Empfehlungsvorlage (inaktiv) - A 51/0127/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung für das Jugendamt der Stadt Aachen - Bestellung eines Vertreters der ARGE in der Stadt Aachen als beratendes Mitglied im Kinder- und Jugendausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- A 51/02
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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14.11.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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13.12.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Satzung für das Jugendamt der Stadt Aachen wie folgt zu ändern:
Artikel I
Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aachen
1) Nach § 4 Abs. 3 Buchstabe d wird als Buchstabe e) eingefügt:
Ein/e Vertreter/in der ARGE in der Stadt Aachen, die/der von der Leitung bestellt wird.
2) Die bisherigen Buchstaben e) bis j) werden zu Buchstabe f) bis k).
Artikel II
Dieser II. Nachtrag zur Satzung für das Jugendamt der Stadt Aachen tritt zum 1.1.2007 in Kraft.
Der Rat der Stadt beschließt folgenden II. Nachtrag zur Änderung der Satzung für das Jugendamt vom 21.8.1992:
Artikel I
Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aachen
1) Nach § 4 Abs. 3 Buchstabe d wird als Buchstabe e) eingefügt:
Ein/e Vertreter/in der ARGE in der Stadt Aachen, die/der von der Leitung bestellt wird.
2) Die bisherigen Buchstaben e) bis j) werden zu Buchstabe f) bis k).
Artikel II
Dieser II. Nachtrag zur Satzung für das Jugendamt der Stadt Aachen tritt zum 1.1.2007 in Kraft.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt gehört dem Kinder- und Jugendausschuss
... ein/e Vertreter/in der Arbeitsverwaltung ... als beratendes Mitglied an. Die Agentur für Arbeit hat für die jetzt laufende Wahlperiode Herrn Dröge und als seinen Vertreter, Herrn Eschweiler, benannt.
Seit der Einführung des SGB II ist festzustellen, dass für den weitaus größeren Teil der den Kinder- und Jugendausschuss tangierenden Personengruppe der benachteiligten jungen Menschen der Träger der Grundsicherung, d.h. die ARGE in der Stadt Aachen, zuständig ist. Aus diesem Grunde erscheint es der Verwaltung sinnvoll, dass die ARGE ebenfalls im KJA durch ein beratendes Mitglied vertreten ist. Dieser Vertreter soll sich nicht auf die Berichterstattung über die ARGE beschränken sondern eine beratende Funktion bei der „Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen“ (vgl § 71 Abs.2 Satz 1 SGB VIII) wahrnehmen.