Entscheidungsvorlage - FB 02/0147/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung der StädteRegion Aachenhier:a) Beschluss über die zu übertragenden Aufgaben, den Personalübergang sowie die Regelungen zur Finanzierung b)Antrag auf Erlass eines Sondergesetzes 'StädteRegion Aachen'
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
- Verfasst von:
- Dr. Sicking
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
|
|
|
13.12.2006
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen trifft folgende Entscheidungen:
1)
Er
beschließt, die StädteRegion Aachen - auf der Grundlage der in der Vorlage
dargestellten Regelungen zu den Aufgaben, zum Personalübergang und zur
Finanzierung - als unmittelbar demokratisch legitimierten regionalen
Aufgabenträger für die Stadt Aachen und die kreisangehörigen Kommunen in der
Rechtsnachfolge des Kreises Aachen mit Wirkung vom 01.10.2009 zu gründen.
2)
Er
stimmt den in dieser Vorlage beschriebenen Eckpunkten für eine
sondergesetzliche Regelung zu und beschließt, einen Antrag zum Erlass eines
StädteRegion Aachen-Gesetzes an den Landesgesetzgeber zu stellen.
3)
Der
Rat der Stadt Aachen ist über den Fortgang des Verfahrens zeitnah zu
informieren.
Erläuterungen
Erläuterungen:
0. Vorwort
Mit
dem einstimmigen Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbandes
StädteRegion Aachen vom 21.11.2006 zur Gründung eines unmittelbar demokratisch
legitimierten regionalen Aufgabenträgers ist in Abstimmung mit dem
Innenministerium NRW die Basis für eine weitreichende Funktionalreform in Stadt
und Kreis Aachen geschaffen.
Um den Antrag auf die zur Umsetzung erforderliche
sondergesetzliche Regelung durch den Landesgesetzgeber stellen zu können,
müssen nunmehr der Stadtrat der Stadt Aachen sowie der Kreistag des Kreises
Aachen unter Beteiligung der Räte der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
diesen Grundsatzbeschluss bestätigen.
Resultat
dieses Grundsatzbeschlusses ist, dass
-
der Kreis Aachen
aufgelöst wird und vollständig in den Rechtsnachfolger StädteRegion Aachen
aufgeht;
-
die Stadt Aachen ihre
regional bedeutsamen Aufgaben auf die StädteRegion Aachen überträgt und gemäß
der beschriebenen Regelungen finanziert;
-
die ka. Kommunen in
ihrem Wirkungskreis nicht betroffen sind, sofern nicht freiwillig und im
Konsens anderes bestimmt wird;
Zur nächsten Kommunalwahl werden alle wahlberechtigten
Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Aachen und in den ka. Städten und Gemeinden
unmittelbar den „StädteRegionspräsidenten“ sowie den „StädteRegionstag“
bestimmen. Die Organe Landrat und Kreistag entfallen.
Die Finanzierung der StädteRegion Aachen erfolgt durch
eine einheitliche Umlage. In einer definierten Übergangszeit wurden
Ausgleichsregelungen vereinbart. Laut Vorgabe des Innenministeriums dürfen
weder die Stadt Aachen noch die ka. Kommunen durch die Gründung der
StädteRegion Aachen finanziell stärker belastet werden. Gleichzeitig werden mit
Bezug auf den aktuellen Aufgabenkatalog Synergieeffekte im personellen und
sächlichen Bereich definiert.
Die von der Funktionalreform betroffenen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Stadt und Kreis Aachen werden unter
Beachtung der Beteiligungsrechte der jeweiligen Personalräte in die
StädteRegion Aachen übergeleitet. Betriebsbedingte Kündigungen sind
ausgeschlossen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ka. Kommunen sind von der
Funktionalreform nicht betroffen, sofern nicht freiwillig und im Konsens
gemeindliche Aufgaben übertragen werden.
Der als Grundlage für die sondergesetzliche Regelung
dienende Aufgabenkatalog ist aus städteregionaler Sicht nicht abschließend. Im
Rahmen der anstehenden Beratungen des Landesgesetzgebers, bei denen die
betroffenen Gebietskörperschaften beteiligt werden - ist nicht nur die
Übertragung von kommunalisierten Aufgaben der Sonder- oder Mittelbehörden zu
erörtern, sondern – im Wege einer Experimentierklausel – auch die Übertragung
weitere Aufgaben von regionaler Bedeutung, deren Erfüllung auf kommunaler Ebene
modellhaft erprobt werden könnte.
1. Ausgangssituation
Seit 2002 arbeiten Stadt und Kreis Aachen intensiv an
einer gemeinsamen administrativen und politischen Handlungsebene - der
StädteRegion Aachen.
2004 wurde als Zwischenschritt der Zweckverband
StädteRegion Aachen gegründet, der den Prozess der Zusammenführung regionaler
Aufgaben organisiert und kommunikativ begleitet hat.
Zunächst wurden die mit regional bedeutsamen Aufgaben betrauten Organisationseinheiten in der Stadt- und Kreisverwaltung Aachen beauftragt, die Sinnhaftigkeit einer Aufgabenzusammenführung zu prüfen und daraus folgende synergetische Potentiale darzustellen. Auf dieser Grundlage haben der Oberbürgermeister der Stadt Aachen, der Landrat des Kreises Aachen sowie die Bürgermeister der ka. Kommunen den organisatorischen, personellen und finanziellen Rahmen der angestrebten Funktionalreform erarbeitet. Hierbei wurden die jeweiligen Zuständigkeiten der Personalvertretungen der Stadt Aachen und des Kreises Aachen berücksichtigt und die erforderlichen Beteiligungsverfahren durchgeführt.
Die im folgenden detailliert erläuterten Vereinbarungen wurden in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes StädteRegion Aachen am 21.11.2006 einstimmig verabschiedet und liegen nunmehr allen beteiligten Gebietskörperschaften als Voraussetzung für die Beantragung eines sondergesetzlichen Verfahrens zur Beschlussfassung vor.
