Entscheidungsvorlage - FB 02/0149/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das Programm zur Fassaden- und Hofbegrünung und Fassadenrenovierung zur Förderung anzumelden und die Maßnahme Kunst in der Hüttenstraße umzusetzen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Stadterneuerung Aachen-Ost

 

Projekt: Kunst in der Hüttenstraße,   S 48

 

Der Umbau der Hüttenstraße bildet innerhalb des Förderprogramms „Soziale Stadt NRW“ eines der ersten großen baulichen Projekte für den Stadtteil Aachen-Ost. Die ehemalig verkehrlich, insbesondere durch den Schwerlastverkehr, stark belastete Straße wurde zu einem Boulevard für das Quartier Rothe Erde umgebaut. Durch die deutliche Reduzierung der Fahrbahngasse, die Begrünung der Straße durch Baumfelder, die neue Möblierung und Beleuchtung des öffentlichen Raumes sowie durch die Errichtung eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich mit der Phillipstraße hat die Hüttenstraße nach der Umbauphase einen völlig neuen Charakter erhalten. Im Zuge dessen hat der Fördergeldgeber zusätzlich Finanzmittel für eine künstlerische Aufwertung des öffentlichen Raumes bewilligt, deren Verwendung sich auf folgende Maßnahmen beziehen:

 

Unterführung Hüttenstraße

 

Der Stadtteil Aachen-Ost wird durch die Bahnlinie Köln- Aachen in die Quartiere Rothe Erde und Ostviertel aufgeteilt. Eine wichtige Scharnierfunktion zur Vernetzung der beiden Quartiere bildet dabei die Unterführung an der Hüttenstraße, die die Gleisanlagen über die Hüttenstraße führt. Diese präsentiert sich derzeit gestalterisch und funktional in einem sehr schlechten Zustand.

Von Seiten des Stadtteilbüros Aachen-Ost ist daher vorgesehen die Unterführung durch eine spezielle Beleuchtung gestalterisch aufzuwerten.

In einem ersten Arbeitsschritt soll daher die Unterführung, die aus einem aus roten Ziegeln gemauerten Bogen und einem mit grauen ca. 2m hohen Natursteinsockel besteht, gereinigt werden (Ablagerungen von Staub und Abgasen).

In einem zweiten Schritt wird eine neue Beleuchtung des Tunnels installiert. Diese besteht einerseits in der Erneuerung der aus verkehrstechnischer Sicht notwendigen Deckenbeleuchtung, andererseits in der Installation von indirektem, farbigen Licht im Bereich des Fuß- und Radweges. Derzeit werden die technischen Voraussetzungen für eine neue und gestalterisch hochwertige Ausleuchtung des Tunnels durch die STAWAG in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Straßenwesen und der lichttechnischen Gesellschaft geprüft.

Kosten: ca. 30.000€

 

Kunst im öffentlichen Raum

 

Ein weiterer Ansatz liegt in der Aufwertung des öffentlichen Raumes. Diesbezüglich hat das Stadtteilbüro insgesamt zehn Künstlerinnen und Künstler, vornehmlich aus Aachen, aufgefordert Konzepte für eine künstlerische Aufwertung des Straßenraumes einzureichen. Diese arbeiten mit unterschiedlichen Materialien (Stein, Metall, Glas, Kunststoff). und wurden in einer Begehung an die Örtlichkeiten der Hüttenstraße herangeführt. Ein wichtiger Aspekt, der in den Kunstkonzepten eine Berücksichtigung finden soll, besteht in der Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner vor Ort und in der Resistenz gegenüber Vandalismusschäden.

Um eine Bewertung der eingereichten Konzepte nach fachlichen Kriterien gewährleisten zu können, wurde durch das Stadtteilbüro ein Expertengremium einberufen, das sich aus Vertreterinnen und Vertretern der beiden großen Aachener Kunstmusen, einem freien Planungsbüro, dem Planungsamt der Stadt Aachen, der Lenkungsgruppe, der Bewohnerschaft und des Stadtteilbüros zusammensetzt. Dieses Gremium soll nach Prüfung der Konzepte eine Empfehlung aussprechen.

