Kenntnisnahme - FB 36/0059/WP15-1-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung der europäischen Luftqualitätsrichtlinien in NRWhier: Vierter Sachstandsbericht zur Immissionssituation und zur vorbereitenden Luftreinhalteplanung in Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 36/40
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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12.12.2006
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung zum Thema Luftreinhalteplanung und der Immissionssituation für 2006 / 2007 aktuell zu berichten und die Maßnahmenvorschläge weiter zu konkretisieren.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Aktuelle Ergebnisse der Immissionsmessungen an der
Luftmessstation Kaiserplatz
für 2006 im
Vergleich zu den Vorjahren (NO2 und PM10) und Modelluntersuchungen
(vorläufige Ergebnisse)
1.1 Immissionsmessungen
am Kaiserplatz
Die aktuellen Auswertungen für das Jahr 2006 (bis
Oktober 2006) zeigen für die Luftschadstoffe NO2 und PM10
überwiegend ein ähnliches Belastungsmuster wie in den Vorjahren 2000 bis 2005,
d.h. mit stagnierender Tendenz. Dies trifft sowohl auf die Jahresmittelwerte
als auch auf die Tagesmittel (Kurzzeitbetrachtung) zu.
NO2
Inzwischen bestätigt sich die lokale Erkenntnis, dass
an der Messstation Aachen-Kaiserplatz auch im NRW-Vergleich recht hohe NO2-Immissionen
auftreten. Für 2006 ist mit großer Wahrscheinlichkeit am Kaiserplatz mit einer
Überschreitung des NO2-Toleranzwertes von 48 µg/m³
(Jahresmittelwert-betrachtung) auszugehen, siehe Anlage 1.
Die von der modernen Fahrzeugtechnik (günstigeres Emissionsverhalten)
erwarteten positiven Entwicklungen für die Luftschadstoffbelastung in den
Städten haben sich nicht eingestellt. Vielmehr zeigen insbesondere die
verkehrsnahen Messstationen bundesweit weiter eine leicht ansteigende Tendenz
der NO2-Werte. Erklärt wird dieser Anstieg u.a. mit der in den
letzten Jahren deutlichen Zunahme moderner Dieselfahrzeuge in der allgem.
Fahrzeugflotte, die aufgrund der hochverdichteten Einspritztechnik merklich
höhere NO2-Direktemissionen verursachen.
Das aktuelle NO2-Screening für 2006 (EDV-gestützte Modelluntersuchungen des FB Umwelt für Hauptverkehrsstraßen im Talkessel) zeigt eine ganze Reihe von Hauptverkehrsstraßen insbesondere im engeren Talkessel mit erhöhten NO2-Immissionen, teilweise auch über dem Toleranzwert von 48 µg/m³ (2006), siehe Anlage 2.
PM10
Beim PM10 verzeichnete die Station Kaiserplatz in
2005 mit nur 18 Überschreitungen des Tagesmittels von 50 µg/m³ (35 erlaubte
Überschreitungen) ein auch landesweit niedriges Niveau, siehe Anlage 3. Die
wenigen Überschreitungen waren hier hauptsächlich in dem „günstigen“
Witterungsverlauf in 2005 begründet. Dass die Witterung hier ein entscheidender
Faktor ist, zeigt auch ein erster Vergleich mit 2006: Allein bis zum 3. Februar
wurden am Kaiserplatz 11 Überschreitungen registriert; bis Anfang November
wurde das 50 µg/m³-Tagesmittel 22 mal überschritten. Insgesamt ist nicht mehr
damit zu rechnen, dass die 35 erlaubten Überschreitungen des Tagesmittels
erreicht werden, siehe Anlage 4.
1.2 Fazit aus den aktuellen Immissionsuntersuchungen
Die
flächenbezogene Luftqualität in Aachen hat sich in den letzten 20 Jahren
deutlich verbessert. Hingegen haben sich die rein verkehrsbezogenen
(linienhaften) Immissionsverhältnisse ungünstig entwickelt, vor allem beim NO2.
