Kenntnisnahme - FB 11/0188/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Antrag vom 17.10.2023 schlägt die Fraktion DIE Zukunft vor, durch Ratsbeschluss die Verwaltung mit der Prüfung eines Modellprojektes zur Einführung der Vier-Tage-Woche bei gleichbleibender Bezahlung nebst Erstellung eines entsprechenden Konzeptes zu beauftragen.

 

Die Flexibilisierung von Arbeitszeit, -ort und -strukturen ist bei der Stadt Aachen ein aktuelles Thema.

Bereits jetzt bestehen hohe Flexibilisierungsmöglichkeiten durch das Gleitzeitsystem der Stadt Aachen, in welchem die Mitarbeitenden innerhalb des Gleitzeitrahmens selbst über die Einteilung ihrer Arbeitszeit entscheiden können. Mit der Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitreglungen der Stadt Aachen vom 01. Oktober 2022 wurde der Gleitzeitrahmen auf die Zeit von montags bis freitags 06:30 bis 19:00 Uhr ausgeweitet. Dadurch können Mitarbeitende derzeit schon bei entsprechender Arbeitszeitverteilung unter Berücksichtigung der dienstlichen Belange in einer Vier-Tage-Woche arbeiten. Je nach individueller Arbeitszeit ist auch eine Drei-, Zwei- oder sogar Ein-Tage-Woche möglich.

 

Darüber hinaus haben die Mitarbeitenden im Rahmen der mobilen Arbeit die Möglichkeit, ohne formelle Beantragung in Absprache mit den Vorgesetzen flexibel ihre geschuldeten Arbeitsleistungen an selbstbestimmten Orten außerhalb der betrieblichen Arbeitsstätte zu erbringen. Die Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Flexibilisierungsmöglichkeiten wurden im Rahmen der jüngsten Neufassung der Dienstvereinbarung zur mobilen Arbeit ausgeweitet. An Stelle der vorherigen Regelung (2 Tage/Woche) besteht nunmehr die Möglichkeit grundsätzlich bis zu 50% der individuellen wöchentlichen Arbeitszeit im Wechsel mit Präsenzphasen am betrieblichen Arbeitsplatz zu erbringen. In begründeten Fällen (Kinderbetreuung, Pflege Angehöriger u.a.) ist eine zeitliche Erweiterung des Anteils der mobilen Arbeit möglich.

 

Des Weiteren besteht im Rahmen der Dienstvereinbarung zur Telearbeit bei der Stadt Aachen aus persönlichen/familiären Gründen die Möglichkeit für Mitarbeitende auf formellen Antrag ihre dienstliche Tätigkeit zum Teil an Arbeitsplatz und zum Teil Zuhause (Telearbeitsplatz) zu verrichten. Dabei werden zur Ausstattung des Telearbeitsplatzes die betrieblichen Arbeitsmittel von der Stadt Aachen zur Verfügung gestellt und installiert.

 

Zur Weiterentwicklung der bestehenden Regelungen wurde im vergangenen Jahr eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe mit Federführung im FB 11 gebildet, die auf Grundlage einer Mischung aus Analysen, strategischen Zuarbeiten von Expert*innen der verschiedenen Arbeitsgebieten aus IT, Arbeitssicherheit, Gebäudemanagement, Arbeitsorganisation, Personalentwicklung und Workshops ein Konzept zur „Arbeitswelt der Zukunft“ erstellt. Dieses Projekt „New Work“ wird in zwei Phasen durchgeführt:

 Phase I: Analyse und Bewertung der Ausgangslage

 Phase II: Erarbeitung zukunftsgerichteter Konzepte

Im Rahmen des ersten Workshops am 13.12. bzw. 15.12.2023 wurden erste konzeptionelle Rahmenbedingungen erarbeitet.

 

Angestrebt wird - begleitet durch externe Fachexpertise aus dem Bereich des New Work - die Entwicklung eines Baukastensystems mit einer Auswahl von Instrumenten des hybriden Arbeitens, von denen die einzelnen Bereiche nach ihren individuellen Strukturen und Ansprüchen Gebrauch machen können.

 

Im Zuge dessen wird auch die 4-Tage-Woche als Instrument bewertet.

 

Hierbei werden alle Gesichtspunkte zu berücksichtigen sein, die eine 4-Tage-Woche mit sich bringt. Die jüngsten Ergebnisse einer bundesweit durchgeführten, gewerkschaftlichen Umfrage zur Zufriedenheit mit Arbeitsbedingungen unter dem Fokus der Arbeitszeit, zeigen eine zunehmende Arbeitsverdichtung und Belastung der Beschäftigten. Das Thema der Arbeitszeitverkürzung erscheint danach zwar präsent bei den Beschäftigten, aber der Wunsch nach höheren Zuschlägen, bezahlten Pausen bei Wechselschicht und einem flexiblen Übergang in den Ruhestand/Altersteilzeit wird als wichtiger angesehen.

 

In diesem Zusammenhang ist insofern davon auszugehen, dass sich die Gewerkschaften in den nächsten Tarifrunden für den öffentlichen Dienst neben höheren Entgelten für eine Verbesserung bei der Arbeitszeit einsetzen.

Die nächsten Tarifverhandlungen stehen 2025 an. Nach internen Beratungen werden die Gewerkschaften am 9. Oktober 2024 ihre Forderungen für die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten von Kommunen und Bund beschließen. Die erste Verhandlungsrunde beginnt am 24. Januar 2025.

Die Forderungen der Gewerkschaften sowie das Ergebnis der Tarifverhandlungen bleiben abzuwarten.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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