Entscheidungsvorlage - FB 11/0125/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Stelleneinrichtungen und - umwandlungen für die AR.GEin der Stadt Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Verfasst von:
- Frau Kessel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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14.02.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters beschließt der Personal- und Verwaltungsausschuss die Einrichtung von
- 1 Stelle juristische Fachberatung - EntGr 13 TVöD
- 1 Stelle Bereichsleitung - EntGr 12 TVöD
- 1
Stelle Teamleitung - BesGr
A 12 BBesG / EntGr 11 TVöD
- 1
Stelle Fallmanagement - EntGr
10 TVöD
- 4
Stellen Sachbearbeitung - BesGr
A 9 BBesG (g.D.) / EntGr 9 TVöD
- 1
Stelle Fachassistenz - EntGr
8 TVöD
- 2
Stellen zentraler Ermittlungsdienst - BesGr
A 8 BBesG / EntGr 8 TVöD
und die Umwandlung von
- 2
Stellen Sachbearbeitung in Fachassistenz
- von EntGr 9 TVöD nach EntGr 8 TVöD
- 1 Stelle Sachbearbeitung mittlerer Dienst in Sachbearbeitung gehobener Dienst
- von BesGr A 8 BBesG nach BesGr A 9 BBesG
- 1
Stelle Fallmanagement in Teamleitung
- von BesGr A 11 BBesG nach BesGr A 12 BBesG
für die AR.GE in der Stadt Aachen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Zum 01.01.2005 wurde die AR.GE in der Stadt Aachen gegründet, Beschlussorgan dieser AR.GE ist die Trägerversammlung, die sich aus Vertretern der Agentur für Arbeit und der Stadt Aachen zusammensetzt.
Die Personalbereitstellung erfolgte seinerzeit auf der Basis des als Anlage 1 beigefügten Kapazitäts- und Qualifikationsplanes vom 10.12.2004 ebenfalls durch Mitarbeiter der Agentur für Arbeit und der Stadt Aachen.
Seitdem hat sich die AR.GE in der Aufbau- und Ablauforganisation weiterentwickelt. Kernpunkt dieser Weiterentwicklung ist die Trennung von beschäftigungsorientiertem Fallmanagement und Leistungs-gewährung und damit Gründung der beiden Bereiche
- Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement und Arbeitsvermittlung
- Leistungsgewährung,
die Einrichtung eines Teams „Verwaltung des Eingliederungsbudgets“, eines zentralen Ermittlungsdienstes zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch sowie die Bereitstellung einer juristischen Fachberatung.
Im Ergebnis führt die Umsetzung dieses Modells, zwischenzeitliche Fallzahlensteigerungen - von 12.900 auf derzeit ca. 14.500 Bedarfsgemeinschaften - sowie die Grundsatzentscheidung der Trägerversammlung, die Personalkapazität in der AR.GE jeweils 50 / 50 durch die Agentur für Arbeit und die Stadt Aachen zu besetzen, zu der folgenden Ausweitung des Kapazitätsplanes:
Geschäftsführung - 1 Stelle juristische Fachberatung
- ausgewiesen nach Entgeltgruppe 13 TVöD
Zentrale Dienste - Umwandlung von zwei Sachbearbeiterstellen in zwei Fachassistenzen
- von Entgeltgruppe 9 nach Entgeltgruppe 8 TVöD
Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement und Arbeitsvermittlung
- Einrichtung einer Stelle „Bereichsleitung“
- ausgewiesen nach Entgeltgruppe 12 TVöD
- Einrichtung einer Teamleitung „Fallmanagement“
- ausgewiesen nach Besoldungsgruppe A 12 BBesG
alternativ Entgeltgruppe 11 TVöD
- Einrichtung einer Stelle „Fallmanagement“
- ausgewiesen nach Entgeltgruppe 10 TVöD
Verwaltung Eingliederungsbudget
- Umwandlung einer Sachbearbeiterstelle des mittleren Dienstes in eine des gehobenen Dienstes
- von Besoldungsgruppe A 8 BBesG nach Besoldungsgruppe A 9 BBesG (gehobener Dienst)
- Einrichtung einer Stelle Fachassistenz
- ausgewiesen nach Entgeltgruppe 8 TVöD
Bereich „Leistungsgewährung“
- Umwandlung einer Stelle „Fallmanagement“ in eine Stelle „Teamleitung“
- von Besoldungsgruppe A 11 nach Besoldungsgruppe
A 12 BBesG
- Einrichtung von 4 Sachbearbeiterstellen
- ausgewiesen nach Besoldungsgruppe A 9 BBesG
(gehobener Dienst) alternativ Entgeltgruppe 9 TvöD
- Einrichtung von 2 Stellen „zentraler Ermittlungsdienst“
- ausgewiesen nach Besoldungsgruppe A 8 BBesG
alternativ Entgeltgruppe 8 TvöD
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Durch die stellenplanmäßigen Veränderungen werden der Stadt Aachen keine zusätzlichen Kosten entstehen, da sich der Personalkostenbeitrag der Stadt an der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften orientiert (650 Bedarfsgemeinschaften = Kosten eines Mitarbeiters der Besoldungsgruppe A 8 Bundesbesoldungsgesetz).
Langfristig ist aufgrund der zusätzlichen Personalbereitstellung von einer rückläufigen Anzahl an Bedarfsgemeinschaften auszugehen, das bedeutet für die Stadt Aachen als kommunalem Träger der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II konkret weniger Ausgaben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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44,9 kB
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