1.1 Kriterien
der Aufgabenübertragung
Voraussetzung für die Übertragung war die regionale Bedeutsamkeit der betrachteten Aufgaben. Hierbei erfolgte eine Orientierung an den sogenannten Kreisaufgaben. Hinzu können Aufgaben der gemeindlichen Ebene kommen, die zukünftig in regionalem Konsens gemeinsam wahrgenommen werden sollen. Gleiches gilt für Aufgaben übergeordneter Verwaltungsebenen, die im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform auf die regionale Ebene heruntergebrochen werden. Die letztendliche Ausformung der StädteRegion ist vor diesem Hintergrund noch nicht abschließend definiert und auch weiterhin im Einvernehmen der Beteiligten veränderbar.
Hierbei wurden nachstehende Kriterien berücksichtigt:
1. wirtschaftliche Verbesserung
2. Bürgerservice
3. regionale Aufgabenwahrnehmung
4. Querschnittsaspekte
5. Bürokratieabbau
6. Personalschlüssel
7. Effizienz/Mehrwert
Durch die Bildung der StädteRegion Aachen können folgende administrative Synergien erschlossen werden:
- Reduzierung des personellen Aufwands,
- Reduzierung des sächlichen Aufwands,
- Steigerung der Qualität bei gleichbleibendem Aufwand;
Redundante Leitungsfunktionen können zusammengeführt, kostenintensive Infrastrukturen gemeinsam betrieben oder fachliche Kompetenzen zusammengeführt werden. Die Summe dieser Effekte spiegelt sich in der in Ziffer 3) des Beschlussvorschlages.
Die StädteRegion ist aber auch im Sinne der Bürgerinnen und Bürger tätig. Dieser Anspruch muss sich in verbessertem Bürgerservice und Bürokratieabbau ausdrücken. Das gemeinsame Straßenverkehrsamt zeigt, wie diese Kriterien in der StädteRegion Aachen kundenorientiert erfüllt werden. Ein regionaler Ansprechpartner, ausgedehnte Öffnungszeiten, zügige Geschäftsabwicklung, hohe Erträge. Auch die Sparkasse Aachen ist ein positives Beispiel für erfolgreiche interkommunale Kooperation im Sinne der Bevölkerung – Kundennähe und regionale Verbundenheit sichern einen wertvollen Standortfaktor.
Nach diesem Muster werden die Organisationseinheiten ihre zukünftige Struktur gestalten und Aufgabenkritik betreiben.
Und nicht zuletzt muss die StädteRegion Aachen die regionale Handlungsebene werden, um Doppelzuständigkeiten aufzuheben, Strategien vereinheitlichen und politische Spielräume eröffnen zu können.
So eröffnen sich - schon jetzt spürbar - politische Perspektiven, die in den aktuellen Strukturen nicht realisiert werden könnten. Insbesondere das Instrument der Regionalplanung wird nach unserer Überzeugung nachhaltige Wirkung entfalten. Als Beleg mag folgende – nicht abschließende – Aufzählung dienen:
- der „Tag der Region“ im Düsseldorfer Landtag,
- die Initiative zur Anerkennung der Euregio Maas Rhein als grenzüberschreitende
Metropolregion,
- die Familienkarte der StädteRegion Aachen,
- der regionale Handwerkerparkausweis,
- das städteregionale Einzelhandelskonzept,
- die gemeinsame Vermarktung als innovativer Wirtschafts-, Wissens- und Verwal-
tungsstandort auf der EXPO-Real.
Diese Projekte sind durch die StädteRegion – nicht nur als operative Einheit, sondern als interkommunale Strategie – zumindest erheblich befördert worden. Diese positiven Effekte müssen vervielfältigt werden. Hierzu bedarf es eindeutiger Kompetenzen in der strategischen Ausrichtung, der Vermarktung, der Lobbyarbeit und Akquise von Fördermitteln für die gesamte StädteRegion.
1.2 Zeitplan
zur Bildung der StädteRegion Aachen
Der Katalog der auf die StädteRegion Aachen zu übertragenden Aufgaben bildet den Rahmen für eine sondergesetzliche Regelung, die durch das Landesparlament zu beraten und zu verabschieden ist. Die StädteRegion Aachen soll mit der neuen Wahlperiode der Kommunalwahlen 2009 rechtswirksam werden. Vor diesem Hintergrund gestaltet sich der Zeitplan wie folgt:
▶ 20.10.2009: Ende der aktuellen Wahlperiode
▶ 20.02.2009: spätester Termin Einteilung Wahlbezirke in Stadt Aachen
▶ 20.07.2008: spätester Termin zur Verringerung der Zahl der zu wählenden Vertreter
▶ 20.04.2008: maßgebende Bevölkerungszahl für die Zahl der zu wählenden Vertreter,
der Abgrenzung der Wahlbezirke und die Zahl der Unterstützungsunterschriften
▶ 2007:
sondergesetzliches
Verfahren
▶ Dez. 2006: abschließende Beschlussfassung aller beteiligten Gebietskörperschaften
▶ 21.11.2006: Beschluss der Verbandsversammlung über Aufgaben und Strukturen der
StädteRegion Aachen
2. Stellungnahme
des Innenministeriums NRW
Alle vorstehenden operativen
Schritte wurden mit dem Innenministerium NRW regelmäßig rückgekoppelt.
Insbesondere in seinem Schreiben vom 23.05.2006 hat der Innenminister
grundsätzliche Hinweise zu den rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen
des Gründungsprozesses der neuen Kommunalkörperschaft StädteRegion Aachen
gegeben.
Die Bildung der StädteRegion
Aachen wird als regionaler Beitrag zur Verwaltungsstrukturreform in NRW
ausdrücklich unterstützt. Als Voraussetzung für die erforderliche
sondergesetzliche Regelung werden folgende Aspekte genannt:
- positive Beschlüsse des
Rates der Stadt Aachen und des Kreistages des Kreises Aachen mit breiter
Unterstützung der ka. Kommunen
- keine Kostensteigerung
für die betroffenen Körperschaften
- Finanzströme bleiben unverändert
- finanzielle oder
qualitative Effekte durch Zusammenschluss
- zu übertragende Aufgaben werden
definiert
- Kreisordnung liefert verfassungsrechtlichen Rahmen
Zudem hat das Innenministerium deutlich gemacht, dass
die StädteRegion Aachen einen Vorschlag zum künftigen Aufgabenkatalog
erarbeiten müsse. Auf dieser Grundlage sei die anschließende Diskussion mit dem
Landesgesetzgeber im Rahmen des sondergesetzlichen Verfahrens zu führen.
