Kenntnisnahme - FB 36/0121/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach BauGB / Ökokonto

hier:            Sachstandsbericht

 

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Landschaftsgesetz NW (LG) und das Baugesetzbuch (BauGB) regeln verbindlich die Rechtsfolgen, die bei einem Eingriff in Natur und Landschaft beachtet werden müssen. Ziel ist es, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu erhalten. Um die Vorgaben der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (1) berücksichtigen zu können, bedarf es einer sachgerechten Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft und der aufgrund von Planung zu erwartenden Eingriffe.

 

Die Eingriffsregelung ist baurechtlich verankert. 1998 wurden die formalen Inhalte der Eingriffsregelung, die die Bauleitplanung betreffen, in das BauGB übernommen; die materiellen Inhalte verbleiben im Naturschutzrecht.

 

Im Unterschied zur Eingriffsregelung nach dem Landschaftsgesetz legt das BauGB jedoch fest, das der erforderlich Ausgleich räumlich flexibel, d.h. an anderer Stelle umgesetzt werden kann, soweit ein funktions-räumlicher Zusammenhang hergeleitet werden kann. Diese Flexibilisierung stellt eine zentrale Voraussetzung für ein strategisches, kommunales Kompensationsmanagement dar.

 

Im Rahmen der Bauleitplanung hat der Fachbereich Umwelt in den zurückliegenden Jahren zahlreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entwickelt und umgesetzt. Gleichzeitig wurde begonnen, ein Kompensationsmanagement aufzubauen, dass auch die Möglichkeiten des sog. Ökokontos einbezieht bzw. nutzt; darüber hinaus wurde der Aufbau eines EDV-gestütztes Ausgleichsflächen-Kataster vorangetrieben.

 

Die realisierten Projekte decken nahezu das gesamte Spektrum denkbarer Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ab. Neben den „Klassikern“ wie Anlage von Streuobstwiesen mit historischen Sorten und Entwicklung von Biotopen wurden auch Maßnahmen der naturnahen Waldentwicklung (Erstaufforstung) bzw. der Waldumwandlung,  Entsiegelungsmaßnahme, Extensivierungsmaßnahmen und Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung von ökologischem Landbau umgesetzt.

 

Bei der Entwicklung von Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen finden neben den naturschutzfachlichen Aspekten (u.a. Biotopverbund, Realisierung größerer zusammenhängender Kompensationsflächen) auch die begründeten Interessen der Landwirtschaft und – soweit vereinbar - die bezirklichen Interessen Eingang in die Konzeption.

 

Zur differenzierten Darstellung und Erläuterung:

a)       des rechtlichen Rahmens,

b)       des angewandten Aachener Verfahrens zur Eingriffsbewertung,

c)       von Organisation und Ablauf des Kompensationsmanagements und

d)       von exemplarischer Ausgleichsmaßnahmen

wird im Rahmen der Sitzung mündlich berichtet.

 

 

 

(1) Die Stadt Aachen hat bereits 1990 eine Arbeits- und Entscheidungsgrundlage für die naturschutzfachliche Eingriffsregelung herausgegeben, um Planern ein einfaches und verständliches Bewertungsverfahren zur Verfügung zu stellen. 2005 wurde dieses Bewertungsverfahren, dass sich bewährt hat und auf allgemeine Akzeptanz gestoßen ist, an die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und den neuesten Stand der Technik angepasst.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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