Entscheidungsvorlage - FB 02/0150/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Umstrukturierung der regio iT aachen mbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
- Beteiligt:
- Dezernat I
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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13.12.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss nimmt die Erläuterungen zur Umstrukturierung der regio iT Aachen zur Kenntnis.
Der Hauptausschuss empfiehlt den städtischen Vertretern im
Aufsichtsrat der E.V.A. und der Gesellschafterversammlung der E.V.A. bezüglich
der Beschlussfassung über den Erwerb von Anteilen an der regio iT, die der
Stadt Aachen angebotenen Anteile in Höhe von 30 % bei der E.V.A. zu belassen und in einem geeigneten
Konsortialvertrag zwischen der E.V.A. und der Stadt Aachen die Rechte der Stadt
für die Gesellschaft und den Aufsichtsrat zu festzulegen.
Der Hauptausschuss empfiehlt den städtischen Vertretern im Aufsichtsrat der E.V.A. und der Gesellschafterversammlung der E.V.A. bezüglich der zu treffenden Entscheidungen zur Gewinn- und Verlustverteilung, für den Fall von Gewinnen der inkongruenten Gewinnverteilung und für den Fall von Verlusten einer Verteilung nach Gesellschaftsanteilen zuzustimmen. Die entsprechenden Regelungen sind in den geänderten Gesellschaftsvertrag der regio iT aufzunehmen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangslage
Mit notariellem Vertrag vom 02.12.2002 hat die 100 % - Gesellschafterin E.V.A. GmbH neben der Neufassung des Gesellschaftsvertrages die Umfirmierung der Aachener Datenverarbeitungs- Gesellschaft mbH (ADG) in regio iT aachen GmbH bei gleichzeitiger Erhöhung des Stammkapitals auf 300 TEUR beschlossen. Zum 01.01.2003 erfolgte der Zusammenschluss mit der GKDVZ der Stadt Aachen. Das Personal der GKDVZ und teilweise des ehemaligen A 15 wurde übergeleitet bzw. zugewiesen.
Bereits bei der Gründung der regio iT durch die E.V.A war Zielsetzung, eine Gesellschaft aufzustellen, die nach Bewältigung ihrer Anfangsverluste ihre Kunden zu Gesellschaftern macht.
Zwischen der regio iT und der E.V.A. besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit Wirkung zum 01.01.2002. Die regio iT ist Organgesellschaft der E.V.A. für die Körperschaft-, Umsatz- und Gewerbesteuer. Mit Aufnahme neuer Gesellschafter wird der Ergebnisabführungsvertrag mit der E.V.A. ab 2007 enden.
Die Ergebnisabführung 2002 bis 2006 (aktuelle Vorschau) hat
sich wie folgt entwickelt:
Ergebnis Jahr |
Gewinnabführung an E.V.A. |
Verlustausgleich durch E.V.A. |
2002 (ADG) |
25,8 TEUR |
- |
2003 |
- |
625,3 TEUR |
2004 |
- |
798,5 TEUR |
2005 |
631,9 TEUR |
- |
Vorschau 2006 |
837,0 TEUR |
- |
summiert |
1.494,7 TEUR |
1.423,8 TEUR |
Differenz 70,9 TEUR
./. Zinseffekt - 160,8 TEUR
Verlustanteil nach Verzinsung - 89,9 TEUR
Die Effekte aus Gewinnabführung und Verlustübernahme für die Jahre 2002 bis 2006 heben sich somit nahezu auf. Nach Verzinsung verbleibt ein Verlust von rd. 90 TEUR.
II. Konzept für die Aufnahme neuer Anteilseigner
In der Aufsichtsratssitzung der E.V.A. vom 27.11.2006 wurde das Konzept für die Aufnahme neuer Gesellschafter durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Becker Büttner Held (BBH) mit den im Folgenden dargestellten Eckpunkten vorgestellt.
Die Gesellschaft soll weiterhin in der Rechtsform einer GmbH betrieben werden.
Das ursprünglich diskutierte Kapitalerhöhungsmodell (Beitritt neuer Gesellschafter durch Zeichung neuer Anteile u. Zuführung des Kapitals von außen) wird nicht weiter verfolgt, da es sich zum einen für die beitrittswilligen Kommunen als zu teuer darstellt und zum anderen die daraus resultierende Kapitalausstattung der regio iT überdimensioniert wäre.
