Entscheidungsvorlage - FB 11/0110/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters beschließt der Personal- und Verwaltungsausschuß

die Einrichtung von 2,6 Vollzeitstellen (Vergütungsgruppe VIII BAT / Entgeltgruppe 3TVöD /  ) für 20 Überwachungskräfte für den ruhenden Verkehr und für die öffentlichen Straßen und Anlagen in der Stadt Aachen im Samstagsdienst beim Ordnungsamt ( A 32 ) mit einer jeweils durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 5 Stunden zur Umsetzung der vom Rat beschlossenen geänderten Bedienpflichtzeiten der Parkscheinautomaten.

 

In Vertretung

(Lindgens)

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung vom 07.06.2006 beschlossen, die Bedienpflichtzeiten der Parkscheinautomaten innerhalb / einschließlich des Alleenrings auf werktags von 09.00 Uhr bis 21.00 Uhr festzulegen.

Aufgrund der bestehenden und weiter erforderlichen Einsatzschichten der Überwachungskräfte für den ruhenden Verkehr und für die öffentlichen Straßen und Anlagen in der Stadt Aachen entsteht dadurch jeweils samstags eine zeitliche Überwachungslücke von 4 Stunden im Zeitraum zwischen 13.00 Uhr und 17 .00 Uhr.

Um diesem zusätzlichen zur Zeit nicht gedeckten Überwachungsbedarf gerecht zu werden und diese Lücke zu schließen, ist für die Überwachung des Bereichs innerhalb / einschließlich des Alleenrings die Einrichtung von 2,6 Vollzeitstellen für 20 Teilzeitkräfte mit jeweils einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 5 Stunden in der Funktion einer Überwachungskraft für den ruhenden Verkehr und für die öffentlichen Straßen und Anlagen in der Stadt Aachen im Samstagsdienst im Ordnungsamt erforderlich.Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 5 Stunden setzt sich zusammen aus reiner Arbeitszeit in Höhe von 4 Stunden jeweils samstags zwischen 13.00 Uhr und 17.00 Uhr zuzüg-lich einer Stunde Arbeitszeit jeweils montags für die Teilnahme an den wöchentlichen Dienstbespre-chungen, zum Auslesen der Datenerfassungsgeräte und für erforderliche Rücksprachen mit den Sachbearbeiterinnen / Sachbearbeitern im Innendienst.

Die Bewertung der 2,6 Vollzeitstellen richtet sich nach Vergütungsgruppe VIII BAT / Entgeltgruppe 3 TvöD.

 

Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung vom 10.10.2006 die Einrichtung von 2,6 nach Vergü-tungsgruppe VIII BAT / Entgeltgruppe 3 TVöD bewerteten Vollzeitstellen für den Bereich der Überwa-chung des ruhenden Verkehrs und für die öffentlichen Straßen und Anlagen in der Stadt Aachen im Samstagseinsatz zur Umsetzung der vom Rat der Stadt Aachen beschlossenen geänderten Bedien-pflichtzeiten der Parkscheinautomaten beschlossen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Bei Einstellung von 20 Überwachungskräften für den ruhenden Verkehr und für die öffentlichen Straßen und Anlagen in der Stadt Aachen mit jeweils einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 5 Stunden ausschließlich an Samstagen entstehen ab dem Datum der Einstellung jährliche Personalkosten für 20 nach Vergütungsgruppe VIII BAT / Entgeltgruppe 3 TVöD bewertete Stellen gem. Durchschnittswert der KGSt (Bericht 6/2005) in Höhe von insgesamt ca. 92.200,-- €.

Den Personalkosten stehen zu erwartende maßnahmebezogene Einnahmen in Form von Verwarnungs- und Bußgeldern in Höhe von jährlich ca.  420.000,-- € entgegen.

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