Entscheidungsvorlage - FB 11/0109/WP15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt , die mit Beschluss vom 02.Februar 2005 zum Zwecke der Durchführung von Fortbildungen im Bereich der Beschäftigten der Kitas im Rahmen der offenen Ganztagsgrundschulen vorsorglich ausgesprochene Sperre i.H.v. 21.000,– Euro für das Haushaltsjahr 2006 und in Höhe von 8.400,– Euro für das Haushaltsjahr 2007 aufzuheben und die erforderlichen Mittel im Wege der Vormerkung zweckgebunden zur Verfügung zu stellen.

 

In Vertretung

 

Lindgens

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Rahmen der Etat-Beratungen für den Haushalt 2005 wurde mit Beschlussfassung vom 02.02.2005 bei der Hhst. 1.02200.56270.1(Fortbildung und Maßnahmen der Personalentwicklung) vom jeweiligen Ansatz 21.000,– Euro ( Hhj. 2006) sowie 8.400,–Euro

( Hhj. 2007) für Fortbildungen im Bereich der Beschäftigten der Kitas im Rahmen der offenen Ganztagsgrundschulen vorsorglich gesperrt, da zum damaligen Zeitpunkt noch nicht feststand, welche Mittel tatsächlich benötigt werden.

 

Die Kämmerei hat auf Grundlage dieser Planungen in 2006 eine Sperre i.H.v. 21.000,– Euro veranlasst und wird in 2007 eine Sperre i.H.v. 8.400,– Euro veranlassen.

 

A 40 hat dem FB 11 am 10. Oktober 2006 mitgeteilt, dass im Haushaltsjahr 2006 lediglich ein Betrag in Höhe von 6.000,– Euro erforderlich sein wird.

 

Insofern ist die Aufrechterhaltung der Sperre nicht mehr erforderlich.

 

FB 11 stellt im Wege einer Vormerkung sicher, dass der Betrag in Höhe von 6.000,- Euro ausschließlich dem Bereich OGS zu Gute kommt und wird gleichfalls in die Lage versetzt, bis Ende des Jahres den Beschäftigten der Gesamtverwaltung weitere Fortbildungsmöglichkeiten anbieten zu können.

 

Ebenso sollen die für 2007 gesperrten Mittel in Höhe von 8.400,– Euro freigegeben werden.

 

FB 11 stellt auch hier im Wege der Vormerkung sicher, dass der Betrag in Höhe von 8.400,– Euro ausschließlich für OGS Fortbildungen genutzt wird.

 

Die Freigabe der Mittel und die gleichzeitige Bindung der Mittel im Wege der Vormerkung bietet darüber hinaus den praktischen Vorteil, flexibler reagieren zu können und dennoch sicher zu stellen, dass die Mittel dem politischen Willen entsprechend zweckgebunden eingesetzt werden.

 

Vorgenannter Beschlussentwurf erfolgt im Einvernehmen mit A 40 - Herrn Ernst - .

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Mittelfreigabe in Höhe von 21.000,– Euro (Haushaltsjahr 2006)

Mittelfreigabe in Höhe von   8.400,– Euro (Haushaltsjahr 2007)

Loading...