Entscheidungsvorlage - FB 11/0121/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung von 6 Planstellen für die Jugendberufshilfe des Jugendamtes (A 51/350)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- Frau Kleinholz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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14.02.2007
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14.03.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zu der Situation in der Jugendberufshilfe des Jugendamtes zur Kenntnis und beschließt auf Vorschlag des Oberbürgermeisters ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt die Einrichtung von 6 zusätzlichen Planstellen in dem empfohlenen Umfang.
In Vertretung
(Lindgens)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Rahmen des Angebotes der Jugendberufshilfe wurden bis 31.08.2006 u.a. sogenannte HASA-Kombi-Maßnahmen für arbeitslose Jugendliche angeboten.
Die Maßnahmen, eine Kombination zwischen Besuch der VHS zwecks Erwerb eines Schulabschlusses und Ableistung eines Praktikums im hauswirtschaftlichen, handwerklichen oder erzieherischen Bereich mit zusätzlichem Stützunterricht bei der Jugendberufshilfe, wurden seit ihrem Bestehen zu bestimmten Stichtagen eines Jahres (i.d. R. 01.09.) für eine oder mehrere Gruppen von Jugendlichen als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme in Kooperation mit der Agentur für Arbeit angeboten. Die Jugendlichen befanden sich im Rahmen der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in einem Beschäftigungsverhältnis, welches den gängigen arbeitsrechtlichen Regeln unterlag.
Um die praktische Begleitung der Jugendlichen in den einzelnen Fachrichtungen über die Jugendberufshilfe sicherzustellen und den Stützunterricht zu gewährleisten, wurden für die Dauer der jeweiligen HASA-Kombi-Maßnahmen im notwendigen Umfang Stützlehrer und Anleiterpersonal befristet beschäftigt.
Das Personal musste den fachlichen und pädagogischen Anforderungen genügen, die an die Arbeit mit dem teilweise sehr schwierigen jugendlichen Klientel verknüpft waren.
Zuletzt waren bis 31.08.2006 sechs Personen für die Anleiter- oder Stützlehrertätigkeit mit unterschiedlichen zeitlichen Umfängen und Eingruppierungen befristet beschäftigt.
Der arbeitsrechtliche sachliche Befristungsgrund orientierte sich bei diesem Personal an den befristeten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Jugendlichen.
Da fachlich und pädagogisch geeignetes Personal auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur sehr begrenzt zur Verfügung stand, wurden mit den erprobten geeigneten AnleiterInnen bzw. StützlehrerInnen in der Regel befristete Anschlussverträge geschlossen.
Die betroffenen Personen befinden sich zwischenzeitlich in bis zu 8, 6 oder 4 Jahren andauernden befristeten Beschäftigungsverhältnissen bei der Jugendberufshilfe.
Die Personalkosten für das Personal wurde über Drittmittel der AR.GE größtenteils refinanziert.
Erstmals ab dem 01.09.2006 hat die Jugendberufshilfe in Abstimmung mit der AR.GE als Vertragspartner begonnen, im Vorgriff zu den bisherigen AB-Maßnahmen eine sogenannte „Aktivierungsmaßnahme“ nach § 241 Abs. 3 a SGB III durchzuführen.
Die „Aktivierungsmaßnahme“ ist eine Maßnahme, die durch die AR.GE gefördert wird, da hierüber niederschwellige Angebote im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung vorgesehen werden, die Jugendliche, die auf andere Weise nicht erreicht werden können, für eine berufliche Qualifizierung motivieren.
Die finanzielle Belastung der Maßnahme teilen sich AR.GE und Jugendberufshilfe jeweils zur Hälfte, wobei die AR.GE Zuschussmittel leistet und der Anteil der Jugendberufshilfe über die Zurverfügung-stellung von Personal und Sachmitteln erfolgt.
Die derzeitige Aktivierungsmaßnahme ist auf 6 Monate angelegt und umfasst die Betreuung von 50 Jugendlichen. Durch StützlehrerInnen und praktische AnleiterInnen sollen die Jugendlichen an berufliche Entwicklungsmöglichkeiten herangeführt werden. Es soll erprobt und getestet werden, für welche Anschlussmaßnahmen die einzelnen Jugendlichen geeignet sind.
Jugendliche, die sich als nicht geeignet für Folgemaßnahmen erweisen oder Fehlverhalten an den Tag legen, werden aus der Aktivierungsmaßnahme ausgeschlossen.
Die Folgemaßnahmen für Jugendliche sind u.a. bei der Jugendberufshilfe angesiedelt und werden nach Bedarf in Abstimmung zwischen AR.GE und Jugendberufshilfe aufgelegt.