3. Beschlüsse
der Verbandsversammlung des Zweckverbandes StädteRegion Aachen
In ihrer Sitzung am 21.11.2006
hat die Verbandsversammlung einstimmig den auf die StädteRegion Aachen
zu übertragenden Aufgabenkatalog beschlossen und den hiermit verbundenen
Personalübergang zur Kenntnis genommen. Zudem hat sie die in der Vorlage
dargestellten Regelungen zur Finanzierung der StädteRegion Aachen ab 2009/2010
beschlossen und den Verbandsvorsteher beauftragt, auf der Grundlage der
Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2005/2006 ff. eine jährliche
Fortschreibung der Eckdaten vorzunehmen und die Ergebnisse der
Verbandsversammlung zuzuleiten. Als Zielvorgabe definierte sie Synergieeffekte
in Höhe von 3% bis 2009 und insgesamt 10 % bis 2015 im Bereich der Personal-
und Sachkosten auf der Basis des Ist-Zustandes 2005 bei den zu übertragenden
Aufgaben.
Die
Entscheidung zu den Aufgaben, zum Personalübergang und zur
Finanzierungsregelung einschl. Ausgleichsregelung und Revisionsklausel seien
dem Rat der Stadt Aachen und dem Kreistag des Kreises Aachen zur abschließenden
Beschlussfassung – unter Beachtung der Beteiligungsrechte der
Personalvertretungen – zuzuleiten. Der Verbandsvorsteher solle die ka. Städte
und Gemeinden im Kreis Aachen bitten, sich den vorstehenden
Beschlussempfehlungen anzuschließen.
4. Aufgabenkatalog
der StädteRegion Aachen
Der auch weiterhin unter dem ausdrücklichen Vorbehalt
möglicher Anreicherungen durch Aufgaben der gemeindlichen Ebene oder von
Sonder- und Mittelbehörden stehende Aufgabenkatalog ist in der Anlage 1)
dargestellt. Der hiermit verbundene Personalübergang von der Stadt Aachen zur
StädteRegion Aachen ist der Tabelle unter Ziffer 6.1 zu entnehmen. Er bleibt
wegen einzelner zusätzlicher Veränderungen bei Querschnittsaufgaben (z.B.
Kasse/Kämmerei usw.) noch erweiterbar (s. Ziff. 6.2).
Eine Anreicherung des Aufgabenkatalogs ist im Rahmen
der anstehenden Verwaltungsstrukturreform NRW angesichts der angekündigten
Kommunalisierung u.a. von Aufgaben der Versorgungsämter oder der staatl.
Umweltverwaltung zu erwarten. Sollten vor Gründung der StädteRegion Aufgaben
von Sonder- oder Mittelbehörden auf die Ebene der Kreise/kreisfreien Städte
verlagert werden, wären diese durch entsprechende Vorschaltgesetze
vorübergehend auf den Zweckverband StädteRegion Aachen zu übertragen. Dies
wurde mit dem Innenministerium einvernehmlich erörtert.
Im Hinblick auf die beabsichtigte Zusammenlegung der ARGEn Kreis und Stadt Aachen ab 2009 ist dafür Sorge zu tragen, dass die bisher an die Stadt Aachen/den Kreis Aachen gezahlten Beteiligungen des Bundes und des Landes zu den Unterkunftskosten nach dem SGB II tatsächlich der "neuen" ARGE zufließen und so die entsprechenden Kosten mindern.
Zur Frage einer eigenverantwortlichen Regionalplanung
finden weitere Erörterungen mit dem Land NRW und zwischen den Beteiligten
statt. Ein Ergebnis wird erst im Rahmen der sondergesetzlichen Regelung durch
den Landtag zu erwarten sein. Auch hinsichtlich der Frage der Kommunalaufsicht
besteht noch Klärungsbedarf mit dem Innenministerium NRW. Es ist daher
vorgesehen, diese Frage in Verbindung mit der Erstellung des Sondergesetzes und
Beratung durch den Landtag NRW abschließend zu klären. Auch insoweit ist der
vereinbarte Aufgabenkatalog noch veränderungsfähig.
Eine freiwillige Aufgabenübertragung durch die
gemeindliche Ebene wird weiter im Rahmen der Hauptverwaltungsbeamten-Konferenz
in der StädteRegion Aachen beraten. Die Ergebnisse können bis zur Verabschiedung
der sondergesetzlichen Regelung durch den Landtag NRW in den Prozess
eingespielt werden.
Es sollte darüber hinaus aufgrund des Pilotcharakters
der Funktionalreform beantragt werden, zugunsten der StädteRegion Aachen eine Experimentierklausel
zu schaffen, wonach es - auf Antrag und mit Zustimmung des Innenministeriums
NRW – möglich sein sollte, im Einzelfall von landesgesetzlichen Normen
abweichende Regelungen zu treffen. Hierfür könnte insbesondere eine für alle
Schulformen zuständige städteregionale Schulaufsicht in Frage kommen.
5. Finanzielle
Rahmenbedingungen für einen Modellhaushalt der StädteRegion
Da für die Grundsatzentscheidung der
Verbandsversammlung eine detaillierte Darstellung der finanziellen, personellen
und organisatorischen Effekte im Sinne der Vorgaben des Innenministers NRW
erforderlich ist, haben die Kämmereien der Stadt und des Kreises Aachen anhand
der Jahresrechnung 2005 den mit der Aufgabenübertragung verbundenen Aufwand
und die hieran gekoppelten Finanzströme ermittelt. Sie sind unter 6.1
zusammengefasst dargestellt.
Die derzeit ermittelten Haushaltsdaten beschreiben
eine Ist-Aufnahme nach den aktuellsten Rechnungsergebnissen. Für einen
Modellhaushalt der StädteRegion 2009 müssen die Daten in den kommenden Jahren
fortgeschrieben und auf nachhaltige Belastbarkeit überprüft werden.
