Kenntnisnahme - A 51/0132/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Bericht über die Fallzahlen- und Kostenentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung und Maßnahmen nach § 35 a SGB VIII für das Haushaltsjahr 2006 (Zeitraum 13.12.2005 - 30.9.2006)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- A 51/02
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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14.11.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er empfiehlt eine Verlagerung von Haushaltsmitteln von max. 600.000 Euro aus dem Deckungskreis „Hilfen zur Erziehung“ in den Deckungskreis „Eingliederungshilfen für seelisch Behinderte (§ 35 a SGB VIII).
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die finanzielle Entwicklung in den beiden Deckungskreisen „Hilfen zur Erziehung“ und „Eingliederungshilfen für seelisch Behinderte (§ 35 a SGB VIII)“ können/konnten in der Summe auch im Haushaltsjahr 2006 stabil gestaltet werden.
Der Verwaltung des Jugendamtes geht nach jetzigen Erkenntnissen davon aus, dass beide Deckungskreise zusammen mit einer Gesamtsumme von ca. 22,7 Mio € abschließen, so dass die zur Verfügung stehenden Ansätze von insgesamt 22,9 Mio € um ca. 200.000 € unterschritten werden (vgl. Anlage 6 ).
Es bestätigt und konkretisiert sich, dass im Deckungskreis „Eingliederungshilfen für seelisch Behinderte (§ 35 a SGB VIII)“ zusätzliche Haushaltsmittel benötigt werden. Nach jetzigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass eine zusätzliche Summe von max. 600.000 Euro notwendig aber auch ausreichend ist.
Diese überplanmäßigen Mittel können jedoch, wie angekündigt, aus nicht benötigten Mittel des Deckungskreises „Hilfen zur Erziehung“ gedeckt werden.
Für das Haushaltsjahr 2007 hat das Fachamt bereits die angepassten Haushaltsansätze angemeldet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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