Entscheidungsvorlage - FB 02/0146/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt, mit der Vertretung der Stadt Aachen in allen Haupt- und Gesellschafterversammlungen der Gesellschaften, an denen die Stadt Aachen beteiligt ist,

 

Herrn Oberbürgermeister Dr. Linden

und im Falle seiner Verhinderung

Herrn Stadtdirektor Rombey

 

zu beauftragen.

                                   

Beide haben das Recht, einen anderen Beamten oder Angestellten zu bevollmächtigen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Gemäß § 113 I GO NRW haben die Vertreter der Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, die Interessen der Gemeinde zu verfolgen. Sie sind an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden.

 

In Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter dazu zählen (§ 113 II GO NRW).

 

Der Rat der Stadt hat in seinen Sitzungen am 15.11.1995, 01.10.1999 und 13.10.2004 beschlossen, mit der Vertretung der Stadt in allen Haupt- und Gesellschafterversammlungen der Gesellschaften, an denen die Stadt beteiligt ist, Herrn Oberbürgermeister Dr. Linden und im Falle seiner Verhinderung Herrn Stadtdirektor Witt zu beauftragen.

Darüber hinaus wurde beiden - analog zu § 113 II GO NRW – das Recht eingeräumt, einen anderen Beamten oder einen Angestellten zu bevollmächtigen.

Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Witt aus dem Dienst ist ein neuer Ratsbeschluss erforderlich, der die Vertretungsrolle im Falle der Verhinderung von Herrn Oberbürgermeister Dr. Linden regelt.


Seitens der Verwaltung wird als Vertreter Herr Rombey vorgeschlagen.

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