Kenntnisnahme - FB 11/0115/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Arbeitszeitverordnung Feuerwehr
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
- Verfasst von:
- Herr Matheis
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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08.11.2006
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Europäische Gerichtshof hat in einigen Entscheidungen zur Richtlinie 2003/88/EG deutlich
gemacht, dass bei der Berechnung der Höchstarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden pro Woche
alle Bereitschaftszeiten voll auf die Arbeitszeit anzurechnen sind. Das OVG NRW hat mit seinem
Urteil vom 18.08.2005 festgestellt, dass die 54- Stunden-Woche der bisherigen Arbeitszeitverordnung
Feuerwehr gegen diese Richtlinie verstößt.
Zur Umsetzung der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Europäischen
Rates in nationales Recht unter Beachtung der Rechtsprechung des EuGH hat der
Landesgesetzgeber daher die Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten im
feuerwehrtechnischen Dienst der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein -
Westfalen ( AZVO Feu ) geändert. Die geänderte AZVO Feu tritt nunmehr sehr kurzfristig am
01.01.2007 in Kraft.
Kernaussage der Änderung ist die Absenkung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit unter
Berücksichtigung des Bereitschaftsdienstes zu 100 % als Arbeitszeit und einschließlich
Mehrarbeitsstunden auf maximal 48 Stunden im Jahresdurchschnitt. Aufgrund der damit
einhergehenden Änderung des Verhältnisses zwischen Arbeitszeit und Bereitschaftszeit ist die
Beibehaltung des 24-Stunden-Dienstes nicht möglich. Unter Berücksichtigung festgelegter Auflagen
besteht jedoch die Möglichkeit ( sogenannte opt-out-Regelung ), im Einvernehmen mit der
Beamtin/dem Beamten, das schriftlich zu fixieren ist, eine höhere wöchentliche Arbeitszeit unter
Beibehaltung der 24-Stunden-Schichten zu vereinbaren. Diese Vereinbarung kann jedoch mit einer 3-
Monats-Frist zum Kalenderjahresende durch die Beamtin/den Beamten widerrufen werden. Auf
europäischer Ebene laufen derzeit erneut Bemühungen, teilweise die Bereitschaftszeiten mit einem
geringeren Prozentsatz als Arbeitszeit zu werten.
Allein für die Stadt Aachen bedeutet die Umstellung von jetzt 54 auf 48 Wochenstunden ab dem
01.01.2007 einen Mehrbedarf von ca. 30 Kräften, um bei Beibehaltung des derzeitigen
Leistungsstandards diese Arbeitszeitreduzierung auffangen zu können. Die finanziellen
Mehrbelastungen lägen bei ca. 1,7 Millionen Euro jährlich.
Zur konsequenten Umsetzung der durch die geänderte AZVO Feu festgelegten durchschnittlichen
wöchentlichen Arbeitszeit von 48,00 Stunden wären in Nordrhein-Westfalen ca. 1300 ausgebildete
Feuerwehrkräfte erforderlich. Da dieses Personal weder ad hoc ausgebildet zur Verfügung steht noch
die Kommunen über entsprechende Haushaltsmittel für dieses zusätzliche Personal verfügen, wird
nach wie vor auch auf europäischer Ebene versucht, kostengünstigere Lösungen zu erarbeiten. Auch
der Städtetag NRW steht im engen Kontakt zum Innenministerium, um eine einheitliche Lösung in
NRW zu erreichen.
Konkrete Lösungsansätze werden derzeit im Verwaltungsvorstand beraten. Über entsprechende
Ergebnisse wird in der Sitzung mündlich berichtet.
