ausgewählten städtischen Gebäuden erfolgen.

Bei dieser Variante sind die spätere Ansiedlung und Verwaltung von besonderer Bedeutung, die dezentral, lokal und flexibel erfolgen muss. Des Weiteren ist die kommunale Fahrzeugversicherung dahingehend zu prüfen, wie weit die Stadt Aachen verleihen oder unentgeltlich zur Verfügung stellen darf. 

 

Die weitere Ausarbeitung wird sich im Falle der Beauftragung genauer mit den Kosten sowie Verteilung, Synergien, Risiken, der Versicherung, insbesondere der Variante B, Ansiedlung und Verwaltung sowie den daraus resultierenden weiteren Beteiligungen innerhalb der Stadt Aachen und politischen Gremien befassen. Auch werden Vor- und Nachteile zur Entscheidungsfindung gegenübergestellt.

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Anlagen

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