Entscheidungsvorlage - A 51/0142/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag des Vereins "Förderverein der Martin-Luther-King-Schule e.V." auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- A 51/30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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14.11.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt die Anerkennung des Aufgabenbereichs offene Kinder- und Jugendarbeit = AKing`s Club@ des Vereins AFörderverein der
Martin-Luther-King-Schule e.V.A
als Träger der freien Jugendhilfe..
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Verein AFörderverein der Martin-Luther-King-Schule e.V.A mit Sitz in Aachen hat die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beantragt.
Dieser als Schulförderverein konzipierte Zusammenschluss hat, wie alle Schulfördervereine, die Aufgabe, Verbindungen zum gesellschaftlichen Umfeld der Schule zu schaffen. Er ist in der Rolle desjenigen, der finanzielle und organisatorische Hilfen für die jeweilige Schule anbietet. Sein Hauptanliegen ist in dem Beitrag zu sehen, dass Schule lebendig wird, er stärkt und unterstützt sie bei ihren fachlichen und pädagogischen Aufgaben durch bessere finanzielle, räumliche, technische, soziale und organisatorische Rahmenbedingungen.
So sinnvoll diese Arbeit auch ist, sind die Schulfördervereine nach den Grundsätzen der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden nicht als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen.
Nach den Grundsätzen sind nur Träger anzuerkennen, die selbst auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sind, d. h. selbst Leistungen erbringen, die unmittelbar oder mittelbar zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe beitragen. Als Leistungen, die der Jugendhilfe dienen, kommen nur solche in Betracht, die speziell auf die pädagogischen Ziele des SGB VIII ausgerichtet sind. Das Schaffen von äußerer Rahmenbedingungen reicht für eine Anerkennung nicht aus.
Etwa zeitgleich mit der Gründung des Schulfördervereins hatte sich die Freizeitsituation im näheren Umfeld der Schule verändert. Der Schulhof, der asphaltierte Sportplatz mit Fußballtoren, die Basketballkörbe wie auch die Außen-Tischtennisplatte und das andere Schulgelände wurden immer stärker nach Schulschluss von Kindern, Jugendlichen und von Familien mit ihren Kindern aus der Talbotstraße und dem näheren Umfeld als Freizeitfläche genutzt. Diese Nutzung zog u.a. starke Zerstörungen und auch Vandalismus nach sich.
Diese Situation haben Schule und den Förderverein beschäftigt.
Ergebnis war, dass der Förderverein seine Aktivitäten dahin ausweitete, dass er im Sommer 1998 seine Förderarbeit um das Projekt offene Freizeitangebote ergänzte und mittels einer AB-Maßnahme einen Freizeitpädagogen beschäftigte.
Durch diese Aktivitäten gelang es, die Zerstörungen, den Vandalismus und die Verschmutzungen erheblich einzudämmen.
Diese positive Entwicklung führte dazu, dass der AFörderverein der Martin-Luther-King-Schule e.V.A seine Arbeit dahingehend ausweitete, dass er die Trägerschaft für einen offenen Kinder- und Jugendtreff unter dem Namen "King's Club" in schuleigenen Räumen übernahm.
Die Ausweitung der praktischen Arbeit wurde durch eine entsprechende Satzungsergänzung begleitet.
Der Antragsteller hat seine Vereinsziele dahingehend ergänzt, dass er mit dem offenen Angebot `King`s Club@ einen wesentlichen Beitrag dazu leistet, dass jungen Menschen ein pädagogisch begleiteter `RaumA angeboten wird, der ihnen hilft, zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten heranzuwachsen.
Zu den erweiterten Zielen zählt auch das Bestreben des Vereins, Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher ethnischer und sozialer Herkunft eine Begegnungsplattform zu geben, um dadurch das Miteinander zu stärken.
Dieser im SGB VIII ausdrücklich genannte Arbeitsbereich ist anerkennungsfähig.
Die Empfehlungen der Obersten Landesjugendbehörden besagen, dass eine Anerkennung
auch dann zulässig ist, wenn sich die Tätigkeit des freien Trägers nur auf einen
bestimmten Teilbereich der Jugendhilfe erstreckt.
Weiter wird ausgeführt, dass Träger der freien Jugendhilfe nicht ausschließlich oder überwiegend Aufgaben der Jugendhilfe erfüllen müssen.
Die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe muss aber sowohl
1. nach der Satzung als auch
2. in der praktischen Arbeit
als ein genügend gewichtiger, von anderen Aufgaben
abgegrenzter Schwerpunkt erscheinen.
Der Antragsteller leistet mit seiner offenen Jugendarbeit
somit einen wesentlichen Beitrag zur Förderung junger Menschen und entspricht
damit den '' 1 + 2 des
SGB VIII.
Das Finanzamt Aachen-Innenstadt hat die Gemeinnützigkeit der Arbeit des Trägers durch Erteilung des Körperschaftssteuerfreistellungsbescheides anerkannt.
Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe setzt voraus, dass der Antragsteller aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande ist, und dass er die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet.
Der Träger erledigt die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit mit einer in der Arbeit erfahrenen Fachkraft.
Die Satzung des Antragstellers bietet Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit. Außerdem hat der Verein in der zurückliegenden Zeit seine Kooperationsbereitschaft mit anderen Trägern der Jugendarbeit gezeigt. Ergänzend dazu ist er in Arbeitskreisen und Arbeitsgemeinschaften vertreten.
Der AFörderverein
der Martin-Luther-King-Schule e.V.@
erfüllt mit seinem Angebot Aoffene
Jugendarbeit King`s Club@
die Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Die
Anerkennung erstreckt sich nur auf den Bereich offene Jugendarbeit (King`s
Club).
Die Verwaltung schlägt dem Kinder- und Jugendausschuss vor,
dem AFörderverein der
Martin-Luther-King-Schule e.V.A
für den Bereich der offene Kinder- und Jugendarbeit = King`s Club die
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe zu erteilen.