Entscheidungsvorlage - FB 36/0398/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Ausführungsplanung für die Neugestaltung der Wege auf dem Spiel- und Bolzplatz Raerener Straße.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Rückblick

 

Aufgrund eines Ratsantrags Nr. 425/18 der Grün-Rote Koalition im März 2024, mit dem die „Ertüchtigung der Spielplätze in Lichtenbusch“ gewünscht wurde, hat der Rat der Stadt Aachen die Verwaltung beauftragt, eine Bürger*innen-Beteiligung durchzuführen und entsprechend der Eingaben eine neue Ausführungsplanung zu erstellen.

Hieraus resultierend erfolgt eine nunmehr konkret geplante bauliche Maßnahme, die die Herstellung einer barrierefreien Zuwegung des Spielplatzes Raerener Straße zum Ziel hat.

 

 

 

Ist- Zustand

Der bestehende Fußweg wird sehr stark frequentiert. Er ist die kürzeste Wegverbindung zwischen dem neuen Wohngebiet, den Kitas und der Bushaltestelle an der Raerener Straße.

Die Wegefläche befindet sich in einem desolaten Zustand, da es sich hier nicht um eine fachtechnisch ausgebaute Zuwegung handelt, sondern um einen Trampelpfad. Durch die anhaltenden Niederschläge seit Oktober 2023 ist der Weg oft unpassierbar, da das anfallende Wasser nicht durch die tonhaltigen Böden versickern kann.

Eine neue barrierefreie Befestigung ist an dieser Stelle sinnvoll und zweckmäßig.

 

 

 

Planung:

 

Am 24.05.2024 hat der Fachbereich FB 36 Abt. 36/200 eine Bürgerbeteiligung durchgeführt.

Alle Anwesenden der Bürgerbeteiligung waren sich einig, dass der Fußweg zwischen dem Lichtenbuscher Weg und der Raerener Straße eine wichtige und stark genutzte Verbindungsachse darstellt. Auf Wunsch der Bürger soll die Wegeführung über die geteerte Basketballfläche beibehalten werden. Ebenso soll der Pfad zwischen dem Lichtenbuscher Weg und dem Grundstück der Kita „Anna Roles“ ertüchtigt und neu angelegt werden. Die Ausführungen der Wege werden aufgrund der anstehenden Nässe 20 cm über Rasenniveau liegen und in Breiten von 2,50 m und 1,50 m ausgebaut.

Ein Beton-Pflasterstein wird als Belag vorgesehen, um die Barrierefreiheit bei jedem Wetter zu gewährleisten. Zusätzlich werden die Flächen seitlich der Wege drainiert.

Eine zusätzliche Picknick-Bankkombination ist in der Nähe des Jugendunterstandes geplant.

Auf besonderen Wunsch der Bürger werden noch zusätzliche Bäume als Schattenspender gepflanzt.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten

Die mit der vorliegenden Planung kalkulierten Baukosten belaufen sich auf ca. 95.000 € brutto.

Im Fachbereich Klima und Umwelt stehen die Haushaltsmittel unter dem PSP 5-130101-400-00700-300-1 im Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung.

 

 

 

Ausblick

Nach Empfehlung und Freigabe durch das Gremium sieht die weitere Vorgehensweise eine öffentliche Ausschreibung für die Bauleistung im August vor. Die bauliche Umsetzung kann dann ab Herbst 2024 erfolgen.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

5-130101-400-00700-300-1, 78530000 neue Zuwegung, Drainage

Spielplatz Lichtenbusch Raerener Str.; sonstige Baumaßnahmen

 

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

100.000

100.000

0

0

100.000

100.000

Ergebnis

100.000

100.000

0

0

100.000

100.000

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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