Noch keine Berücksichtigung konnten bei den Eckdaten
für die Modellrechnung Synergien, Overheadkosten oder mögliche
Einzelbelastungen (z.B. Vorschaltkosten, Schnittstellenaufwand,
Pensionsrückstellungen) finden. Diese werden bei der weiteren Vorbereitung auf
die StädteRegion Aachen präzise erfasst, belastbar unterlegt und in die
Fortschreibung der Eckdaten für den Modellhaushalt aufgenommen.
Klarheit besteht allerdings bei allen Beteiligten,
dass auch hierbei die Vorgabe des Innenministeriums NRW gilt, dass keine
zusätzlichen Kostenbelastungen auf Seiten der Stadt Aachen und der ka.
Kommunen entstehen dürfen. Mit der Stadt Aachen wurde einvernehmlich
festgelegt, dass die entsprechend auftretenden und festzustellenden Kosten zu
tragen sind.
6. Finanzbedarf
der StädteRegion Aachen
6.1 Kosten
der Aufgabenübertragung von der Stadt Aachen auf die StädteRegion
Auf der Basis der Rechnungsergebnisse 2005 und
kameraler Betrachtung ergeben sich für die von der Stadt Aachen auf die
StädteRegion zu übertragenden Aufgabenbereiche folgende Kosten:
Kosten der
Aufgabenübertragung |
|||||
Aufgabe |
Stel-len |
Ausgaben T€ |
Einnahmen T€ |
Zuschuss-bedarf T€ |
|
6.1.1 |
Ausländerwesen |
34,85 |
2.008 |
445 |
1.563 |
6.1.2 |
Förderschulen |
5,69 |
1.234 |
125 |
1.109 |
6.1.3 |
Jugend und Familie |
2,90 |
986 |
2 |
984 |
6.1.4 |
Kataster- und
Vermessungswesen |
37,32 |
2.454 |
237 |
2.217 |
6.1.5 |
Rettungsdienst |
28,20 |
7.558 |
7.551 |
7 |
6.1.6 |
Schulaufsicht |
5,98 |
345 |
0 |
345 |
6.1.7 |
Soziales |
48,26 |
97.841 |
29.489 |
68.352 |
6.1.8 |
Verbraucherschutz incl. CLUA |
43,50 |
3.456 |
1.409 |
2.047 |
6.1.9 |
Wohnraumförderung |
2,00 |
109 |
45 |
64 |
6.1.10 |
Gesundheitsamt |
35,46 |
2.909 |
416 |
2.493 |
6.1.11 |
Sonstige Aufgaben |
5,16 |
405 |
82 |
323 |
|
Summe 6.1 „übertragene Aufgabenbereiche“ |
249,32 |
119.305 |
39.801 |
79.504 |
6.2 Overheadkosten
Angesichts der unter Ziffer 10.
beschriebenen Synergieeffekte zielt die StädteRegion Aachen darauf ab, die
Overheadkosten zu reduzieren. Sofern durch die Aufgabenübertragung von der
Stadt Aachen auf die StädteRegion zusätzlicher Aufwand (z. B. Kasse, Personalwesen
usw.) entsteht, wird die Stadt Aachen die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen
Personalübergänge sicherstellen und deren Kosten erstatten
6.3 Kosten
der Integration ausgelagerter regionaler Aufgaben in die StädteRegion
Mit Bildung der StädteRegion Aachen werden aus Stadt
und Kreis Aachen ausgegliederte regionale Aufgaben wieder in die StädteRegion
integriert. Damit soll der Atomisierung von Aufgaben Einhalt geboten,
unmittelbare politische Legitimation zurückgewonnen sowie Transparenz sowie
Kontrolle gestärkt werden. Betroffen sind folgende Zweckverbände mit
entsprechenden Kostenanteilen:
6.3.1 Der Zweckverband StädteRegion
Aachen wird aufgelöst. Die vier Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle werden in
die StädteRegion integriert. Die Kosten reduzieren sich bei Stadt und Kreis/ka.
Kommunen in gleichem Maße durch Wegfall der Verbandsumlage (insges. 554.200
€ in 2007).
6.3.2 Der Zweckverband Abendrealschule/Abendgymnasium (3,0 Stellen) wird
zum
01.01.2007 auf den Schulverband übertragen, mit Gründung der
StädteRegion Aachen
entfällt bei der Stadt Aachen die Verbandsumlage. 93 T€
6.3.3 Der Schulverband in der StädteRegion Aachen (56,0
Stellen) wird
integriert,
bei der Stadt Aachen entfällt die Verbandsumlage in Höhe von ca. 10.109 T€
6.3.4 Der Zweckverband Straßenverkehrsamt
Aachen (71,5 Stellen) wird einge-
gliedert,
der städtische Überschussanteil fließt künftig der StädteRegion zu - 351 T€
6.3.5 Der Zweckverband Sparkasse Aachen (0,0 Stellen)
geht in die
StädteRegion auf, der Anteil am
Bilanzgewinn geht von der Stadt Aachen
auf die StädteRegion über - 2.420 T€
=
Summe „Integration der Zweckverbände“ 7.431
T€
6.4 Raumkosten für die unterzubringenden
Dienststellen/Mitarbeiter/innen
Es wird unterstellt, dass die zu den Stellen
dazugehörigen Mitarbeiter/innen der nachstehenden Aufgabenbereiche räumlich
untergebracht werden müssen:
Ausländeramt (Ziff. 6.1.1) 34,85
Stellen
Jugend
und Familie (Ziff. 6.1.3) 2,90 Stellen
Kataster-/Vermessungswesen
(Ziff. 6.1.4) 37,32
Stellen
Schulaufsicht
(Ziff. 6.1.6) 5,98 Stellen
Soziales
(Ziff. 6.1.7) 48,26
Stellen
Wohnraumförderung
(Ziff. 6.1.9) 2,00 Stellen
Sonstige
Aufgaben (Ziff. 6.1.11) 5,16 Stellen
Unterzubringen
insgesamt 136,47 Stellen
Für
die restlichen 112,85 Stellen stehen Räumlichkeiten in den
vorhandenen Gebäuden (Gesundheitsamt, FB für Verbraucher-
schutz incl. CLUA, Förderschulen) zur Verfügung.
