Entscheidungsvorlage - FB 68/0195/WP15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt, den Neubau der Fußgängerbrücke Korneliusmarkt umgehend zu beginnen.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Neubau der Fußgängerbrücke Korneliusmarkt wurde bereits am 31.8.2005 in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen - Kornelimünster / Walheim zur Ausführung beschlossen mit dem Zusatz, die Belange der Rollstuhlfahrer soweit zu berücksichtigen, dass diese die Brücke ohne fremde Hilfe nutzen können.

 

In der Sitzung am 26.4.2006 wurde die Ausführungsplanung vorgestellt, bei der schon deutlich gemacht werden musste, dass durch die Anhebung der Brückenunterkante auf das von Staatlichem Umweltamt und Unterer Wasserbehörde vorgegebene Maß auf der Ortsseite eine Rampe angelegt werden muss, die nicht den Richtlinien für behindertengerechtes Bauen entspricht. Diese schreibt eine Neigung von maximal 6 % vor. Die vorhandene Topographie mit den Zwangspunkten Garageneinfahrt und Hauseingang erfordern jedoch eine deutlich stärker geneigte Rampe. Auch die vorhandenen Brückenanschlüsse weisen ein größeres Gefälle als 6 % auf.

 

Zwischenzeitlich wurden neue Berechnungen für den erforderlichen Hochwasserabflussquerschnitt angestellt, nach denen selbst die neue Brücke zu niedrig für den erforderlichen Hochwasserschutz gewesen wäre. Nach einem abschließenden Klärungsgespräch wurde die Höhenlage der Brückenunterkante in Abstimmung mit Staatlichem Umweltamt, Wasserverband Eifel-Rur und Unterer Wasserbehörde neu festgelegt, was zu einer weiteren Erhöhung von 25 cm führt. Insgesamt wird die neue Brücke ca. 60 cm höher liegen als die vorhandene.

 

Für diese Höherlegung werden die Auflagerbalken weiter erhöht. Dadurch wird die Rampe an der dem Markt zugewandten Seite der Brücke nicht wie im April berichtet ein Gefälle von ca. 25 %, sondern nunmehr von ca. 33 % aufweisen. Die Seite an der B 258 wird in ihrer Gefällesituation weiter entschärft.

 

Die Konstruktion der Brücke selber wird gegenüber den Ausführungen im April nicht verändert.

 

Die Mehrkosten für die weitere Erhöhung belaufen sich auf ca. 5.000 i. Der größere Anteil hierbei wird durch die weitere Erhöhung der Ufermauern hervorgerufen und wird daher vereinbarungsgemäß vom Wasserverband übernommen.

 

Der Bau der Brücke kann in diesem Jahr nicht mehr fertiggestellt werden. Dadurch wird die Abrechnung nach dem nach dem 1.1.2007 geltenden Mehrwertsteuersatz von 19 % statt wie in diesem Jahr noch 16 % abgerechnet werden müssen, was zu weiteren Mehrkosten (für Bau- und Ingenieurleistungen insgesamt etwa 2.000 i) führt.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Für die weitere Erhöhung der Brücke werden ca. weitere 7.000 € benötigt.

Reduzieren

Anlagen

Loading...