Kenntnisnahme - A 51/0160/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer Notruf-Hotline beim Jugendamt - Antrag der CDU Fraktion und der FDP Fraktion vom 13.11.2006
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- A 51/00
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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12.12.2006
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Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Sitzung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung am 27.11.2006 wurde ausgehend vom Ratsantrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion vom 13.11.2006 die Thematik eingehend besprochen.
Die Verwaltung des Jugendamtes machte hierzu folgende Angaben:
Erreichbarkeit der Sozialraumteams bei eingehenden Meldungen
der Kindeswohlgefährdung
®
Die Erreichbarkeit der
Sozialraumteams für den „Notfall“ ist zukünftig montags bis donnerstags von
08:00 bis 17:00 Uhr; freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr sichergestellt.
Anwesend sind täglich 2 Sozialarbeiter und 1 Teamleitung
® Für alle
Sozialraumteams 1 einheitliche Telefonnummer, die täglich auf das
„Service- / Bürodienst“- Sozialraumteam geschaltet wird.
®
Jedes Sozialraumteam
erhält 1 Dienst-
handy,
welches zu Meldungen mitgenommen wird und auf das die einheitliche
Telefonnummer ebenfalls bei Bedarf umgeleitet werden kann.
Die
Prüfung der technischen Machbarkeit läuft derzeit; soweit möglich wird hierzu
in der Sitzung mündlich berichtet
®
Ab 17:00, bzw. 13:00 Uhr
Übernahme des Dienstes durch Inobhutnahme-Dienst des Kinderheimes Brand für den
Abend-/Nacht- und Wochenendbereich
®
Prüfung der Meldungen
hinsichtlich Kindeswohl einheitlich nach den Standards des A 51!
®
Kinderheim Brand stellt
ebenfalls
2
Mitarbeiter, zusätzlich ist
Heimleitung und Leitung des A 51 jederzeit telefonisch errreichbar!
®
In Abklärung:
Prüfung,
ob Telefonnummer des A 51 auch auf das Handy des Kinderheimes gelegt werden
kann und rechtliche Würdigung durch A 30 hinsichtlich der angestrebten
Verfahrensweise
Vorteile o. g. Verfahrens
- Einheitliche
Telefonnummer für
Tag
und (Nacht)
- Kooperation mit Einrichtung, die bereits
Inobhutnahme- Dienst und Familiäre Bereitschaftsbetreuungen stellt
- Gemäß § 8 a SGB VIII
“erfahrene Fachkräfte” im Einsatz
- Kostengünstige
Lösung, da kein stadteigener Bereitschaftsdienst mit finanz- und
zeitlichen Zuschlägen nötig ist.
Vorbehaltlich der rechtlichen Würdigung durch das Rechtsamt empfiehlt die Verwaltung des Jugendamtes, nach oben genannten Vorschlag für 2007 zu verfahren. Im laufe des Jahres wird seitens der Verwaltung evaluiert, in welchem Maße es zu Einsätzen im Bereich Kindeswohlgefährdungsmeldungen gekommen ist.
Die Verwaltung wird zu den Kosten in der Sitzung mündlich Stellung nehmen. Die Verwaltung schlägt vor, den notwendigen Betrag aus nicht benötigten Mitteln der Hilfen zur Erziehung zur Verfügung zu stellen.