Entscheidungsvorlage - E 18/0200/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Rahmenbedingungen für den Verhandlungsauftrag der Leichtverpackung (LVP)-Sammlung ab dem 01.01.2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
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Entscheidung
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18.06.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt den Aachener Stadtbetrieb die Verhandlungen mit den Dualen Systemen dahingehend aufzunehmen, das bisherige Sammelsystem zur LVP-Sammlung für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2028 fortzuführen.
Erläuterungen
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
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| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |
Erläuterungen:
- Einleitung
Seit 1993 wird in Deutschland die Erfassung von gebrauchten Einweg-Verkaufsverpackungen über ein rein privatwirtschaftliches Erfassungssystem geregelt. Hierzu betreiben zurzeit 10 Systembetreiber (Duale Systeme) die flächendeckende Erfassung von gebrauchten Verkaufsverpackungen. Die Art und Weise dieser Erfassung ist nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG) mit den Kommunen über die sog. Abstimmungsvereinbarung festzulegen. Danach soll die Abstimmung über das Erfassungssystem der Leichtverpackungen (LVP) einvernehmlich und kooperativ zwischen dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) und dem Verhandlungsführer der Dualen Systeme erfolgen. Die hierbei abgestimmte Systemfestlegung hat jeweils eine Gültigkeit von drei Jahren und ist dann wieder neu mit dem Verhandlungsführer abzustimmen. Die aktuell gültige Systemfestlegung läuft zum 31.12.2025 aus, sodass der Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 ab Herbst 2024 neu zu verhandeln ist.
- Derzeitige Situation nach VerpackG
Zur Erfassung von LVP ist für die Stadt Aachen in der aktuellen Systemfestlegung mit den Dualen Systemen flächendeckend der Gelbe Sack mit 14-täglicher Sammlung einschließlich Vollservice in den Vollservicerevieren der Innenstadt festgelegt. Darüber hinaus enthält die Systemfestlegung seit dem 01.01.2023 die erweiterte Option bis zu 1.500 Gelbe Tonnen pro Jahr durch den/die Grundstückseigentümer*in zu beantragen. An die Aufstellung der beantragten Behälter sind die gleichen Standplatzanforderungen gemäß Abfallwirtschaftssatzung gestellt, wie an die Aufstellung eines 240 Liter Behälters für Restabfall.
Seit dem 01.01.2023 sind bei dem zuständigen Entsorger für die LVP-Sammlung 1.088 Anträge auf Aufstellung eines 240 Liter Behälters eingegangen und entsprechend bei den Bürger*innen ausgeliefert worden. Diese Anzahl zeigt, dass die Nachfrage durch die in der Systemfestlegung festgeschriebene Menge von 1.500 Behältern pro Jahr bis dato gut gedeckt ist.
Neben den durch die EGN aufgestellten Behältern konnten die Bürger*innen bereits vor dem 01.01.2023 eigens angeschaffte Behälter zur Sammlung nutzen, die dann im Rahmen der LVP-Sammlung durch den Entsorger geleert werden. Hiervon haben in der Vergangenheit rund 750 Grundstückseigentümer*innen Gebrauch gemacht. In Summe verteilen sich die insgesamt ca. 1.800 aufgestellten Behälter jeweils zur Hälfte auf die Innenstadt und auf die Außenbezirke.
Im Stadtgebiet gibt es aktuell insgesamt ca. 63.000 Behälter für Restabfall, von denen etwa 33.000 Behälter in der Innenstadt und 30.000 Behälter in den Außenbezirken stehen. Setzt man die Anzahl der Behälter für LVP und Restabfall ins Verhältnis, zeigt sich, dass sowohl in der Innenstadt als auch in den Außenbezirken etwa 3 % LVP-Behälter im Vergleich zu den Restabfallbehältern aufgestellt sind.
- Handlungsempfehlung und mögliche Varianten für die Sammlung ab dem 01.01.2026
Das VerpackG sieht die Möglichkeit eines Mischsystems nach Wahl des Bürgers (Behälter oder Sack) für das gesamte Entsorgungsgebiet nicht vor, sodass dieses System rechtlich nicht umsetzbar ist. Nach dem VerpackG ist das Mischsystem nur dergestalt möglich, dass eine gebietsscharfe Trennung der Sammelgebiete erfolgt.
