Entscheidungsvorlage - A 51/0156/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Kindertagespflege in der Stadt Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- A 51/02
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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12.12.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er stimmt zu, dass für das Projekt „Werbung, Akquirierung und Schulung von Tagespflegepersonen“ ein Betrag von 45.000 Euro aus Mitteln des Deckungskreises Hilfen zur Erziehung zur Verfügung gestellt wird.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Änderung des SGB VIII zum
01.01.2005 (Tagesausbaubetreuungsgesetz) besteht gem. § 24.Abs. 2 SGB VIII
seitens der Kommune die Verpflichtung, für Kinder im Alter von unter 3 Jahren
ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in
Kindertagespflege vorzuhalten. Gem. § 24 a wird zur Erfüllung dieser
Verpflichtung ein Übergangszeitraum bis zum 01.10.2010 eingeräumt, wobei die
Verpflichtung besteht, bis dahin in entsprechenden Ausbaustufen für eine
Realisierung eines bedarfsgerechten Angebotes zu sorgen.
Auf der Grundlage dieser
gesetzlichen Vorgabe sowie der aktuellen Kindergartensituation hat der Kinder-
und Jugendausschuss und Schulausschuss in einer gemeinsamen Sitzung am
26.04.2006 beschlossen, bis zum Jahre 2010 für 25 % der unter 3-jährigen Kinder
in Aachen Betreuungsangebote in
Tageseinrichtungen für Kinder und in Kindertagespflege zu schaffen.
Au f der Grundlage der Empfehlung
der Fachausschüsse beschloss der
Rat der Stadt Aachen am 15.06.2005 entsprechend.
Für den Bereich der Stadt Aachen
bedeutet dies, dass insgesamt 1500 Plätze für die Betreuung von Kinder unter 3
Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege bis zu diesem
Zeitpunkt zu schaffen sind.
Gleichzeitig wurde beschlossen,
dass 40 % dieser 1500 Plätzen ( = 600 Plätze) in Form der Tagespflege
geschaffen werden sollen.
Durch eine weitere Vorlage wurden beide Ausschüsse in derselben
Sitzung zusätzlich über die damit verbundenen Konsequenzen und Handlungsfelder
speziell für den Bereich der Kindertagespflege unterrichtet.
Die Aufgaben der Kindertagespflege
nach § 23 SGB VIII sind per Leistungsvereinbarung ( siehe Anlage ) an o.a. Verein für Familiäre
Tagesbetreuung delegiert. Dies gilt insbesondere für die Bereiche der Werbung,
Schulung und Begleitung von Tagespflegepersonen und Tagespflegeverhältnissen.
Lt. Leistungsvereinbarung sind 2 pädagogische Fachkräfte mit
einem Beschäftigungsumfang von jeweils 78 % eingesetzt. Darüber hinaus steht
für Sachbearbeitungs- und Verwaltungsarbeiten eine Halbtagskraft zur Verfügung.
Die hierfür zur Verfügung
stehenden Ressourcen reichen jedoch bei weitem nicht aus die notwendige
Größenordnung von 600 Betreuungsplätzen für unter 3 jährige Kinder zu schaffen.
Zurzeit werden ca 230
Tagespflegekinder bei 100 Tagesmüttern betreut. Um obengenanntes Ziel zu
erreichen, ist daher eine intensive Werbung, Akquirierung und Schulung von
weiteren Tagesmüttern dringend von
Nöten.
Die Verwaltung schlägt daher vor,
im Rahmen eines zunächst
einjährigen sofort beginnenden
Projektes eine intensive Werbung, Akquirierung und Schulung von
Tagespflegepersonen zu initiieren.
Mit der Durchführung des Projektes soll der Verein für Familiäre
Tagesbetreuung beauftragt werden.
Im Oktober/November 2007 erfolgt
ein Erfahrungsbericht.
Für die Anfinanzierung des Projektes werden Kosten von 45.000 Euro kalkuliert. Die Verwaltung schlägt vor, nicht benötigte Haushaltsmittel aus dem Deckungskreis der Hilfen zur Erziehung einzusetzen.