Kenntnisnahme - FB 11/0112/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die organisatorischen Änderungen in Bezug auf die Auflösung des Fachbereiches Verkehr und Tiefbau zur Kenntnis.

 

In Vertretung

 

(Lindgens)

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Aufgrund des bevorstehenden Ausscheidens des Fachbereichsleiters wurde die Organisationsform des FB 68 überprüft.

Nach Gesprächen mit den betroffenen Mitarbeitern, den verschiedenen Dienststellen und der Baudezernentin wird folgende neue Organisationsform für die Aufgaben des FB 68 festgelegt:

 

1. Straßenunterhaltung

 

Der Bereich der Straßenunterhaltung ( = Baubetriebsfof  Freunder Weg) wird als eigenständige Organisationseinheit in den E 18 verlagert.

 

2. Verwaltung

 

Die Verwaltungsabteilung wird aufgelöst.

Die im Zusammenhang mit der Straßenunterhaltung entstehenden Verwaltungsaufgaben werden ebenfalls in den E 18 verlagert, die übrigen Aufgaben dem A 61 zugeordnet.

 

3. Organisationsbereiche der Lagerhausstr.

 

Diese Aufgaben werden  wie folgt in das A 61 verlagert:

 

Straßenneubau, Straßenplanung, Koordinierungsstelle Abwasser

 

Straßenneubau und -Planung werden in einer Abteilung zusammengefasst und eine Abteilungsleitung installiert.

Innerhalb dieser Abteilung bleiben die Bereiche eigenständige Einheiten mit einem Teamleiter im Straßenneubau und jeweils einem rollierendem Teamsprecher sowohl in der Straßenplanung als auch bei der Koordinierungsstelle Abwasser.

 

Straßenverkehr, Sondernutzungen, Bewohnerparken

 

Dieser Bereich wird so erhalten und in Gänze als Team in das A 61 verlagert.

 

Spätestens bei den Überlegungen zu einem möglichen „Bürgeramt“, wird geprüft, inwiefern die Aufgabe Bewohnerparken nur noch dort bzw. im EMA und  SVA angeboten werden sollte.

 

4. Auswirkungen

 

Alle Unterhaltungsarbeiten im Straßenraum werden zukünftig von einer Dienststelle ( E 18) ausgeführt.


Dies betrifft ebenso die Unterhaltung der Brücken und Sonderbauwerke.

Die Betriebsstätten können zusammengeführt werden.

Hierdurch ergeben sich bessere Koordinierungsmöglichkeiten und eine engere Verzahnung der im Straßenraum tätigen Bereiche.

 Zudem ergeben sich Synergien hinsichtlich Materialbeschaffung und - Lagerung .  

 

 

Durch die Verlagerung der übrigen Aufgaben in das A 61 wird die bisher enge Zusammenarbeit zwischen den Bereichen noch intensiviert. Stadtplanerische Gesichtspunkte werden  enger mit den rein operativen  Straßenbaumaßnahmen verzahnt.  (Groß-)Baumaßnahmen mit ihren Auswirkungen bis hin zum Verkehrsmanagement mit der Signaltechnik liegen „ in einer Hand“.

 

Mögliche Synergien hinsichtlich des Personals sind nur mittelfristig zu erwarten.

 

 

5. Zusammenfassung und zeitliche Abfolge

Der FB 68 wird ab dem 09.11.2006 aufgelöst. Die oben beschriebenen Aufgaben aus dem Bereich der Lagerhausstr.  werden zu diesem Zeitpunkt in den A 61 verlagert.

 

Die Straßenunterhaltung/Baubetriebshof bleibt aus organisatorischen Gründen zunächst bis zum 31.12.2006 als eigenständige Verwaltungseinheit bestehen. Zum 01.01.2007, mit Beginn des neuen Wirtschaftsjahres, erfolgt dann die Eingliederung in den E 18.

 

Unter Federführung von B 03 wird eine Dienstanweisung erarbeitet, die die Aufgabenzuordnung und Zusammenarbeit zwischen A 61 und E18 regelt ( vgl. Dienstanweisung über die Zusammenarbeit FB68/A61-Intranet), um die Schnittstellenproblematik, die durch die organisatorische Trennung der Bereiche entsteht, zu minimieren.

 

Die Zustimmung der Personalvertretung liegt vor.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

z. Zt. nicht bezifferbar

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