Bei der Jugendberufshilfe werden schwerpunktmäßig weiterhin HASA-Kombi-Maßnahmen in Form von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen als Folgemaßnahme angeboten werden.
Die „Aktivierungsmaßnahme“ im Vorfeld der Folgemaßnahmen soll bewirken, dass sich die Jugendlichen in den „richtigen“ Anschlussmaßnahmen befinden, die Fluktuation in den einzelnen Maßnahmen soll verringert und eine höherer Erfolgsquote erzielt werden.
Insbesondere arbeitsrechtliche Maßnahmen bei Beschäftigungsverhältnissen in Form der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sollen deutlich verringert werden.
Die o.a. Neukonzeption bedingt, dass der bisherige „sachliche Befristungsgrund“ für Anleiter- und Stützlehrerpersonal nicht mehr in der bisherigen Form existieren wird, weil Folgemaßnahmen zu den unterschiedlichsten Terminen im Jahr nach Bedarf aufgelegt werden.
Im Jahresdurchschnitt sollen bei der Jugendberufshilfe ca. 70 Jugendliche in der Aktivierungsmaßnahme und den hieraus resultierenden Folgemaßnahmen betreut , angeleitet und beschult werden.
Zur Aufrechterhaltung dieser Betreuung sind derzeit sechs Personen als fachpraktische AnleiterInnen und StützlehrerInnen sachlich befristet für die angelaufene Aktivierungsmaßnahme bis einschließlich 31.03.2007 in Zeitarbeitsverhältnissen tätig.
Die Jugendberufshilfe als Einrichtung der Jugendhilfe agiert seit Jahren mit dem befristet beschäftigten Personal und hat aufgrund der befristeten Weiterbeschäftigung von fachlich u. pädagogisch geeignetem befristet beschäftigten Personen die Qualität der Betreuungsleistung gesichert.
Um diese Betreuungsqualität weiterhin zu gewährleisten, wird die Einrichtung von entsprechenden Planstellenkontingenten im A 51/350 in nachfolgend aufgeführten Umfang empfohlen.
Fachanleiterin Hauswirtschaft EG 9 25,0 Stunden (Ökotrophologin)
Fachpraktische Anleiterin für Hauswirt-
schaft/Küche EG 6 38,5 Stunden (Verkäuferin im Bereich Nahrungsmittel)
dto. EG 5 38,5 Stunden (Ökotrophologin)
Fachpraktischer Anleiter für Heizungs-
bau EG 5 38,50 Stunden (Zentralheizungs-u. Lüf- tungsbauer)
Stützlehrerin EG 9 25,5 Stunden (Lehrerin ukrain. u. deutsche Sprache)
dto. EG 9 20,0 Stunden (Lehrer I.u.II. Staatsexamen)
Die Jugendberufshilfe wird, wie in der Vergangenheit, die Akquise der Drittmittel für Maßnahmen weiter betreiben um einen höchstmöglichen Deckungsgrad der Personalkosten zu erreichen.
In diesem Zusammenhang wird auf die jährlichen Berichte der Jugendberufshilfe im Kinder- und Jugendausschuss verwiesen.
Die Alternative zu dem vorgeschlagenen Weg der Planstelleneinrichtung besteht darin, die Funktionen der StützlehrerInnen und AnleiterInnen künftig mit Personen zu bekleiden, die nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz bis zu 2 Jahre ohne sachlichen Grund beschäftigt werden können.
Dies setzt jedoch voraus, dass auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entsprechend qualifiziertes Personal gefunden wird, dass die fachlichen Voraussetzungen mitbringt und in der Lage ist, mit dem teilweise schwierigen jugendlichen Klientel zu arbeiten.
Für die Jugendberufshilfe wird diese Situation als schwer händelbar eingeschätzt.
Insbesondere besteht die Besorgnis, dass die Betreuungsqualität der vergangenen Jahre nicht mehr aufrecht erhalten werden kann, weil innerhalb der laufenden Maßnahmen künftig neues Personal eingestellt und erprobt werden muss.
Die Thematik wurde durch Vorlage des Jugendamtes in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 23.01.2007 ebenfalls beraten.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Bei dauerhafter Einrichtung der 6 vorgeschlagenen Planstellenkontingente entstehen jährliche Personalkosten in Höhe von ca. 268.750,00 € (P-Kosten nach KGST-Gutachten 12/2006 incl. Sachkostenaufschlag und Verwaltungsgemeinkosten).
Diesen Kosten stehen, wie in der Vergangenheit, Drittmittelgewährungen der AR.GE in der Stadt Aachen gegenüber, die ca. 70 % der Kosten abdecken.