Die verkehrsbedingten Belastungen werden sich ohne wirksame Gegenmaßnahmen
nicht wesentlich verändern. Dies gilt nicht nur für den Knotenpunkt
Kaiserplatz, sondern auch an einer Reihe anderer Hauptverkehrsstraßen im
Aachener Talkessel.
Abzusehende
Folge ist, dass die Stadt Aachen, wie zahlreiche andere Großstädte in NRW,
einen Luftreinhalteplan aufzustellen hat.
Der
Luftreinhalteplan sollte sich nicht punktuell auf die o.g. Hauptverkehrsstraßen
beziehen, sondern seine Gestaltung sollte nach Erfahrungen in anderen
Großstädten, wie z.B. Köln, Dortmund, Düsseldorf, übergreifend ausgerichtet
sein.
1.3
Verlegung
der Messstation des LUA vom Kaiserplatz in die Wilhelmstraße
Angesichts vorliegender Erkenntnisse aus den o.g. Modellrechnungen müssen Umweltverwaltung und Landesumweltamt (LUA) davon ausgehen, dass an einigen Hauptverkehrsstraßen des inneren Talkessels höhere Immissionsbelastungen vorliegen als an der Kreuzungssituation um den Kaiserplatz.
Aufgrund einer Konkretisierung der relevanten EU-Luftqualitätsrichtlinie über die verkehrsbezogenen Messstandorte - verkehrsbezogene Messstationen werden nicht mehr an weitläufigen Plätzen / Kreuzungen akzeptiert - hat das LUA entschieden, dass die Luftmessstation Kaiserplatz (weitläufige, windoffene Platzsituation) in die nahegelegene untere Wilhelmstraße, oberhalb des Suermondt-Ludwig - Museums, zu verlegen ist. Die Wilhelmstraße als wichtige Durchgangsstraße auf dem Alleenring mit Verteilerfunktion und Straßenschluchtcharakter erfüllt die Kriterien der EU-Richtlinie in besonderer Weise. Auch in anderen Städten NRW’s, u. a. in Münster, wurde die Verlegung des Messcontainers erforderlich.
Der neue Messcontainer wird auf dem westlichen Parkstreifen stehen. Er wird etwas kleiner sein als der Container am Kaiserplatz. Es ist vom LUA beabsichtigt, den alten Messstandort am Kaiserplatz noch einige Monate zwecks Vergleichsmessungen beizubehalten, was auch im Interesse des FB 36 liegt. Verwaltungsseitig wird davon ausgegangen, dass an dem neuen Messstandort höhere Immissionswerte ermittelt werden, die den Handlungsdruck für die Stadt weiter erhöhen.
2. Vorgehen
in 2006 und 2007
Nach gemeinsamer Auffassung von MUNLV,
Bezirksregierung Köln und Fachbereich Umwelt erscheint es schon jetzt geboten,
für Aachen die Erstellung eines Luftreinhalteplans (LRP) mit dem Schwerpunkt
Verkehr (u.a. Modal Split, Fahrzeugtechnik) vorzubereiten.
Die Verwaltung hatte hierzu ab 2005 eine Arbeitsgruppe
‚Luftreinhalteplanung’ unter folgender Beteiligung eingerichtet:
·
Verkehrs- und
Umweltplanung,
·
Straßenverkehrsbehörde,
·
Landesumweltamt /
Umweltministerium,
·
ASEAG, STAWAG und
separat
·
der IHK.
Ziel der Arbeitsgruppe ist, kurzfristig geeignete
Vorschläge für die Luftreinhalteplanung zu entwerfen. Angesichts der Ergebnisse
aus den Untersuchungen / Messungen zur 22. BImSchV wird sich dieser
Planungsauftrag nicht allein auf den Belastungsschwerpunkt „Kaiserplatz“
beschränken können. Eine solche Vorgehensweise würde das MUNLV aufgrund von
Erfahrungen zur Umsetzung von LRP’s in anderen NRW-Städten nicht mittragen.
