Entscheidungsvorlage - A 51/0156/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er stimmt zu, dass für das Projekt  „Werbung, Akquirierung und Schulung von Tagespflegepersonen“ ein Betrag von 45.000 Euro  aus Mitteln des Deckungskreises  Hilfen zur Erziehung zur Verfügung gestellt wird.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Änderung des SGB VIII zum 01.01.2005 (Tagesausbaubetreuungsgesetz) besteht gem. § 24.Abs. 2 SGB VIII seitens der Kommune die Verpflichtung, für Kinder im Alter von unter 3 Jahren ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten. Gem. § 24 a wird zur Erfüllung dieser Verpflichtung ein Übergangszeitraum bis zum 01.10.2010 eingeräumt, wobei die Verpflichtung besteht, bis dahin in entsprechenden Ausbaustufen für eine Realisierung eines bedarfsgerechten Angebotes zu sorgen.

 

Auf der Grundlage dieser gesetzlichen Vorgabe sowie der aktuellen Kindergartensituation hat der Kinder- und Jugendausschuss und Schulausschuss in einer gemeinsamen Sitzung am 26.04.2006 beschlossen, bis zum Jahre 2010 für 25 % der unter 3-jährigen Kinder in Aachen Betreuungsangebote  in Tageseinrichtungen für Kinder und in Kindertagespflege zu schaffen.

Au f der Grundlage der Empfehlung der Fachausschüsse beschloss  der Rat der Stadt Aachen am 15.06.2005 entsprechend.


Für den Bereich der Stadt Aachen bedeutet dies, dass insgesamt 1500 Plätze für die Betreuung von Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege bis zu diesem Zeitpunkt zu schaffen sind.

 

Gleichzeitig wurde beschlossen, dass 40 % dieser 1500 Plätzen ( = 600 Plätze) in Form der Tagespflege geschaffen werden sollen.

 

Durch eine weitere Vorlage  wurden beide Ausschüsse in derselben Sitzung zusätzlich über die damit verbundenen Konsequenzen und Handlungsfelder speziell für den Bereich der Kindertagespflege unterrichtet.

 

Die Aufgaben der Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII sind per Leistungsvereinbarung ( siehe Anlage )  an o.a. Verein für Familiäre Tagesbetreuung delegiert. Dies gilt insbesondere für die Bereiche der Werbung, Schulung und Begleitung von Tagespflegepersonen und Tagespflegeverhältnissen.

Lt. Leistungsvereinbarung  sind 2 pädagogische Fachkräfte mit einem Beschäftigungsumfang von jeweils 78 % eingesetzt. Darüber hinaus steht für Sachbearbeitungs- und Verwaltungsarbeiten eine Halbtagskraft zur Verfügung.

 

Die hierfür zur Verfügung stehenden Ressourcen reichen jedoch bei weitem nicht aus die notwendige Größenordnung von 600 Betreuungsplätzen für unter 3 jährige Kinder zu schaffen.

Zurzeit werden ca 230 Tagespflegekinder bei 100 Tagesmüttern betreut. Um obengenanntes Ziel zu erreichen, ist daher eine intensive Werbung, Akquirierung und Schulung von weiteren Tagesmüttern  dringend von Nöten.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, im Rahmen eines  zunächst einjährigen sofort beginnenden  Projektes eine intensive Werbung, Akquirierung und Schulung von Tagespflegepersonen zu initiieren.  Mit der Durchführung des Projektes soll der Verein für Familiäre Tagesbetreuung beauftragt werden.  Im Oktober/November 2007 erfolgt  ein Erfahrungsbericht. 

 

Für die Anfinanzierung des Projektes werden Kosten von 45.000 Euro kalkuliert. Die Verwaltung schlägt vor, nicht benötigte Haushaltsmittel aus dem Deckungskreis der Hilfen zur Erziehung  einzusetzen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe von  45.000 Euro. Entsprechende Deckungsmittel stehen im Deckungskreis „Hilfen zur Erziehung“ bereit.

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