Entscheidungsvorlage - A 51/0161/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Wegen der Sicherung des Bestandes der zwei Jugendeinrichtungen spricht er sich für die  Unabweisbarkeit der beiden Instandsetzungsmaßnahmen aus.

 

Gleichzeitig beauftragt er die Verwaltung, mit hoher Dringlichkeit die Bereitstellung der Mittel in Höhe von 39.325,00 Euro zu betreiben.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Vermögenshaushalt 2006 sind bei der Haushaltsstelle 9.46000.98800.7 ABeihilfen für Bau, Einrichtung und Modernisierung von Jugendfreizeitheimen@ 102.000,00 Euro etatisiert.

Diese Mittel sind im Korridor für freiwillige Leistungen enthalten und somit nicht freigegeben und aus diesem Grund nicht verfügbar für die Bezuschussung von entsprechenden Vorhaben.

 

In den letzten Jahren, letztmalig Ende 2003, hat der Kinder- und Jugendausschuss die Förderung entsprechender Anträge  von freien Trägern beraten und die Verwaltung beauftragt, eine Freigabe zu bewirken.

 

Dem  Antrag hat der Regierungspräsident nicht stattgegeben.

 

Erneut will die Verwaltung den Versuch unternehmen, eine Verfügbarkeit der Mittel für die Fälle zu erreichen, bei denen durch gravierende Bauschäden die Fortführung der Arbeit in Frage gestellt ist.

Hier muss nach Meinung der Verwaltung die Unabweisbarkeitsklausel greifen. Den Bezug bildet hierzu ' 82 der Gemeindeordnung NRW, in dem es u.a. sinngemäß heißt, dass Zahlungen dann geleistet werden dürfen, wenn die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.

Die Sicherstellung der Angebote der Jugendarbeit hat einen hohen Stellenwert und sind nicht nur wegen der vielschichtigen Problemlagen (z.B. Gewalt) unverzichtbar und unaufschiebbar.

 

Vorgang 1

 

In der OT-Josefshaus ist die Heizungsanlage mehrfach ausgefallen und so desolat, dass eine Reparatur nicht mehr möglich ist und ein Austausch vorgenommen werden muss.

 

Der entsprechende Antrag der Katholischen Kirchengemeinde St. Josef und Fronleichnam

auf Förderung dieser, zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendigen, Instandsetzungsmaßnahme wurde zur Prüfung von Notwendigkeit und Kostenrahmen dem Gebäudemanagment vorgelegt.

 

Das Ergebnis der Prüfung schließt mit der Aussage, dass ein Ersatz der Anlage dringend notwendig ist und die veranschlagten Kosten angemessen und ortsüblich sind.

Die Erneuerung wird mit 26.650,00 Euro veranschlagt.

Nach den Förderrichtlinien des Stadtjugendplanes und den Vorgaben, die der KJA vor Jahren beschlossen hat, können 50 % der anfallenden Kosten dann prioritär gefördert werden, wenn u.a. unabweisbare Reparaturen anstehen. 

 

Der Förderbetrag beträgt bei einer 50 %-tigen Bezuschussung = 13.325,00 Euro.

 

 

Vorgang 2

 

Philipp-Neri-Haus, Ahornstrasse

Der Leiter der OT hat im Spätsommer mitgeteilt, dass die Dachfläche der Jugendeinrichtung undicht ist. Eine Nachprüfung durch einen Architekten und Statiker hat ergeben, dass einzelne Dachbalken so durchnässt sind, dass sie dringend ausgetauscht werden müssen.

Ergänzend dazu muß die Dachfläche saniert und neu aufgebaut werden. Diese wie auch die Zubehörarbeiten sind unabweisbar notwendig, um den Betrieb der Einrichtung sicher zu stellen.

Der Architekt hat die Kosten mit ca. 52.000,00 Euro veranschlagt. Eine bautechnische Prüfung konnte noch nicht erfolgen.

Allerdings besteht bei der Verwaltung des Jugendamtes kein Zweifell an der Notwendigkeit der avisierten Instandsetzungsarbeiten.

Wenn sich der Kostenrahmen wie genannt nach der Prüfung darstellt, dann wäre bei einer 50%-tigen Förderung ein Zuschuss von 26.000,00 Euro erforderlich.

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Bei Förderung beider Instandsetzungsvorhaben ergeben sich Kosten von 39.325,00 Euro

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