Statt einer auf die Belastungsschwerpunkte
ausgerichteten Maßnahmenplanung wird daher ein innerstädtisches
Gesamtkonzept zur Reduzierung der Immissionskonzentrationen von NO2
und PM10 empfohlen. Dieser weitreichenden Vorgabe des Landes kommt die
Arbeitsgruppe nach. Mit dem Stand vom November 2006 ergibt sich folgender
Sachstand der aktuell umgesetzten, beschlossenen und eingeleitenden Maßnahmen.
2.1 Umgesetzte
bzw. begonnene Maßnahmen auf städt. Ebene
·
ASEAG
Mit der sukzessive Einführung
schadstoffarmer Motorabgastechnik in der Fahrzeugflotte der ASEAG durch
entsprechende Beschaffung (ca. 18 Neufahrzeuge pro Jahr) wurde begonnen. Die
vom Umweltausschuss im August 2006 gewünschte Forcierung der Einführung schadstoffarmer
Motorabgastechnik beim ÖPNV konnte nur verhalten auf den Weg gebracht werden.
Die ASEAG sieht hierfür angesichts der hohen Kosten keinen weiteren
Handlungsspielraum. Aktuell sind bei der ASEAG 61 von 220 Bussen mit
Partikelfiltern umgerüstet.
4 Sonderfahrzeuge des ASEAG-Fuhrparks
wurden darüber hinaus mit Erdgastechnik ausgerüstet. Da die ASEAG plant,
weitere Linien / Teillinien an Fremdfirmen zu vergeben, die überwiegend Busse
mit mittlerem (Euro II) oder niedrigem (Euro I / Euro 0) Abgasstandard
unterhalten, ist absehbar, dass hier keine wirksamen Impulse für eine
Reduzierung der ÖPNV-bezogenen Emissionen zu erwarten sind.
Hinweis: Bei der Linienvergabe an
Fremdfirmen sieht die ASEAG keinen Spielraum, den Betrieb schadstoffarmer /
partikelausgerüsteter Busse vorzuschreiben. Es ist jedoch absehbar, dass auch
die Fremdfirmen bei Neuanschaffungen nur noch Busse mit
Partikelfilterausrüstung bestellen, da ansonsten eine finanzielle Förderung des
Landes NRW nicht gewährt wird.
·
Aachener Stadtbetrieb
Aufgrund der Beschlüsse von Werks- und
Umweltausschuss aus 2005 über eine umfassende Ausrüstung von
Partikelfiltertechnik bei Fahrzeugen des Stadtbetriebs wurde für alle
technisch umrüstbaren Dieselfahrzeuge ein Finanzmittelvolumen bis 2009 von insgesamt
1.218.000,-- € bereitgestellt. Davon wurden in 2006 fünf KFZ mit
Partikelfiltern nachgerüstet und von 17 Neufahrzeugen 13 mit einem
Partikelfiltersystem ausgerüstet.
Die Umrüstung einer dritten städt.
Kehrmaschine (von vier Maschinen) mit emissionsarmer Pflanzenöltechnik ist
ebenfalls erfolgt.
Die vom FB Umwelt veranlasste
PM10-orientierte Nassreinigungen an Hauptverkehrsstraßen im Umfeld des
Kaiserplatzes durch Fahrzeuge des Stadtbetriebs als zeitlich begrenzte Maßnahme
in Akutsituationen wurde eingestellt. Untersuchungen in anderen Städten
ergaben, dass diese Maßnahme nahezu unwirksam ist.
·
STAWAG-Fuhrpark
Die Umrüstung aller 44 STAWAG -
Transporter mit Partikelfiltertechnik hat begonnen. Vier Fahrzeuge wurden
nachgerüstet und 10 mit Partikelfiltern neu ersetzt; mehrere Pkw der STAWAG
sind auf Erdgas umgerüstet.