Für
die 136,47 Stellen errechnet sich bei einem durchschnittlichen
Flächenbedarf von 24,00 qm/Stelle ein Raumbedarf
von 3.275,28 qm.
Bei einem Raumbedarf von 3.275,28 qm errechnen sich
bei einer
Miete von 10,00 €/qm und Nebenkosten von
2,50€/qm
jährliche Raumkosten von 491 T€
=
Summe „Kosten der
Aufgabenübertragung“ 87.426
T€
(Entlastung
der Stadt Aachen/Belastung der StädteRegion)
Die tatsächliche Mitarbeiterzahl ist aufgrund von
Teilzeitbeschäftigungen höher als die ausgewiesene Stellenzahl und bei späteren
Berechnungen zu berücksichtigen. Gegengerechnet werden müssen die durch die
Zusammenlegung erfolgenden personellen Synergien. Insofern sind gegenüber der
o.a. Darstellung keine erheblichen Änderungen zu erwarten.
6.5 Auswirkungen
auf die Allgemeinen Deckungsmittel
6.5.1 Schlüsselzuweisungen
Die
Schülerzahlen der Berufskollegs fließen in den Schüleransatz von
Stadt
und Kreis Aachen ein; auch derzeit, wo die Aufgabenwahrnehmung
durch den Schulverband erfolgt. Mit Bildung der
StädteRegion übernimmt diese den Aufgabenbereich. Ab diesem Zeitpunkt erhält
die StädteRegion hierfür auch die Schlüsselzuweisungen.
Basierend
auf den GFG-Zahlen 2005 erhält die StädteRegion ein Mehr
an
Schlüsselzuweisungen in Höhe von 3.168 T€. Für die Stadt Aachen
verschlechtern sich die
Schlüsselzuweisungen um rd. -
3.062 T€
6.5.2 Schulpauschale
Vorstehendes
trifft auch auf die Schulpauschale zu. Die StädteRegion
erhält
für die Schüler der Berufskollegs der Stadt Aachen die Schul-
pauschale
in Höhe von rd. 1.871 T€; die Stadt Aachen verliert in gleicher
Höhe
die Schulpauschale für die Schüler der Berufskollegs - 1.871 T€
6.5.3
Investitionspauschale
Als örtlicher Träger der Sozialhilfe erhält die Stadt
Aachen bisher eine
Investitionspauschale (2005: 441 T€). Künftig ist die
StädteRegion örtlicher
Träger der Sozialhilfe und erhält statt der Stadt
Aachen die Investitions-
pauschale -
441 T€
7. Regionsumlage
der StädteRegion Aachen
Laut Vorgabe des Innenministeriums dürfen weder
die kreisangehörigen Kommunen noch die Stadt Aachen durch
die Bildung der StädteRegion finanziell stärker belastet werden als bisher.
Somit geben die dem Kreis Aachen zur Verfügung stehenden Finanzmittel
(Kreisumlage sowie Schlüsselzuweisungen) sowie der bei der Stadt Aachen
ermittelte Aufwand für die zu übertragenden Aufgaben den maximalen Finanzrahmen
vor.
Die Differenz zwischen der auf die Stadt Aachen
entfallenden Regionsumlage und dem tatsächlichen Aufwand wird entweder durch
die Stadt Aachen (Anteil Stadt Aachen an Regionsumlage<Aufwand) oder die
StädteRegion Aachen (Anteil Stadt Aachen an Regionsumlage>Aufwand)
ausgeglichen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die zukünftige
Finanzierung wie folgt dar:
Die StädteRegion erhebt zur Finanzierung ihrer
Aufgaben von den zehn Mitgliedskommunen (Stadt Aachen und bisherige
kreisangehörige Städte und Gemeinden) eine Regionsumlage. Auf der Basis der
Finanzausgleichsdaten 2005 ergibt sich bei einem
Umlagesatz von
44,68%
(=
Umlagesatz Kreishaushalt 2005) folgende Berechnung der Regions-
umlage an die StädteRegion Aachen:
Umlage an die
StädteRegion Aachen |
|||
|
Kreis Aachen € |
Stadt Aachen € |
Insgesamt € |
Umlagegrundlagen 2005 |
250.942.763 |
253.217.939 |
504.160.702 |
Umlagesatz 2005 |
44,68% |
44,68% |
44,68% |
Umlage |
112.121.227 |
113.137.775 |
225.259.002 |
Bei
einem Regionsumlagesatz von 44,68% würde sich für die Stadt
Aachen
eine Belastung in Höhe von -
113.138 T€
ergeben.
8. Landschaftsverbandsumlage
Mitglieder des Landschaftsverbandes sind die Kreise
und kreisfreien Städte.
Mit Bildung der StädteRegion Aachen würde diese von
Stadt und Kreis
Aachen die Mitgliedschaft übernehmen mit folgenden
Auswirkungen:
Landschaftsverbandsumlage |
|||
|
Kreis Aachen € |
Stadt Aachen € |
Insgesamt € |
Umlagegrundlagen 2005 |
250.942.763 |
253.217.939 |
504.160.702 |
Schlüsselzuweisungen |
23.785.817 |
|
23.785.817 |
Bemessungsgrundlage |
274.728.580 |
253.217.939 |
527.946.519 |
Umlagesatz 2005 |
17,30% |
17,30% |
17,30% |
LSV-Umlage |
47.528.044 |
43.806.703 |
91.334.748 |
Die
Stadt Aachen wird bei der Landschaftsverbandsumlage um 43.807
T€
entlastet.