Aktuell ist geplant, 70 % der Anteile der E.V.A an der regio iT an die beitrittswilligen Kommunen zu verkaufen. Dabei sollen die Gesellschafter grundsätzlich einen Anteil am Stammkapital erwerben, der in etwa dem jeweiligen Anteil am Gesamtumsatz der regio iT entspricht. Derzeit sind folgende Anteilsverhältnisse geplant:
E.V.A.: 30 % des Stammkapitals
Stadt Aachen: 30 % des Stammkapitals
Kreis Aachen u. 9 kreisangehörige Kommunen: 30 % des Stammkapitals
Kreis Heinsberg u. 6 kreisangehörige Kommunen: 10 % des Stammkapitals
Den jeweiligen kreisangehörigen Kommunen der Kreise Aachen und Heinsberg sollen je 1 % des Stammkapitals angeboten werden. Über diesen Vorschlag muss eine Abstimmung mit den beitrittswilligen Kommunen herbeigeführt werden.
Eine Alternativlösung zum direkten Erwerb von Anteilen regio iT durch die Stadt Aachen stellt sich in der Form dar, dass die 30 %, die der Stadt Aachen zugedacht sind, weiterhin von der E.V.A. gehalten werden, jedoch die Stadt Aachen einen geeigneten Konsortialvertrag mit der E.V.A. schließt, wonach sie ihre Rechte für die Gesellschaft und den Aufsichtsrat behält.
Voraussetzung für den Abschluss eines Konsortialvertrages könnte die Eigenschaft der Stadt als Gesellschafterin sein. Diese Voraussetzung könnte im Wege einer Mindestbeteiligung erfüllt werden.
Das Modell erfüllt die Anforderungen des Vergaberechts, weil zum einen nur kommunale Partner bzw.
deren 100 %ige Tochtergesellschaften an der regio iT beteiligt und zum anderen alle Auftraggeber
selbst Gesellschafter der regio iT sein werden. Damit sind die Voraussetzungen für eine
Ausschreibungsfreie Vergabe der Dienstleistungsaufträge an die regio iT nach den Regeln so
genannter Inhouse-Geschäfte gegeben. Dies wurde nach Auskunft der regio iT gutachterlich von
Herrn Rechtsanwalt Dr. Erlenkämper geprüft und festgestellt.
Bewertung der regio iT aachen
Würden die Anteile an der regio iT wie eine Kapitalanlage am Markt veräußert, müsste der Unternehmenswert entsprechend marktgängiger Standards nach der Ertragswertmethode ermittelt werden. Der Wert der regio iT kann jedoch nicht losgelöst von der Tatsache ermittelt werden, dass die Umsätze fast ausschließlich im Geschäft mit den (künftigen) Gesellschaftern erzielt werden. Der Ertragswert würde also lediglich den Wert widerspiegeln, den die Gesellschafter durch Vergabe von Aufträgen an die regio iT vermitteln. Durch die Vereinbarung der unten dargestellten inkongruenten Gewinnausschüttung entfällt nach Einschätzung der regio iT die Notwendigkeit einer Ertragswertbetrachtung vollständig, weil die Gesellschafter künftig in dem Umfang am Gewinn der Gesellschaft beteiligt sein werden, wie er dem von ihnen eingebrachten Umsatz entspricht.
Die Bewertung der regio iT basiert nunmehr auf den durch den Erwerb und den Aufbau der Gesellschaft resultierenden Kosten. Diese wurden durch BBH ermittelt und zusammengestellt. Die neu hinzutretenden Gesellschafter zahlen somit für den Erwerb ihrer Anteile nicht den Anteil am künftig erwarteten Ertrag der Gesellschaft, sondern übernehmen mit der Zahlung eines Kaufpreises den Anteil an den Kosten, die der E.V.A. durch die Etablierung der regio iT in der Vergangenheit entstanden sind.
Der von BBH ermittelte Unternehmenswert beträgt rd. 2,5 Mio. €. Der Kaufpreis für einen Anteil ergibt sich aus dem angenommenen Unternehmenswert von 2,5 Mio. € multipliziert mit dem jeweils angestrebten Beteiligungsprozentsatz. Für einen Geschäftsanteil i:H.v. 1% des Stammkapitals der regio iT wäre mithin ein Kaufpreis von ca. 25 TEUR zu entrichten.