·
Pflanzenöltankstelle
Die Betriebsaufnahme der ersten
öffentlichen Pflanzenöltankstelle in NRW, u.a. mit städt. Unterstützung, wurde
an der Liebigstraße im Mai vollzogen.
·
Hausbrandemissionen
Die Förderung von Maßnahmen zur Senkung
der Hausbrandemissionen u.a. durch verbesserte Heizungstechnik, Wärmeschutz
etc. (vgl. altbauplus, STAWAG - Förderprogramme) sowie der Ausbau der Fernwärme im Aachener
Talkessel werden weiter vorangetrieben. Ziel ist, die Hintergrundbelastung im
Stadtgebiet weiter abzusenken.
2.2
Weitere
beschlossene Maßnahmen
·
Verstärktes Einfordern
von Luftreinhaltemaßnahmen bei Landes- und Bundesbehörden in Aachen, z.B. bei
der Beschaffung umweltfreundlicher Fahrzeuge.
·
Jobticketeinführung: Das
STUA Aachen mit neuem Sitz an der oberen Robert-Schuman-Straße hat das
Jobticket für ca. 120 Beschäftigte im Juni 2006 eingeführt. Mit weiteren
Landeseinrichtungen laufen Verhandlungen, z.T. mit positiven Signalen.
·
Einrichtung einer
STAWAG-Tankstelle für Bioethanol ab Januar / Februar 2007; die STAWAG besitzt
inzwischen fünf Bioethanolfahrzeuge.
·
Erweiterung der
STAWAG-Erdgastankstelle aufgrund hoher Verbrauchernachfrage (Abgabedruck- und
Kapazitätserweiterung)
2.3
Maßnahmen in
Vorbereitung und Weiterführung
·
Fortführung bzw.
Verstärkung der City-Logistik in Zusammenarbeit mit der IHK.
·
Kooperation mit AVV und
der IHK - Aachen in Sachen Jobticket-Einführung für Firmen in der Region nach
dem Vorbild IHK-Köln und dem Nahverkehrsverbund VRS.
·
verkehrsplanerische
Maßnahmen: Maßnahmen zur Reduzierung des Stauanteils (Verflüssigung des
Verkehrs), Verkehrslenkung, Verkehrsbeschränkungen (z.B. für den Lastverkehr) ,
Förderung des Umweltverbundes. Über dieses Maßnahmenpaket werden laufend
Gespräche geführt.
·
Verstärkte
Berücksichtigung stadtklimatischer Belange in der Bauleit- und Bauplanung nach
den Empfehlungen des Gesamtstädt. Klimagutachtens 2000. Lokal wirksame
Klimafunktionen im Talkessel sind bei Planungen verstärkt vor baulicher
Inanspruchnahme zu schützen. Bauliche Entwicklung insbesondere in den zentralen
Bachttallagen sollten im Hinblick auf die kritische Luftqualität im
Innenstadtbereich soweit möglich vermieden werden.
3. Kommunal
bedeutsame Veränderungen auf der Ebene der Gesetzgebung
3.1
EU-Gesetzgebung
Bisher waren laut EU weitere gesetzgeberische
Verschärfungen auf der Ebene verschiedener Tochterrichtlinien zur Luftqualität
vorgesehen. Aufgrund der allgemeinen
Umsetzungsprobleme bei der Reduzierung vorrangig verkehrsbedingter
Luftschadstoffbelastungen ist die EU neuerdings von dieser Vorgehensweise
abgewichen.
