Kenntnisnahme - A 51/0160/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Vorschläge zustimmend zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Sitzung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung am 27.11.2006 wurde ausgehend vom Ratsantrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion  vom 13.11.2006 die Thematik eingehend besprochen.

Die Verwaltung  des Jugendamtes machte hierzu folgende Angaben:

 

 Erreichbarkeit der Sozialraumteams bei eingehenden Meldungen der Kindeswohlgefährdung

 

®              Die Erreichbarkeit der Sozialraumteams für den „Notfall“ ist zukünftig montags bis donnerstags von 08:00 bis 17:00 Uhr; freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr sichergestellt.

Anwesend sind täglich 2 Sozialarbeiter und 1 Teamleitung

 

® Für alle Sozialraumteams 1 einheitliche Telefonnummer, die täglich auf das „Service- / Bürodienst“- Sozialraumteam geschaltet wird.

 

®              Jedes Sozialraumteam erhält 1 Dienst-

handy, welches zu Meldungen mitgenommen wird und auf das die einheitliche Telefonnummer ebenfalls bei Bedarf umgeleitet werden kann.

Die Prüfung der technischen Machbarkeit läuft derzeit; soweit möglich wird hierzu in der Sitzung mündlich berichtet

 


 

 

®              Ab 17:00, bzw. 13:00 Uhr Übernahme des Dienstes durch Inobhutnahme-Dienst des Kinderheimes Brand für den Abend-/Nacht- und Wochenendbereich

 

®              Prüfung der Meldungen hinsichtlich Kindeswohl einheitlich nach den Standards des A 51!

 

®              Kinderheim Brand stellt ebenfalls

2 Mitarbeiter, zusätzlich ist Heimleitung und Leitung des A 51 jederzeit telefonisch errreichbar!

 

®              In Abklärung:

Prüfung, ob Telefonnummer des A 51 auch auf das Handy des Kinderheimes gelegt werden kann und rechtliche Würdigung durch A 30 hinsichtlich der angestrebten Verfahrensweise


 

 

Vorteile o. g. Verfahrens

 

 

- Einheitliche Telefonnummer für

Tag und (Nacht)

 

- Kooperation mit Einrichtung, die bereits Inobhutnahme- Dienst und Familiäre Bereitschaftsbetreuungen stellt

 

 

- Gemäß § 8 a SGB VIII

         “erfahrene Fachkräfte” im Einsatz

 

- Kostengünstige Lösung, da kein stadteigener Bereitschaftsdienst mit finanz- und zeitlichen Zuschlägen nötig ist.

 

 

Vorbehaltlich der rechtlichen Würdigung durch das Rechtsamt empfiehlt die Verwaltung des Jugendamtes, nach oben genannten Vorschlag für 2007 zu verfahren. Im laufe des Jahres wird seitens der Verwaltung evaluiert, in welchem Maße es zu Einsätzen im Bereich Kindeswohlgefährdungsmeldungen gekommen ist.

 

Die Verwaltung wird zu den Kosten in der Sitzung mündlich Stellung nehmen. Die Verwaltung schlägt vor, den notwendigen Betrag aus nicht benötigten Mitteln der Hilfen zur Erziehung zur Verfügung zu stellen.

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Auswirkungen

 

 

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