Eigenkapitalausstattung
Bei einem seitens regio iT geplanten Umsatz von perspektivisch 35 Mio. € / p.a. und geplanten Investitionen von 18,6 Mio. € in den nächsten fünf Jahren, ist eine ausreichende Eigenkapitalausstattung erforderlich. Da regio iT nach Umsetzung der neuen Gesellschaftsstruktur kein konzernverbundenes Unternehmen ist, benötigt die Gesellschaft für ihr Rating eine angemessene Eigenkapitalausstattung.
Das Stammkapital der regio iT soll weiterhin 300 TEUR betragen. Eine Aufstockung des Eigenkapitals auf insgesamt 3,0 Mio. € soll durch die Bildung von Gewinnrücklagen i.H.v. insgesamt 2,7 Mio. € in den nächsten Jahren herbeigeführt werden. Die Anteile an der Gewinnrücklage bemessen sich nach dem Gesellschaftsanteil.
Die Gesellschafter sollen durch entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag verpflichtet werden, die anteiligen Gewinne zu thesaurieren. Eine Ausschüttung der Gewinne soll nicht vor der vollständigen Bildung der Gewinnrücklage erfolgen. Das Eigenkapital sowie die jeweilige aktuelle Gewinnrücklage sollen mit ca. 5 % verzinst werden.
Gewinnausschüttung
Es ist geplant den Gewinn im Wege eines inkongruenten Verfahrens auszuschütten. Die hierunter zu verstehende Regelung sieht die Verteilung des Gewinns nicht nach den Verhältnissen der Kapitalanteile, sondern nach dem Verhältnis des mit den jeweiligen Gesellschaftern erzielten Umsatzes vor.
Im Gesellschaftsvertrag ist zu regeln, wie der für die Gewinnverteilung maßgebliche Umsatz bestimmt wird. Hier soll im Wesentlichen der Umsatz mit Produkten, Projekten und Dienstleistungen durch die regio iT zu Grunde gelegt werden. Der Umsatz mit Hard- und Softwarebeschaffung soll nicht berücksichtigt werden, da in diesem Fall die regio iT in der Regel die Preise der externen Lieferanten bis auf einen Verwaltungskostenbeitrag an die Kunden durchreicht. Dies gilt ebenso für Leistungen externer Berater.
Durch die Regelung der
inkongruenten Gewinnausschüttung sollen die Gesellschafter motiviert werden,
möglichst alle benötigten IT-Dienstleistungen von der regio iT erbringen zu
lassen.
Im Falle von Verlusten ergibt sich nach Auskunft der regio iT ein entsprechendes Bild. Die Gesellschafter, die den größten Anteil am bereinigten Umsatz mit der regio iT haben, würden auch den größten Anteil des Verlustes tragen.
Zum 31.12.2005 stellte sich die Umsatzverteilung (teilweise bereinigt) wie folgt dar:
Kunde |
Anteil am Umsatz in % |
E.V.A. - Konzern |
22,6 |
Stadt Aachen |
44,9 |
Kreis Aachen u. kreisangehörige Kommunen |
20,8 |
Kreis Heinsberg u. kreisangehörige Kommunen |
11,7 |
Die inkongruente Gewinnausschüttung soll jedoch erst erfolgen, wenn die o.a. beschriebene Gewinnrücklage vollständig gebildet wurde.
Bewertung der inkongruenten Gewinnverteilung bezogen auf Stadt Aachen als unmittelbarer bzw. mittelbarer Gesellschafter der regio iT:
Grundsätzlich stellt die inkongruente Gewinnverteilung eine gerechte Lösung dar. Die Stadt Aachen und der E.V.A. - Konzern sind mit (teilweise bereinigt) rd. 68 % derzeit umsatzstärkste Kunden der regio iT und würden dementsprechend an den künftigen Gewinnen der regio iT partizipieren.
Für den Fall von Verlusten der regio iT soll auch gelten, dass der umsatzstärkste Gesellschafter den größten Teil der Verluste trägt. Diese Regelung würde eine Ungerechtigkeit darstellen, da Verluste der regio iT nach Einschätzung der Verwaltung nur dann wahrscheinlich sind, wenn die Gesellschafter Leistungen der regio iT nicht mehr in Anspruch nehmen würden und damit ihren Umsatzanteil bzw. den Gesamtumsatz senken. Sofern das Jahresergebnis dadurch in die Verlustzone abrutschen würde, wären die weiterhin umsatzstarken Gesellschafter benachteiligt, weil sie den durch andere Gesellschafter verursachten sinkenden Umsatz (mit der Konsequenz eines negativen Jahresergebnisses) ausgleichen müßten.