Für die alsbald anstehenden Verhandlungen mit den Dualen Systemen hält die Verwaltung daher die folgenden zwei Varianten zur zukünftigen LVP-Sammlung im Wege der Abstimmung für verhandel- und umsetzbar.
a) Beibehaltung des bisherigen Sammelsystems
Dies bedeutet, dass der Gelbe Sack auch weiterhin das führende System bleibt und auf Antrag der Grundstückeigentümer*innen 240-Behälter aufgestellt werden können, sofern die satzungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Hinblick auf eine bedarfsgerechte Anpassung der Abstimmungsvereinbarung ist die weitere Nachfrageentwicklung bei den Gelben Tonnen zu beobachten und ggfs. im Verhandlungsweg zukünftig anzupassen.
Das aktuelle Sammelsystem hat sich aus Sicht der Verwaltung bisher sehr gut bewährt, da der aktuelle Bedarf an Behältern gedeckt werden kann und den Bürger*innen, unabhängig vom Wohnort, die individuelle Wahlmöglichkeit über das Sammelgefäß gibt.
b) Einführung des gebietsscharfen Mischsystems
Die zweite Möglichkeit zur zukünftigen Ausgestaltung der LVP-Sammlung ist ein nach gebietsspezifischen Aspekten aufgeteiltes Mischsystem, bestehend aus der gelben Tonne und dem Gelben Sack. Ein gebietsspezifischer Aspekt nach dem VerpackG könnte eine Unterteilung nach Innenstadt (B0) und Außenbezirken (B1-B6) sein. Für den Innenstadtbezirk Aachen-Mitte würde aufgrund der zahlreichen Kellerstandplätze sowie unterschiedlichster Standplatzprobleme der Gelbe Sack weiterhin bestehen bleiben und in den Stadtbezirken 1-6 die gelbe Tonne eingeführt werden. Der Innenstadtbezirk Aachen-Mitte verfügt jedoch teilweise auch über siedlungsähnliche Strukturen wie in den Stadtbezirken 1-6. Hierbei käme es mithin u. U. zu einer Ungleichbehandlung im Vergleich mit den Gegebenheiten in den Stadtbezirken 1-6. Nach Einschätzung der Verwaltung würde eine vorgeschriebene Zweiteilung der Stadt bei einer Vielzahl der Bürger*innen zu einem Ungerechtigkeitsempfinden führen. So gibt es in den Stadtbezirken Bürger*innen, die die Sammlung über den Gelben Sack der Sammlung über die gelbe Tonne vorziehen würden und in der Innenstadt genau andersherum.
- Empfehlung der Verwaltung
Aufgrund der vorangegangenen Erläuterungen empfiehlt die Verwaltung die Verhandlungen mit den Dualen Systemen dergestalt aufzunehmen, das bisherige Sammelsystem gemäß Variante a) auch für den Verhandlungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 fortzuführen. Ob danach ganz auf die gelbe Tonne umgestellt werden soll, könnte in der Arbeitsgruppe Abfall beraten werden.
Bei der Variante a) besteht die, wenn auch begrenzte, Wahlmöglichkeit der Bürger*innen über das Sammelgefäß, unabhängig davon, ob das Grundstück in der Innenstadt oder den Außenbezirken liegt.
Bei der Variante b) schreibt die Verwaltung, abhängig vom Wohnort, ein Sammelgefäß vor.
Zur Erinnerung sei nochmals erwähnt, dass eine Abfrage in allen Bezirksvertretungen aus dem Jahr 2018 ergeben hat, dass etwa die Hälfte die Sammlung über den gelben Sack und die andere Hälfte die Sammlung über den Behälter favorisiert. Auch die aktuelle Verteilung der derzeit aufgestellten Behälter bestätigt dieses Stimmungsbild.
- Fazit
Im Ergebnis empfiehlt der Aachener Stadtbetrieb die Verhandlungen für den Leistungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 mit den Dualen Systemen dahingehend aufzunehmen, das bisherige Sammelsystem gemäß Variante a) fortzuführen.
Im Hinblick auf die mögliche Bildung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe zum Thema wilder Müll und Sperrgut, kann die Thematik der LVP-Sammlung für den Leistungszeitraum 01.01.2029 bis 31.12.2031 ebenfalls in dieser Arbeitsgruppe beleuchtet und ggfs. Änderungen vorgenommen werden.
