Entscheidungsvorlage - A 61/0421/WP15-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 828 - Gewerbegebiet Camp Pirotte, Teil A - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand im Bereich zwischen Eckenerstraße, Nordstraße, Brander Heide und Vennbahnweghier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- A 61/01// Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
|
|
|
13.12.2006
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 828 zur Kenntnis.
Er beschließt, den Verfahrensbereich des Bebauungsplanes um das Grundstück des THW und das angrenzende Mischgebiet an der Eckenerstraße zu verkleinern.
Er beschließt weiterhin nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange den Bebauungsplan Nr. 828 gem. § 3 Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern
- Festsetzung einer max. Gebäudehöhevon 258 m ü. NN für rinrn Teilbereich des Grundstücks Eckenerstraße 82
und die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Darüber hinaus beschließt er den Bebauungsplan Nr. 828 - Gewerbegebiet Camp Pirotte, Teil A - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand im Bereich zwischen Eckenerstraße, Nordstraße, Brander Heide und Vennbahnweg in der so geänderten Fassung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Vorlage A61/0421/WP15 sowie die Vorlage zur Sitzung des Planungsausschusses am 25.09.2003 einschließlich aller Abwägungsmaterialien sind Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hat in ihrer Sitzung am 24.09.2003 und der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 25.09.2003 über das Ergebnis der erneuten Offenlage des Bebauungsplanes beraten und dem Rat nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange empfohlen, den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 3 in Anwendung des
§ 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
- Festsetzung einer max. Gebäudehöhe von 258,0 m ü. NN für einen Teilbereich des Grundstückes Eckenerstraße 82
und die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Außerdem haben sie dem Rat empfohlen, den so geänderten Bebauungsplan Nr. 828
- Gewerbegebiet Camp Pirotte - gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Der Bebauungsplan konnte bisher nicht zur Rechtkraft gelangen, da zur Konfliktbewältigung, zur Erreichung eines verträglichen Nebeneinander von Wohnnutzung und gewerblicher Nutzung im Bereich des THW, der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Grundstückseigentümer erforderlich ist und dieser Vertrag mit dem zukünftigen Eigentümer abgeschlossen werden soll.
Der Planungsausschuss wird sich daher in seiner Sitzung am 07.12.2006 nochmals mit der Angelegenheit beschäftigen, die Bezirksvertretung Aachen-Brand wird aus bezirklicher Sicht am 06.12.2006 beraten.
Die Beratungsergebnisse werden in der Ratssitzung mündlich mitgeteilt.
Begründung, Schriftliche Festsetzungen sowie Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan sind der Vorlage beigefügt.
Die Vorlage für den Planungsausschuss am 25.09.2003 steht im Ratsinformationssystem nochmals als PDF-Anlage zur Verfügung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
69,7 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
376 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
316,3 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
288 kB
|