Dadurch könnte das mit der inkongruenten Gewinnausschüttung verfolgte Ziel der stärkeren Inanspruchnahme von IT-Dienstleistungen der regio iT durch die Gesellschafter unterlaufen werden.
In Abweichung des vorgeschlagenen
Konzeptes sollte daher die Verteilung von Verlusten nach Gesellschaftsanteilen
erfolgen. Hierdurch soll
vermieden werden, dass Gesellschafter sich einer Verlustübernahme dadurch
entziehen, indem sie keine Umsätze mit der regio iT machen.
Verluste sollen zunächst mit der Vorabverzinsung
verrechnet werden und darüber hinaus vorgetragen werden. Es soll keine
Verlustübernahmeverpflichtung bestehen.
Bezüglich der steuerlichen Anerkennung der inkongruenten Gewinnausschüttung wird ein Antrag auf verbindliche Auskunft beim Finanzamt gestellt.
Der inkongruenten Gewinnausschüttung soll eine angemessene Verzinsung des Eigenkapitals vorgeschaltet werden. Vorgesehen ist ein Zinssatz von ca. 5 % auf den jeweiligen Anteil am Stammkapital; ab dem 2. Jahr auch entsprechende Verzinsung des Anteils an der Gewinnrücklage. Mit dieser Regelung wird § 109 Abs. 2 GO NRW Rechnung getragen, wonach durch die Beteiligung der Gemeinde an wirtschaftlichen Unternehmen mindestens eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erwirtschaftet werden soll.
Aufsichtsratsbesetzung
Der Aufsichtsrat der regio iT besteht derzeit aus 12 Mitgliedern, wovon jeweils 6 Mitglieder von Stadt und Kreis Aachen zur Wahl durch die Gesellschafterversammlung vorgeschlagen wurden.
Seitens regio iT wird vorgeschlagen, den zukünftigen Aufsichtsrat der Gesellschaft entsprechend den Gesellschaftsanteilen mit insgesamt 14 Mitgliedern zu bilden. Damit würde sich folgende Verteilung der Mandate ergeben:
E.V.A.: Vorschlagsrecht für 4 Aufsichtsräte
Stadt Aachen: Vorschlagsrecht für 4 Aufsichtsräte
Kreis Aachen u. angehörige Kommunen: Vorschlagsrecht für 4 Aufsichtsräte
Kreis Heinsberg u. angehörige Kommunen: Vorschlagsrecht für 2 Aufsichtsräte
Im Zusammenhang mit der Gründung der Städteregion Aachen im Jahr 2010 soll die Verteilung der Aufsichtsratsmandate neu geregelt werden.
III. Weiteres Vorgehen
Am 04.12.2006 ist eine Bürgermeisterkonferenz geplant, bei welcher die Vertreter aller beitrittswilligen Kommunen vertreten sein werden. Ein Vertreter von BBH wird das Konzept vorstellen.
Am 06.12.2006 erfolgt eine Behandlung des Themas in der Aufsichtsratssitzung der regio iT. Hierzu wurde den Vertretern im Aufsichtsrat die entsprechende Vorlage für die außerordentliche AR-Sitzung der E.V.A. am 27.11.2006 übersandt.
Nachfolgend sind Gespräche mit den neuen potenziellen Gesellschaftern zu führen.
In den Gremiensitzungen der E.V.A. sind Entscheidungen über den Verkauf von 70 % bzw. 40 % der Anteile an der regio iT unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates der Stadt zu treffen (vgl. hierzu Ausführungen in der nicht-öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses am 13.12.2006).
Dem Rat der Stadt ist der Verkauf von Anteilen an der regio iT sowie ggfs. der unmittelbare Erwerb von Anteilen an der regio iT zur Entscheidung vorzulegen. Bis dahin müssen die endverhandelten Entwürfe des geänderten Gesellschaftsvertrages, des Konsortialvertrages und der Anteilskaufverträge vorliegen.
Auch die übrigen potenziellen Gesellschafter der regio iT müssen Beschlüsse ihrer jeweils zuständigen politischen Gremien über den Erwerb von Anteilen an der regio iT fassen.
Sämtliche kommunalen Beschlüsse unterliegen der Anzeigepflicht nach § 115 GO NW.