Entscheidungsvorlage - FB 01/0136/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen stellt das amtl. Ergebnis des Bürgerentscheids vom 10.12.2006 fest.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 21 Abs. 3 der Satzung der Stadt Aachen über die Regelung des Verfahrens bei der Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden stellt der Rat der Stadt zum Bürgerentscheid fest

1.     die Zahl der Abstimmungsberechtigten,

2.     die Zahl der Abstimmungsberechtigten, die abgestimmt haben,

3.     die Zahl der gültigen und ungültigen Stimmen,

4.     in welchem Sinne die Abstimmungsfrage gem. § 26 Abs. 7 der Gemeindeordnung NRW entschieden ist (die Frage ist in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 vom Hundert der abstimmungsberechtigten Bürgerinnen bzw. Bürger beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit nein beantwortet).

 

Die Niederschrift über die amtliche Ergebnisfeststellung des Bürgerentscheids durch den Abstimmungsausschuss am 12.12.2006 wird als Tischvorlage nachgereicht.

Sie enthält die vorgenannten relevanten Daten.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

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