Kenntnisnahme - FB 61/0457/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Zu den verschiedenen Verkehrsregelungsvorschlägen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Eine Änderung der Sperrbeschilderung hinter der neuen Verbindungsstraße zu den Weiern von Verkehrszeichen 260 StVO in Verkehrszeichen 267 StVO wird die Verwaltung nicht vornehmen, da auch bei der Regelung nach Verkehrszeichen 267 StVO Tanklastzüge sowie Fahrradfahrer auszunehmen seien. Bei dieser Vielzahl von Ausnahmen sollte kein Verkehrszeichen 267 verwandt werden, weil hierdurch auch die Beachtung des Verkehrszeichens 267 an sich aufgeweicht und möglicherweise an anderen Stellen auch schwächer beachtet werden könnte. Die Verwaltung nimmt den Vorschlag der CDU-Bezirksfraktion gerne an und wiederholt die Beschilderung auf der linken Seite. Darüber hinaus sollte durch sporadische Polizeieinsätze die Beachtung dieses Verkehrsverbotes überwacht und mit gebührenpflichtigen Verwarnungen belegt werden.

 

Ein Verkehrszeichen 357 StVO Ecke Nordstraße/untere Karl-Kuck-Straße kann nicht aufgestellt werden, da durch die neue Verbindungsstraße zu den Weiern keine Sackgasse mehr für die Autofahrer besteht.

 

Die Vorfahrtsregelung ist nicht ungeklärt, da die Verbindungsstraße als gleichwertige Nebenstraße auf die Karl-Kuck-Straße sowie die Weiern trifft und insofern nach § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO Rechts-vor-Links gilt.

 

Die Verwaltung wird in 2007 im Zusammenhang mit den weiteren Ausbauplanungen für die Trierer Straße auch das Buskonzept für Brand mit der ASEAG noch einmal grundsätzlich diskutieren. Solange die Linie 34 jedoch an der Haltestelle „Ringstraße“ vor der Aral-Tankstelle ihre Endhaltestelle hat und anschließend über eine Wendefahrt wieder zur Erberichshofstraße zurückfahren muss, gibt es zur jetzigen Linienführung keine adäquate Alternative.

 

Die Verwaltung plant derzeit, den Vennbahnradweg in gesamter Länge über eine touristische Radwegebeschilderung auszuschildern. Hierdurch wird der konkrete Streckenverlauf allen Fahrradfahrern verdeutlicht. Dadurch entfällt eine farbliche Kennzeichnung der Trasse. Hinzukommt, dass Roteinfärbungen von Radverkehrsanlagen im Stadtgebiet Aachen nur dort erfolgen, wo erhöhtes Unfallpotenzial mit Fahrradfahrern bereits besteht. Dieser Tatbestand ist in der nur äußerst schwach befahrenen unteren Karl-Kurck-Straße nicht gegeben. Eine Häufung von Roteinfärbungen würde die Aufmerksamkeit der Autofahrer auf die bereits vorgenommenen besonderen Gefahrenstellen abschwächen. Schließlich würde die Markierung nur dem Radverkehr in einer Fahrtrichtung helfen, während der Fahrradfahrer in Gegenrichtung am rechten Fahrbahnrand ohne Hilfe zurechtkommen müsste. Die eingangs erwähnte zusammenhängende Radwegebeschilderung wird die denkbaren Orientierungsprobleme beheben.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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