Entscheidungsvorlage - B 03/0067/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Endausbau der Straße Auf der Wildnis, Gemarkung Walheim, Flur 6, Flurstücke 2921, 2929 und 2931 (ggf. Teil aus 2009)hier: Abschluss eines Ausbauvertrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beteiligt:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement; FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung; Fachbereich Verkehr und Tiefbau; B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
- Verfasst von:
- B 03/20
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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25.10.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die beschriebene Ausbauplanung für den Endausbau der Straße Auf der Wildnis Gemarkung Walheim, Flur 6, Flurstücke 2921, 2929, 2931 und ggf. Teil aus 2009 zustimmend zur Kenntnis und beschließt, diese zum Bestandteil des Ausbauvertrages zwischen der Eigentümergemeinschaft „Privatstraße Auf der Wildnis“ und der Stadt Aachen zu machen.
Des Weiteren beschließt die Bezirksvertretung, die Straße Auf der Wildnis nach ihrer Herstellung im Anschluss an die Übernahme für den öffentlichen Verkehr zu widmen und als Verkehrsberuhigten Bereich mit Zeichen 325 / 326 StVO auszuweisen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Straße Auf der Wildnis wurde im Zuge eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens (Baugenehmigung) durch einen Bauträger als Privatstraße einschließlich Grundstücks- und Straßenentwässerungskanal hergestellt.
Mit Hinblick auf die laufenden Hochbaumaßnahmen (Einfamilienhäuser) wurde die Straße zuerst als Baustraße ausgebaut. Nachdem die anliegenden Grundstücke bebaut waren, sollte im Jahre 2005 der Endausbau erfolgen. Eine Tiefbaufirma stand schon kurz vor dem Straßenausbaubeginn fest, als sich herausstellte, dass der Bauträger bzw. seine Nachfolger die Firma nicht bezahlen wollte bzw. konnte.
Nunmehr wandten sich Anlieger an die Stadt und baten um Übernahme des Kanals in das städtische Eigentum und um Erstattung der auf die Grundstücksentwässerung entfallenden Kanalbaukosten. Von der Erstattung wollten sie dann die Straße fertig stellen.
Nach tiefbautechnischer Untersuchung des Kanals wurde festgestellt, dass er nicht den städtischen Vorgaben entspricht (z. B. Kunststoffrohre statt Beton oder Steinzeug). Hinzu kommen rechtliche Probleme bei der Trassenlage über private Hausgrundstücke.
Somit musste die Übernahme des Kanals und eine daraus resultierende evtl. Kostenerstattung abgelehnt werden. Auch wurde ein Straßenausbau durch die Stadt nicht in Aussicht gestellt.
Mitte September beantragte die Eigentümergemeinschaft „Privatstraße Auf der Wildnis“ den Abschluss eines Ausbauvertrages und nach endgültiger Fertigstellung der Privatstraße eine Übernahme als künftige öffentliche Straße.
Die Ausführungsplanung ist seitens der Eigentümergemeinschaft einem fachkundigen Ing.-Büro übertragen und mit dem zuständigen Fachbereich abgestimmt worden. Danach ist vorgesehen, die Straße als niveaugleiche Verkehrsfläche mit Parkständen, Entwässerung und Beleuchtung auszubauen. Auf frostsicherem Unterbau erfolgt die Oberflächenbefestigung mit grauen Betonpflastersteinen im Ellenbogenverband. Es ist Pflaster mit Abstandnocken zu verwenden. Mindestens 5 Parkstände sind unter Beachtung von Aus- und Einfahrten alternierend andersfarbig oder markiert anzulegen. Die im Bereich des Wendehammers vorhandene Hecke ist unter Berücksichtigung der Wendemöglichkeit für Müllfahrzeuge zu erhalten. Die überwiegende Breite der Verkehrsfläche beträgt 5,50 m.
Weitere technische Details werden über den Ausbauvertrag geregelt.
Nach technischer Abnahme des Endausbaus und kosten- sowie lastenfreier Übernahme der Straßengrundstücke soll die Straße als öffentliche Fläche übernommen werden.
Der Kanal bleibt hierbei ein Privatkanal (sonstige Sondernutzung). Bei Übernahme der Straße durch die Stadt wären für die sonstige Sondernutzung satzungsgemäß Gebühren zu erheben sein. Aufgrund des außergewöhnlichen Falles wird seitens der Bauverwaltung eine deutliche Gebührenabminderung geprüft; die Nutzungsgenehmigung der privaten Kanaltrasse in dann öffentlicher Fläche wird in den Ausbauvertrag aufgenommen.
Die Kosten der Ausbaumaßnahme werden durch die Eigentümergemeinschaft finanziert. Eine Beteiligung der Stadt ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Verwaltung schlägt der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim vor, die beschriebene Ausbauplanung für den Endausbau des Straße Auf der Wildnis, Gemarkung Walheim, Flur 6, Flurstücke 2921, 2929 2931 und ggf. Teil aus 2009 zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen, diese zum Bestandteil des Ausbauvertrages zwischen der Eigentümergemeinschaft „Privatstraße auf der Wildnis“ und der Stadt Aachen zu machen.
Des Weiteren schlägt die Verwaltung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim vor zu beschließen, die Straße Auf der Wildnis nach der Herstellung im Anschluss an die Übernahme für den öffentlichen Verkehr zu widmen und als Verkehrsberuhigten Bereich mit Zeichen 325 / 326 StVO auszuweisen.
