Kenntnisnahme - FB 11/0115/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

In Vertretung

 

 

( Lindgens )

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Europäische Gerichtshof hat in einigen Entscheidungen zur Richtlinie 2003/88/EG deutlich

gemacht, dass bei der Berechnung der Höchstarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden pro Woche

alle Bereitschaftszeiten voll auf die Arbeitszeit anzurechnen sind.  Das OVG NRW hat mit seinem

Urteil vom 18.08.2005 festgestellt, dass die 54- Stunden-Woche der bisherigen Arbeitszeitverordnung

Feuerwehr gegen diese Richtlinie verstößt.

Zur Umsetzung der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Europäischen

Rates in nationales Recht  unter Beachtung der Rechtsprechung des EuGH hat der

Landesgesetzgeber daher die Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten im

feuerwehrtechnischen Dienst der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein -

Westfalen ( AZVO Feu ) geändert. Die geänderte AZVO Feu tritt nunmehr sehr kurzfristig am

01.01.2007 in Kraft.

 

Kernaussage der Änderung ist die Absenkung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit unter

Berücksichtigung des Bereitschaftsdienstes zu 100 % als Arbeitszeit  und einschließlich

Mehrarbeitsstunden auf maximal 48 Stunden im Jahresdurchschnitt. Aufgrund der damit

einhergehenden Änderung des Verhältnisses zwischen Arbeitszeit und Bereitschaftszeit ist die

Beibehaltung des 24-Stunden-Dienstes nicht möglich. Unter Berücksichtigung festgelegter Auflagen

besteht jedoch die Möglichkeit ( sogenannte opt-out-Regelung ), im Einvernehmen mit der

Beamtin/dem Beamten, das schriftlich zu fixieren ist,  eine höhere wöchentliche Arbeitszeit unter

Beibehaltung der 24-Stunden-Schichten zu vereinbaren. Diese Vereinbarung kann jedoch mit einer 3-

Monats-Frist zum Kalenderjahresende durch die Beamtin/den Beamten widerrufen werden. Auf

europäischer Ebene laufen derzeit erneut Bemühungen, teilweise die Bereitschaftszeiten mit einem

geringeren Prozentsatz als Arbeitszeit zu werten.

 

Allein für die Stadt Aachen bedeutet die Umstellung von jetzt 54 auf 48 Wochenstunden ab dem

01.01.2007 einen Mehrbedarf von ca. 30 Kräften, um bei Beibehaltung des derzeitigen

Leistungsstandards diese Arbeitszeitreduzierung auffangen zu können. Die finanziellen

Mehrbelastungen lägen bei ca. 1,7 Millionen Euro jährlich.

 

Zur konsequenten Umsetzung der durch die geänderte AZVO Feu festgelegten durchschnittlichen

wöchentlichen Arbeitszeit von 48,00 Stunden wären in Nordrhein-Westfalen ca. 1300 ausgebildete

Feuerwehrkräfte erforderlich. Da dieses Personal weder ad hoc ausgebildet zur Verfügung steht noch

die Kommunen über entsprechende Haushaltsmittel für dieses zusätzliche Personal verfügen, wird

nach wie vor auch auf europäischer Ebene versucht, kostengünstigere Lösungen zu erarbeiten. Auch

der Städtetag NRW steht im engen Kontakt zum Innenministerium, um eine einheitliche Lösung in

NRW zu erreichen.

 

Konkrete Lösungsansätze werden derzeit im Verwaltungsvorstand beraten. Über entsprechende

Ergebnisse wird in der Sitzung mündlich berichtet.

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