Derzeit wird das Konzept eines Fotografen favorisiert, das großformatige Fotokollagen der Bewohnerinnen und Bewohner an ausgewählten Gebäudefassaden entlang der Hüttenstraße vorsieht. Das Fachgremium empfiehlt für eine erlebbare Umsetzung des Kunstkonzeptes mindestens fünf Gebäudefassaden zu Hüttenstraße hin mit den Fotokollagen zu belegen. Diese fünf schriftlichen Zusagen der Hauseigentümer in Form eines Gestattungsvertrages bilden die Voraussetzung für die Beauftragung des Fotografen durch die Stadt Aachen. Die sich diesbezüglich ergebenen Schwierigkeiten (technische Umsetzbarkeit, Gewährleistung, vertragliche Regelungen, etc.) werden derzeit durch das Stadtteilbüro in Zusammenarbeit mit dem Künstler und dem Rechtsamt der Stadt Aachen geklärt.

Kosten: 70.000€

 

Kostenübersicht:

 

Gesamtkosten                                                                                       100.000 €

 

 

 

Projekt: Programm zur Fassaden- und Hofbegrünung und zur Fassadenrenovierung, P 4

 

Antragsteller

 

Stadt Aachen / Fachbereich Wirtschaftförderung / Europäische Angelegenheiten

 

Projektbeteiligte

 

Stadt Aachen / Fachbereich Wirtschaftsförderung / Europäische Angelegenheiten / Fachbereich Umwelt

Verein Stadtoasen

städtische Wohnungsgesellschaft

Hauseigentümer

Einbindung von Mietern

Fachbetriebe

Beschäftigungsinitiativen

 

Projektziele

 

Stärkung der Wohnzufriedenheit, Verminderung der Fluktuation

Schaffung von Aufenthaltsmöglichkeiten und Schutzräumen

Schaffung / Verbesserung der Speilmöglichkeiten für Kinder

ökologische Verbesserung

Selbstverwaltung

 

Kurzbeschreibung

 

Bereits seit  5 Jahren läuft das Begrünungsprogramm,  2002  wurde es durch den Baustein der Fassadenrenovierung ergänzt. Nach einer eher zurückhaltenden Resonanz in den Anfängen laufen beide Programmbestandteile inzwischen sehr gut.

 

Insgesamt wurden rund 400.000,- € bewilligt. Bisher wurden rund 350.000,- € ausgezahlt, darüber hinaus bestehen derzeit Förderzusagen in Höhe von weiteren 50.000, €.  Weitere Anträge, deren Förderbedarf diese Summe überschreitet, liegen bereits vor. Daher besteht die Notwendigkeit, zur Fortführung des Programms weitere Fördermittel zu beantragen.

 

Das Programm zur Fassaden- und Hofbegrünung und Fassadensanierung gewann in den letzten Jahren zunehmend an Resonanz. Es ist mittlerweile eine Art Dominoeffekt eingetreten. Durch Mund-zu-Mund-Propaganda und durch die zahlreichen umgesetzten Positivbeispiele sprach sich die Möglichkeit zur Förderung inzwischen unter den Hauseigentümerinnen und -eigentümern um, wodurch die Resonanz deutlich gesteigert wurde.

                       

Jährlich werden zwischen  zehn und zwölf Anträge bearbeitet, von denen die meisten genehmigungsfähig sind. Eine räumliche Schwerpunktbildung wie zu Beginn des Programms in Aachen-Ost erkennbar, gibt es unterdessen nicht mehr. Die Antragstellerinnen und -steller verteilen sich über die beiden Quartiere Rothe Erde und Ostviertel. Bei den beantragten Maßnahmen handelt es sich hauptsächlich um Einzelmaßnahmen. Da viele Eigentümerinnen und Eigentümer neben der Fassadenrenovierung auch Maßnahmen durchführen, die nicht durch das Programm förderfähig sind, wird durch die Zuschüsse in großem Umfang privates Kapital mobilisiert und somit indirekt ein wirtschaftsfördernder Beitrag geleistet.

 

Beantragte Mittel zur Verlängerung des bereits laufenden Programms für ein weiteres Jahr

 

Finanzierungsplan

Gesamtkosten 2007:                                        47.500,- 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich aus der Ausschussvorlage

 

Folgekosten:

Ergeben sich aus der Ausschussvorlage

 

Maßnahmebezogene Einnahmen:

Die einzelnen Projekte werden mit einem Fördersatz von 90% von Bundes- und Landesregierung finanziert.

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