=
Summe
Belastung der Stadt
Aachen/Entlastung der StädteRegion -
74.705 T€
9. Ergebnis
Entlastung der Stadt
Aachen durch
den Aufgabenübergang 87.426 T€
Belastung der Stadt
Aachen durch die Auswirkungen
auf die Allgemeinen
Deckungsmittel - 74.705 T€
verbleibende Entlastung
der Stadt Aachen/
Belastung der
StädteRegion 12.721
T€
Anders dargestellt, ergeben sich folgende
haushalterische Auswirkungen:
|
Effekt Haushalt Stadt Aachen T€ |
Effekt Haushalt StädteRegion T€ |
Übertragene Aufgaben (Ziff. 6.1) |
+ 79.504 |
- 79.504 |
Integration der Zweckverbände (Ziff. 6.3) |
+ 7.431 |
- 7.431 |
Raumkosten (Ziff. 6.4) |
+ 491 |
- 491 |
Verlagerung Schlüsselzuweisungen (Ziff. 6.5.1) |
- 3.062 |
+ 3.168 |
Verlagerung Schulpauschale (Ziff. 6.5.2) |
- 1.871 |
+ 1.871 |
Verlagerung Investitionspauschale (Ziff. 6.5.3) |
- 441 |
+ 441 |
Regionsumlage an die StädteRegion (Ziff. 7) |
- 113.138 |
+ 113.138 |
Verlagerung Landschaftsverbandsumlage (Ziff. 8) |
+ 43.807 |
- 43.807 |
Saldierte Effekte |
+ 12.721 (Entlastung) |
-
12.615 (Belastung) |
9.1
Ausgleichsregelung
Ein konkreter Umsetzungsvorschlag wird noch im
Arbeitskreis Finanzen erarbeitet und muss seinen Niederschlag im Sondergesetz
(Grundprinzip) sowie seiner finanziellen Präzisierung im Vertrag zur Bildung
der StädteRegion Aachen zwischen der Stadt Aachen und dem Kreis Aachen finden
(z.B. Festschreibung einer Pauschale mit späterer Revision).
9.2 Vermögen/Schulden
Das Vermögen und die Schulden des Kreises Aachen gehen
im Zuge der Rechtsnachfolge auf die StädteRegion Aachen über. Eine detaillierte
Übersicht ist dem Band 1 des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Aachen
für das Haushaltsjahr 2007 zu entnehmen. Darüber hinaus werden die zur
Erfüllung der übertragenen Aufgabenbereiche erforderlichen Vermögensgegenstände
der Stadt Aachen auf die StädteRegion nach dem Grundsatz „Vermögen folgt der
Aufgabe“ übertragen. Bei Mischnutzungen ist eine Einzelfallregelung zu treffen.
Ein weitergehender Vermögensausgleich findet nicht statt, da es sich bei der
StädteRegion Aachen um eine Funktionalreform und nicht um eine Gebietsreform
handelt.
9.3
Pensionsverpflichtungen/-rückstellungen
Die StädteRegion bleibt als Rechtsnachfolgerin des Kreises Aachen Mitglied der Rheinischen Versorgungskasse. Insoweit werden die ab dem Zeitpunkt des Wechsels neu entstehenden Pensionsverpflichtungen für die von der Stadt Aachen in die StädteRegion wechselnden Beamten zukünftig auch dort abgesichert. Für die bis zum Zeitraum des Wechsels in die StädteRegion entstandenen Ansprüche der Beamten der Stadt Aachen gilt § 107b BeamtVG.
10. Synergien
Gemäß der Vorgabe des Innenministeriums, durch die
Bildung der StädteRegion Aachen finanzielle Entlastungen zu generieren, haben
der Verwaltungsvorstand der Stadt Aachen und die Verwaltungskonferenz des
Kreises Aachen auf der Grundlage der Berichte der Organisationseinheiten
vereinbart, neben den politischen Mehrwerten Synergieeffekte bei den gem. Ziff.
6.1 zu übertragenden Aufgaben im Bereich der Personal- und Sachkosten in Höhe
von
3% bis 2009
und insgesamt 10% bis 2015
auf der Basis des Ist-Zustandes 2005 zu erreichen. Die
Einsparungen bis 2009 kommen der Stadt Aachen sowie den ka. Kommunen jeweils
separat zu Gute. Ab der Gründung
der StädteRegion entlasten die Synergieeffekte alle Mitgliedskommunen über die
Regionsumlage in gleicher Weise.
11. Grundlagen des Finanzierungsmodells
Das Finanzierungsmodell ist Ergebnis eines längeren
Diskussionsprozesses und wird nach dem Abschluss der Beratungen den Gremien zur
Annahme empfohlen.
11.1 „Generalklausel“
In die sondergesetzliche Regelung des
StädteRegion-Aachen-Gesetzes ist vom Land NRW eine Norm aufzunehmen, dass die
Stadt Aachen neben der Zahlung der Regionsumlage* (in gleicher Höhe wie alle
regionsangehörigen Städte und Gemeinden) einen Ausgleich leistet/erhält, der im
Vertrag zur Bildung der StädteRegion Aachen zwischen der Stadt Aachen und dem
Kreis Aachen hinsichtlich seiner Höhe zu vereinbaren ist. Nach einem Zeitraum
von 3 Jahren sowie nach 6 Jahren soll eine Revision erfolgen um festzustellen,
ob der Ausgleich weiterhin erforderlich ist oder angepasst werden muss.
*
nach den für die Kreisumlage geltenden Grundsätzen unter Berücksichtigung der
dort festgeschriebenen Kriterien inkl. der Überleitung der Schlüsselzuweisungen
(Schüleransatz) sowie Schulpauschale für die eingebrachten Schulen und der
Investitionspauschale des örtlichen Trägers der Sozialhilfe
11.2 „Veränderungsklausel“
Ab dem 01.10.2009 (Zeitpunkt der Gründung der
StädteRegion Aachen) können Veränderungen des Aufwands nur durch eine
einheitliche Veränderung der Regionsumlage berücksichtigt werden – d.h.
Minderungen oder Erhöhungen werden auf alle 10 Städte und Gemeinden gleich
verteilt.
11.3 „Vermögensklausel“
Hinsichtlich des Vermögens des Kreises Aachen und der
Stadt Aachen wird als abschließende Regelung vereinbart, dass
-
das Vermögen des in die
StädteRegion Aachen aufgehenden Kreises Aachen in die StädteRegion Aachen
integriert wird und
-
die Stadt Aachen bei
ausschließlicher Nutzung von Gebäuden das den zu übertragenden Aufgaben
zugehörige Vermögen einbringt. Bei Mischnutzungen ist eine Einzelfallregelung
zu treffen (ggf. ist eine gesetzl. Absicherung zum steueroptimierten
Vermögensübergang zu treffen).
