Kenntnisnahme - FB 68/0029/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, dass ein Verkehrsspiegel an der Einmündung Aachener Straße / Bahnesweg wegen der möglichen Nachteile nicht zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für die dort beteiligten Verkehrsteilnehmer beiträgt und nicht aufgestellt wird. Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Mit Schreiben vom 26.07.2023 hat die SPD-Bezirksfraktion in der Bezirksvertretung Kornelimünster / Walheim beantragt, einen Verkehrsspiegel an der Einmündung Aachener Straße / Bahnesweg aufzustellen.

 

Im Zusammenhang mit dem vorliegenden Antrag hat die Verwaltung die Polizei um Erfassung der Verkehrsunfälle an dieser Stelle in den vergangenen Jahren gebeten. Nach den Unterlagen und der Übermittlung der Polizei auf die Anfrage ereignete sich zuletzt am 11.05.2018 ein Unfall und dieser ist bis heute der einzige.

 

Verkehrsspiegel sind kein reguläres Instrument der Straßenverkehrsordnung und können demzufolge auch durch die Straßenverkehrsbehörde nicht angeordnet werden. In der Praxis erhöhen Verkehrsspiegel im Bereich von Einmündungen oder Kreuzungen nicht die Verkehrssicherheit, da die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer*innen auf den Spiegel gezogen wird. Geschwindigkeiten und Entfernungen lassen sich nur unzureichend abschätzen. Daher wird auch bei Sicherheitsaudits immer wieder die Verwendung von Verkehrsspiegeln bemängelt. Ob Verkehrsspiegel tatsächlich einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten, ist aufgrund der verschiedenen Nachteile in der Fachwelt umstritten. Seitens der Kritiker*innen wird unter anderem angeführt, dass Verkehrsspiegel Verkehrsteilnehmenden eine Sicherheit nur vortäuschen, obwohl diese tatsächlich nicht besteht.

 

Ohne einen Verkehrsspiegel konzentrieren sich die ausbiegenden Kraftfahrer intensiv auf die bestehende Verkehrssituation und reagieren deutlich angepasster als bei einem Blick in den abgewandt hängenden Verkehrsspiegel.

 

Als weitere Nachteile werden in der Fachwelt u. A. genannt:

 

- verzerrtes und verkleinertes Spiegelbild (Gefahr von Falschinterpretation der Verkehrssituation),

- falsche Einschätzung der Geschwindigkeiten herannahender Fahrzeuge,

- Anfälligkeit für Verschmutzung durch Umwelteinflüsse oder Vandalismus,

- Unwirksamkeit durch unbeabsichtigtes oder vorsätzliches Verdrehen,

- Blendgefahr durch Scheinwerfer oder Sonneneinstrahlung.

 

Diese Erfahrungen konterkarieren die Intention einer Erhöhung der Verkehrssicherheit.

 

Aufgrund der oben genannten Nachteile und der Tatsache, dass es sich beim Verkehrsspiegel lediglich um ein Hilfsmittel handelt, das Verkehrsteilnehmende nicht von ihrer grundsätzlichen Sorgfaltspflicht an Einmündungen und beim Anfahren entbindet, hat sich die Stadt grundsätzlich gegen die Installation von Verkehrsspiegeln an Einmündungen/Zufahrten entschieden. Wartepflichtige müssen sich vorsichtig in den Bereich hineintasten.

 

In Aachen sind aktuell dennoch zwei Arten von ortsfesten Verkehrsspiegeln zu sehen:

 

1. an Lichtsignalanlagen zur Vermeidung des toten Winkels

- 50 cm, rund,

- installiert von der Stadt Aachen

- als Hilfsmittel zur Vermeidung des toten Winkels bei Rechtsabbiegevorgängen von Kraftfahrzeugen. Die aus anderen Kommunen veröffentlichten Erfahrungen haben uns darin bestärkt, dass die Spiegel im Kontext des toten Winkels einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten können. Das Feedback aus der Bevölkerung ist bislang auch durchweg positiv.

 

2. an Zufahrten/Einmündungen

- in der Regel rechteckig,

- installiert von Privaten auf Privatgrund

 

Diese beiden Einsatzzwecke gilt es zu differenzieren: Die eine verfolgt die Intention der Vermeidung von Unfällen mit Radfahrenden aufgrund des toten Winkels beim Abbiegen von Großfahrzeugen. Die andere ist das Resultat der Initiative Privater, die die oben genannten Nachteile nicht teilen.

 

Die rechteckigen Spiegel, die Sie dennoch in Aachen an Einmündungen/Zufahrten sehen (z.B. Zufahrt Aldi in der Süsterfeldstraße), stehen auf Privatgrund und wurden auch privat errichtet. Auflage seitens der Stadt ist hier, dass sie weder auf öffentlichem Grund installiert werden dürfen noch in den öffentlichen Straßenraum hineinragen dürfen.

 

Im Rahmen der regelmäßigen Verkehrsbesprechungen zwischen Straßenbaulastträger, der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde wurde die Situation vor Ort ebenfalls thematisiert und beschlossen die Aufstellung eines Verkehrsspiegels nicht zu verfolgen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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