In der aktuellen EU-Luftreinhaltekonzeption (Clean Air
For Europe - CAFE) werden u.a. für die relevanten Luftschadstoffparameter PM10
und NO2 zukünftig Erleichterungen, gültig ab 2010 / 2015 diskutiert
(zeitliche Verschiebung des Termins zur Einhaltung der Grenzwerte). Als
Voraussetzung für die Gewährung von Ausnahmen wird folgender Weg verfolgt: wenn
alle erdenklich realistischen Maßnahmen durchgeführt worden sind und damit
dennoch keine durchgreifende Reduzierung der lufthygienischen Belastungen
verbunden ist, kann die betroffene Kommune weitergehende Maßnahmen zeitlich
strecken. Diese Vorgehensweise ist in enger Abstimmung mit den
Aufsichtsbehörden zu regeln. Die endgültige Gesetzesfassung ist erst nach der
2. Lesung des EU-Parlaments im 1. Halbjahr 2007 zu erwarten.
Angesichts der o.g. Einschränkungen für
Erleichterungen wird auch seitens des Städtetages davor gewarnt, das
Luftreinhalteproblem auf die „leichte Schulter“ zu nehmen. Wegen der aktuellen
Maßnahmenumsetzungsprobleme in zahlreichen deutschen Städten wird davon
ausgegangen, dass die Aufsichtsbehörden eine zeitliche Streckung der Maßnahmen
nicht befürworten bzw. akzeptieren werden.
3.2
Bundesebene: sog. Plakettenverordnung
Das Problem Feinstaub und Stickstoffoxide wird die
Bundesregierung mittels Gesetzes-Verordnung nach § 40 Abs.1 BImSchG mit der
Ausgabe von sog. Umwelt-Plaketten angehen. Zur Steuerung innerörtlicher
Fahrverbote z.B. bei Feinstaubalarm hat das Bundeskabinett beschlossen, dass
Autofahrer Aufkleber auf der Windschutzscheibe anbringen müssen. Vorbild dieser
Praxis sind die Kfz-Kennzeichnungen der ‚3-Wege-Kat-Plaketten’ aus der Zeit der
winterlichen Smog-Perioden (80er Jahre) und der Ozon-Gesetzgebung (Ende der
90er Jahre).
In Verbindung mit § 40 Abs.1 hat die Bundesregierung
nun die 35. Verordnung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (35. BImSchV,
sog. Plakettenverordnung) erlassen. Laut dieser Verordnung nach dem BImSchG
kann bei Bedarf ab 1. 3. 2007 eine Umweltzonen-Einrichtung ermöglicht werden,
siehe Anlage 6 (Veröffentlichung des ADAC, da offizielle Version des Gesetzgebers
noch druckgesperrt). Das hat zu Folge, dass z.B. Diesel - Kfz mit hohem
Partikelausstoß keine Plakette erhalten werden und damit ausnahmslos unter das
von Kommunen festzulegende Fahrverbot in der Umweltzone fallen.
Drei verschiedene Plaketten mit unterschiedlichen
Schadstoffnummern und Farben von
der Stufe 1 – keine Plakette (emissionsstark) bis zur Stufe 4 - Schadstoffgruppe 4 (emissionsarm) regeln bei Bedarf je
nach Festlegung der Städte für die Sperrzonen die Durchfahrt oder den
Ausschluss. Begünstigt sind damit alle Kfz mit geringen Partikel- und
Schadgasemissionen.
Ferner wurde aktuell nach Einigung der Umweltminister
und Länder-Finanzminister ein Bundesgesetz verabschiedet, dass eine steuerliche
Benachteiligung aller Neufahrzeuge ohne Partikelfilter vorsieht.
Zugleich werden alle Kfz-Halter steuerlich mit 330,-- € gefördert, die ihren
Pkw mit Filtertechnik nachträglich ausrüsten lassen. Dies gilt für den Zeitraum
ab 1.1. 2006 bis Ende 2009. Im Gegenzug gibt es für Diesel-Kfz ohne Rußfilter einen
Aufschlag auf die Kfz-Steuer von 1,20 € pro 100 angefangene cm³. Mit diesen
Maßnahmen verschärft der Gesetzgeber die aus kommunaler Sicht bislang
unzureichende Initiative zur Förderung schadstoffarmer Kfz.
Der Städtetag NRW geht davon aus, dass sich der
Bestand an Fahrzeugen der
Schadstoffklassen schlechter Euro 3 für NRW innerhalb von etwa 2 – 3 Jahren von
20 auf 10% halbieren wird.
Anlagen
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