Kenntnisnahme - FB 36/0110/WP15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung nimmt die Vorlage zustimmend zur Kenntnis.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Im Einrichtungszeitraum 2003–2013 sind im vierten Jahr die Maßnahmen für die Bewirtschaftung des Münsterwaldes zu planen.

 

a )          Holzeinschlag

Holzartengruppen

 

Eiche

Buche /
Alh*)

Aln*)

Kiefer /
Lärche

Fichte /
Douglasie

Summe

  Hiebssatz   Forsteinrichtung   2003

189

399

89

251

3.986

4.914

  abgeglichener   Hiebssatz 2006
  (Stand Ende Juli)

469

988

227

640

3.496

5.820

 

  Planung 2007

 

105

700

35

420

3.500

4.760

*) Alh = andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit ( Esche, Bergahorn, Kirche )

    Aln = andere Laubbäume mit niedriger Umtriebszeit ( Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche, Robinie, Rosskastanie )

 

Im Hiebssatz eines Forstbetriebes findet die Planung der Holznutzung ihren zahlenmäßigen Ausdruck. Der Hiebssatz wird so bemessen, dass die Ertragskraft des Waldes sowie die Nachhaltigkeit der Waldfunktionen erhalten bleibt. Aus dieser Planung geht hervor, dass im Münsterwald jährlich 4.914 fm dauerhaft genutzt werden können (Zeile 1). Der abgeglichene Hiebssatz summiert die im Laufe der Jahre eingetretenen Abweichungen zum Ursprungsplan auf und stellt dar, was im Folgejahr genutzt werden müsste, um den Betrieb wieder auf das ursprüngliche Planungsniveau zurück zu führen (Zeile 2). Dies ist aufgrund von Marktgegebenheiten, waldbaulichen Notwendigkeiten und nicht beeinflussbaren Faktoren (Insekten, Sturm u. a.) nicht immer realisierbar.

 

Aus der Übersicht wird deutlich, dass in der Summe der ersten 3 Jahre sehr nahe an den Planungs-vorgaben gearbeitet wurde. Der etwas geringere Einschlag von Kiefer und Buche aus den Vorjahren wird in diesem Jahr durch eine leichte Intensivierung des Einschlags nahezu ausgeglichen.

 

Für die geplanten Maßnahmen wird mit Einnahmen in Höhe von rund 130.000,– Euro gerechnet.

 


b )      Kulturen, Wege, Erholung

Kulturbegründung

Im Rahmen einer naturgemäßen Waldwirtschaft tritt die natürliche Verjüngung von Beständen in den Vordergrund. Diese Vorgabe wird soweit möglich umgesetzt. Bei einem aktiven Baumartenwechsel ist die Einbringung der im Altbestand fehlenden Baumart unabdingbar. So genannte Voranbauten mit Buchen (4.000 Stück) unter einem Fichtenaltholz sind in den Abteilungen 347 A1 und A5 sowie 354 A2 und A6 vorgesehen. Nachbesserungen in bereits vorhandenen Kulturen sind nicht zu erwarten.

 

Kulturpflege

In der Kulturpflege werden bei Bedarf junge Bestände gegen starke Konkurrenzvegetation wie Brom-beere und Adlerfarn frei geschnitten. Insbesondere auf Freiflächen und in sehr lichten Beständen besteht die Gefahr, dass sich diese Konkurrenz gegenüber den Baumarten durchsetzt und den Erfolg der Pflanzung gefährdet. Diese Maßnahmen wurden auf das absolut notwendige Maß reduziert. Eingeplant sind Freischneidearbeiten auf ca. 2 ha.

 

Waldschutz

Im Revier Münsterwald sind zur Sicherung der begründeten Kulturen umfangreiche Schutzmaßnah-men gegen Wildverbiss nötig. Dazu ist es erforderlich, junge Buchen auf einer Fläche von 15 ha mit einem Verbissschutzmittel (jeweils im Sommer und im Winter) zu behandeln. Hintergrund für diese Maßnahmen ist der bekannt hohe Wildbestand in diesem Revier.

 

Jungwuchspflege

Im Rahmen der Jungwuchspflege werden die Weichen für die Zukunft gestellt. Dicht aufwachsende Naturverjüngungen werden bereits in der Jugend vereinzelt und es werden bis zum Stangenholzalter die angestrebten Baumarten nach Zusammensetzung und Qualität ausgewählt. Im Münsterwald werden diese Maßnahmen auf ca. 2 ha durchgeführt. Für diese qualitativ hochwertige Arbeiten werden bevorzugt eigene Forstwirte eingesetzt.

 

Wegebau / Wegeunterhaltung

Neubaumaßnahmen sind im Münsterwald nicht erforderlich, da die Wegedichte ausreichend ist. Die Unterhaltungsarbeiten an den überwiegend sand-wassergebundenen Wegen sollen – wie in der Vergangenheit – regelmäßig fortgeführt werden. Eine konsequente Instandhaltung der Wege durch betriebseigene Geräte zur Profilierung der Wege und durch den Einsatz von Grabenfräsen (Vergabe an Fremdfirmen) stellen die rasche Wasserableitung vom Wegekörper und den notwendigen Abfluss der Niederschläge aus dem Graben sicher. So können dauerhafte Schäden und teure Instand-setzungsmaßnahmen verhindert werden.


c )          Fremdaufträge

          Ø          Ankauf von Pflanzen: ca. 2.000,– Euro

          Ø          Verbiss- und Fegeschutzmittel: ca. 2.250,– Euro

          Ø          Unterhaltungsarbeiten an Wegen, Gräben und Böschungen (Grabenfräse, Erhaltung                    des Lichtraumprofiles, Wegebaumaterial): ca. 2.500,– Euro

          Ø          Geräte und Sonstiges: ca. 1.000,– Euro.

Reduzieren

Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.

Die vorgesehenen Maßnahmen liegen im Rahmen des Haushaltsplanes 2007.

Loading...