Kenntnisnahme - FB 68/0032/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag zur Tagesordnung gilt als behandelt.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Es liegt ein Antrag der Fraktion Die Linke zur Tagesordnung zum Thema „Kompensation ausfallender Busse durch den NetLiner“ vom 12.06.2024 vor (siehe Anlage 1). Es wird um einen Bericht der ASEAG gebeten, inwieweit es möglich ist, ausfallende Fahrten durch den Einsatz des NetLiners auch ohne vorherige Anmeldung zu kompensieren.

 

Im Antrag wird beschrieben, dass bei Ausfällen der Linie 43 an der Haltestelle „Viadukt“ am Senioren-zentrum (in der Schurzelter Straße) häufig zu beobachten sei, dass Menschen, die nicht über digitale Endgeräte verfügen und daher über den Ausfall des Busses nicht informiert sind, bis zu einer Stunde auf den nächsten Bus warten. Entsprechend dem Antrag wäre es sinnvoll, einen NetLiner einzusetzen, um die - oft mobilitätseingeschränkten – Fahrgäste zur Haltestelle Laurensberg zu bringen.

 

Stellungnahme der Verwaltung und der ASEAG

Aufgrund des anhaltenden Fahrpersonalmangels bei der ASEAG kommt es schon seit längerer Zeit zu Fahrtausfällen auf vielen Buslinien, teilweise auch kurzfristig. Die Disposition der ASEAG bemüht sich täglich, möglichst alle Fahrdienste zu besetzen: so übernimmt z.B. Werkstattpersonal mit Busführer-schein einzelne Schulfahrten in der morgendlichen Hauptverkehrszeit. Trotz intensiver Werbekampag-nen für den Beruf, Schulungen und weiterer internen Maßnahmen konnten bisher die Personalausfälle nicht ausreichend kompensiert werden. Bei der ASEAG werde weiterhin große Anstrengungen unter-nommen, dem Fachkräftemangel beizukommen.

 

Die ASEAG hat zum Sachverhalt in Laurensberg Stellung genommen, siehe Anlage 2. Die Verwaltung und die ASEAG werden in der Sitzung für ergänzende Erläuterungen und Fragen zur Verfügung ste-hen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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