11.4 „Verwertungsklausel“
Bei Veräußerung von Vermögen steht der zur
Eröffnungsbilanz am 01.11.2009 festgestellte Vermögenswert innerhalb eines
Zeitraumes von 10 Jahren (Immobilien) resp. 15 Jahren (wirtsch. Beteiligungen)
ausschließlich der jeweils einbringenden Seite (im Falle des Vermögens des
Kreises Aachen den neun kreisangehörigen Städten und Gemeinden – im Falle des
Vermögens der Stadt Aachen der Stadt Aachen) zur Verfügung. Der ab dem
01.11.2009 erzielte Zugewinn fällt im Verhältnis der Regionsumlage allen
Mitgliedskörperschaften zu.
Als Veräußerung im Sinne dieser Regelung gilt nicht
die Beteiligung/Einbringung von Gesellschaftsanteilen in eine Gesellschaft der
Stadt Aachen bzw. des ehemaligen Kreises Aachen.
Die näheren Einzelheiten sind in dem Vertrag zur
Bildung der StädteRegion Aachen zwischen der Stadt Aachen und dem Kreis Aachen
zu regeln.
12. Sondergesetzliche Regelung
Die von der Stadt Aachen und dem Kreis Aachen im
Einvernehmen mit den ka. Städten und Gemeinden angestrebte Zusammenführung von
Aufgaben mit regionaler Bedeutung in der StädteRegion Aachen lässt sich nur
über eine sondergesetzliche Regelung realisieren. Hierfür ist der Landtag des
Landes NRW zuständig.
Gewollt ist die Schaffung eines Gemeindeverbandes mit dem Recht der kommunalen Selbstverwaltung. Es handelt sich bei der Idee der StädteRegion Aachen um eine Funktionalreform, bei der die auf der Stadt-/Kreis-Ebene liegenden Aufgaben der Stadt Aachen auf die an die Stelle des Kreises Aachen tretende neue Gebietskörperschaft übergeleitet wird.
Die alte und die neue Landesregierung in NRW unterstützen das Wollen in der Region Aachen und setzen große Erwartungen in die Umsetzung der vor Ort entwickelten Idee, einen regionalen Aufgabenträger zu schaffen. Dabei legt das Land größten Wert darauf, dass mit der StädteRegion Aachen keine neue Verwaltungsebene entsteht. Mit dem vorliegenden Vorschlag wird dieser Vorgabe Rechnung getragen - es entsteht keine neue Ebene im Staatsaufbau, da die StädteRegion an die Stelle des sich auflösenden Kreises Aachen tritt. Sie würde Rechtsnachfolgerin des „untergehenden Kreises Aachen“ und damit in alle Rechte und Pflichten des Kreises Aachen eintreten.
Der Innenminister hat seine Bereitschaft zur Erarbeitung der sondergesetzlichen Regelung zugesagt. In diesem Zusammenhang wird auf das Schreiben des Innenministers vom 23.05.2006 verwiesen, das Vorgaben/Erwartungen der Aufsichtsbehörde zur sondergesetzlichen Regelung zum Ausdruck bringt. In Gesprächen mit Herrn Innenminister Wolf sowie den Staatssekretären Brendel und Palmen ist empfohlen worden, die Eckdaten der sondergesetzlichen Regelungen in der Region zu erarbeiten und zu beschließen, damit auf dieser Grundlage ein Referentenentwurf erarbeitet werden kann, der wiederum mit den regionalen Akteuren besprochen werden soll. So ist sichergestellt, dass ein Gesetz mit einer engen und weitgehenden Beteiligung der StädteRegion Aachen erarbeitet werden kann.
Aus diesem Grunde ist es notwendig, sich über die Grundlagen der kommunalen Verfassung sowie der konkreten Aufgaben und der Finanzierung Klarheit zu verschaffen, Einvernehmen herzustellen und dies mit übereinstimmenden Beschlüssen zu dokumentieren.
Für die betroffenen Gebietskörperschaften wird von Interesse sein, die wesentlichen Unterschiede zwischen der Gemeindeordnung NRW und der Kreisordnung NRW kennen zu lernen, um zu wissen, wie bei der StädteRegion Aachen Kompetenzen kommunalverfassungsrechtlich geregelt sind. Hierzu wird auf die gemeinsam von Dienststellen der Stadt Aachen und des Kreises Aachen erstellte Darstellung verwiesen, die als Anlage 2) dieser Vorlage beigefügt ist.
12.1 Eckpunkte
für das StädteRegion Aachen-Gesetz:
1. Kommunalverfassungsrechtliche Regelungen erfolgen analog der Kreisordnung NRW.
2. Der Kreistag des Kreises Aachen wird aufgelöst. Es wird ein StädteRegionstag / eine StädteRegionsversammlung durch Direktwahl gewählt. Basis sind auf der Grundlage von rund 570.000 Einwohnern 36 Direktwahlbezirke mit dann insgesamt 72 Mitgliedern des StädteRegionstages / der StädteRegionsversammlung.
3. Das Amt des Landrates entfällt.
Es wird ein StädteRegionspräsident durch Direktwahl gewählt.
4. Es gibt keine kreisangehörigen Kommunen mehr. Alle bisherigen ka. Städte und Gemeinden, die die StädteRegion Aachen bilden, sind regionsangehörige Kommunen.
5. Die
Stadt Aachen behält den Sonderstatus der kreisfreien Stadt, soweit nicht
Aufgaben auf die StädteRegion übertragen werden. Auf sie finden insoweit die
Vorschriften über kreisfreie Städte Anwendung, soweit in diesem Gesetz oder
aufgrund dieses Gesetzes nichts anderes bestimmt ist.
Hiermit bleiben insbesondere- das Amt des Oberbürgermeisters für die Stadt Aachen bestehen,
- Bezirksvertretungen weiterhin zulässig,
- die Bestellung von Bezirksvorstehern bestehen,
- etc.
