Entscheidungsvorlage - E 88/0012/WP15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Auf Vorschlag der Verwaltung empfiehlt der Betriebsausschuss Eurogress die Umwandlung des „Quasi-Eigenbetriebes“ in einen Eigenbetrieb. Ebenso wird die neue Betriebssatzung als Anlage beigefügt.
  2. Auf Vorschlag des Betriebsausschusses Eurogress beschließt der Rat der Stadt die Umwandlung des „Quasi-Eigenbetriebes“ in einen Eigenbetrieb. Ebenso wird die neue Betriebssatzung beschlossen.
Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Bei der Gründung der EUROGRESS AACHEN Betriebs-GmbH wurde sowohl vom Betriebsausschuss wie auch später vom Rat der Stadt beschlossen, den Quasi-Eigenbetrieb EUROGRESS AACHEN in einen Eigenbetrieb umzuwandeln. Diesbezüglich wird auf die damals gefertigten Vorlagen verwiesen.

Diese Entscheidung wurde  jedoch zurückgestellt, da nicht 100 %ig ausgeschlossen werden konnte, dass dadurch eventuell die Voraussetzung für die Aufdeckung stiller Reserven gegeben sein könnte.  Insofern erfolgte am 29.03.2006 über unsere Wirtschaftprüfer ein Antrag an das Finanzamt Aachen Innenstadt auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft. Diese verbindliche Auskunft wurde mit Datum 15.5.06 vom Finanzamt Aachen Innenstadt gegeben, wonach bei der Umwandlung des eigenbe-triebsähnlichen Betriebes in einen Eigenbetrieb keine formändernde Umwandlung eines Betriebes gewerblicher Art (BgA) vorliegt.

Insofern erfolgt auch keine Vermögensübertragung auf einen anderen Rechtsträger, es besteht Identität zwischen dem bisherige BgA und dem „neuen“ BgA im veränderten Rechtskleid. Die Voraussetzung für die Aufdeckung stiller Reserven ist nicht gegeben.

Das Schreiben des Finanzamtes Aachen Innenstadt ist nochmals zur Kenntnisnahme beigefügt.

 

Da nunmehr eine 100 %ige Sicherheit vorliegt und eine Aufdeckung stiller Reserven nicht vorgenommen werden muss, schlägt die Verwaltung vor, den eigenbetriebsähnlichen Betrieb EUROGRESS AACHEN in einen Eigenbetrieb umzuwandeln.

Die entsprechende neue Betriebssatzung ist in Abstimmung mit dem Rechtsamt, dem Rechnungsprüfungsamt und unserem Wirtschaftsprüfer VBR erstellt worden. Die Verwaltung schlägt vor, diese in der vorliegenden Fassung zu genehmigen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...