6. Von allen Städten und Gemeinden wird eine einheitliche Regionsumlage gezahlt.
7. Es gilt der Grundsatz der Ausgleichsverpflichtung mit einer Revisionsverpflichtung nach 3 und 6 Jahren. Eine Konkretisierung erfolgt im Vertrag zur Bildung der StädteRegion Aachen.
8. Festlegung des Aufgabenkataloges der StädteRegion Aachen:
Die Aufgaben der kreisfreien Stadt Aachen, die auf die StädteRegion Aachen übertragen werden, sind der Anlage 2) zu entnehmen.
9. Die Kommunal- und Fachaufsicht über die StädteRegion Aachen übt der Regierungspräsident aus, über die regionsangehörigen Kommunen die StädteRegion Aachen.
Hinsichtlich der Stadt Aachen wird, soweit ihr Sonderstatus betroffen ist, im Verfahren der sondergesetzlichen Regelung mit Beratung des Innenministeriums NRW ein abschließender Lösungsvorschlag unterbreitet.
10. Regionalplanung
Die angestrebte eigenverantwortliche Regionalplanung
oder ev. Modifikationen werden im Rahmen der sondergesetzlichen Regelung mit
dem Land NRW und zwischen den Beteiligten zu erörtern sein.
11. Schulaufsicht
Aufgrund
der Bedeutung des Bildungssektors für die Aachener Wissensregion und die
vielfältigen Zuständigkeiten der StädteRegion im schulischen Bereich sollte die
Möglichkeit einer für alle Schulformen zuständigen städteregionalen Schulaufsicht
geprüft werden.
12. Experimentierklausel
Aufgrund des Pilotcharakters der Funktionalreform sollte beantragt werden, zugunsten der StädteRegion Aachen eine Experimentierklausel zu schaffen, wonach es - auf Antrag und mit Zustimmung des Innenministeriums NRW – möglich sein sollte, im Einzelfall von landesgesetzlichen Normen abweichende Regelungen zu treffen.
13. Sollten vor Gründung der StädteRegion Aufgaben von Sonder- oder Mittelbehörden auf die Ebene der Kreise/kreisfreien Städte verlagert werden, wird der Landtag gebeten, diese durch entsprechende Vorschaltgesetze auf den Zweckverband StädteRegion Aachen zu übertragen, um Doppelaufwand bei der Zusammenführung ab 2009 bei der dann entstehenden integrierten StädteRegion Aachen zu vermeiden.
12.2 Vertrag zur Bildung der StädteRegion Aachen zwischen
der Stadt Aachen un
dem Kreis Aachen:
Sonstige, unterhalb des Sondergesetzes StädteRegion Aachen-Gesetz zu regelnde Einzelheiten werden Gegenstand einer Zusatzvereinbarung zwischen Stadt und Kreis Aachen sein. Auch sie muss bis zur Verabschiedung des Sondergesetzes durch den Landtag abgeschlossen sein (z. B. Regelung über den Ausgleichsbetrag der Stadt Aachen, Beschreibung des Revisionsverfahrens nach 3 und nach 6 Jahren, Konkretisierung der Regelung über den Zufluss von Vermögensveräußerungen gemäß Ziff. 11.4).
Parallel zum sondergesetzlichen Verfahren werden die erforderlichen Vertragsinhalte definiert, verhandelt und die Ergebnisse vorgelegt.
12.3 Weiteres Verfahren:
Nach der Antragstellung ist der Gesetzentwurf durch das Innenministerium im verabredeten Dialog mit der StädteRegion zu formulieren. Nach der Einbringung in die parlamentarischen Beratungen wird der Gesetzentwurf im Laufe des Jahres 2007 noch einmal dem Stadtrat Aachen, dem Kreistag Aachen sowie allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden im Kreis Aachen zur Anhörung und Stellungnahme zugeleitet. Auch in diesem Verfahrensschritt besteht immer noch die Möglichkeit, Ergänzungen oder Korrekturen gegenüber dem jetzigen Stand vorzunehmen.
Es wird nach jetziger Einschätzung rund 9 Monate Zeit in Anspruch nehmen, bis das StädteRegion Aachen-Gesetz verabschiedet wird. Die Rechtsverbindlichkeit mit Wirkung zur Kommunalwahl im Jahre 2009 ist zwingend, da die Organisation der Wahlen zum neuen StädteRegionstag/zur StädteRegionsversammlung und zur Wahl des/der StädteRegionspräsidenten/in aufgrund der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes einen erheblichen Vorlauf vor dem Termin der Kommunalwahl haben müssen.
Wenn das Sondergesetz im Laufe des Jahres 2007 beraten und bis zum Ende 2007/ Anfang 2008 durch Beschlussfassung des Landtages verabschiedet und im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW mit Rechtswirksamkeit veröffentlicht würde, wäre der erforderliche zeitliche Vorlauf für die Organisation der Kommunalwahlen 2009 gegeben. Verzögerungen längeren Ausmaßes könnten allerdings das Ziel der Realisierung mit der Kommunalwahl 2009 gefährden.
13. Résumée
Die StädteRegion Aachen ist ein anspruchsvolles und letztlich bundesweit einzigartiges Modell für eine aus eigener Kraft gestaltete zukunftsfähige administrative und politische Struktur.
Der Verwaltungsvorstand der Stadt und Aachen, die Verwaltungskonferenz des Kreises Aachen sowie die Bürgermeister der ka. Kommunen haben in einem vielschichtigen Prozess die vorliegenden Inhalte erarbeitet. Die Verbandsversammlung wurde regelmäßig beteiligt.
Mit der Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung und den nachfolgenden Beschlüssen im Stadtrat Aachen, im Kreistag des Kreises Aachen sowie in allen Räten der ka. Städte und Gemeinden wird zunächst der Weg für die Einleitung des sondergesetzlichen Verfahrens im Landtag NRW eröffnet.
Hierbei werden alle beteiligten Städte und Gemeinden im Jahre 2007 Gelegenheit erhalten, die im Gesetzgebungsverfahren präzisierten Inhalte zu erörtern und bei Bedarf Änderungsvorschläge einzubringen.