Empfehlungsvorlage (inaktiv) - A 20/0079/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Verschwenkung der Start- und Landebahn zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt unter dem Vorbehalt, dass

1. alle Gesellschafter der Flugplatz Aachen-Merzbrück GmbH (FAM) gleichlautende Beschlüsse fassen und eine finanzielle Beteiligung gemäß ihrer Gesellschaftsanteile vornehmen und

2. die Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen erfolgt,

wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat der Stadt stimmt unter dem o.a. Vorbehalt der Verschwenkung der Start- und Landebahn auf dem Verkehrslandeplatz Aachen - Merzbrück mit einer nutzbaren Länge von ca. 825 m bzw. 940 m um ca. 10° auf der Basis des Status quo (Stand: 31.12.2004; Nachtflugverbot, 3,0 t Abfluggewicht, 5,7 t mit Einzelsondergenehmigung) zu.

 

Dem Vertreter der Stadt Aachen in der Gesellschafterversammlung der FAM GmbH wird empfohlen, entsprechend abzustimmen.

 

(Lindgens)

 

 

Der Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Verschwenkung der Start- und Landebahn zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt unter dem Vorbehalt, dass

1. alle Gesellschafter der Flugplatz Aachen-Merzbrück GmbH (FAM) gleichlautende Beschlüsse fssen und eine finanzielle Beteiligung gemäß ihrer Gesellschaftsanteile vornehmen und

2. die Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen erfolgt,

wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat der Stadt stimmt unter dem o.a. Vorbehalt der Verschwenkung der Start- und Landebahn auf dem Verkehrslandeplatz Aachen - Merzbrück mit einer nutzbaren Länge von ca. 825 m bzw. 940 m um ca. 10° auf der Basis des Status quo (Stand: 31.12.2004; Nachtflugverbot, 3,0 t Abfluggewicht, 5,7 t mit Einzelsondergenehmigung) zu.

 

Dem Vertreter der Stadt Aachen in der Gesellschafterversammlung der FAM GmbH wird empfohlen, entsprechend abzustimmen.

 

 

 

(Grehling)

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Verschwenkung der Start- und Landebahn zur Kenntnis und beschließt auf Empfehlung des Finanzausschusses und der Bezirksvertretung Aachen-Haaren unter dem Vorbehalt, dass

1. alle Gesellschafter der Flugplatz Aachen-Merzbrück GmbH (FAM) gleichlautende Beschlüsse fassen und eine finanzielle Beteiligung gemäß ihrer Gesellschaftsanteile vornehmen und

2. die Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen erfolgt,

wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Rat der Stadt stimmt unter dem o.a. Vorbehalt der Verschwenkung der Start- und Landebahn auf dem Verkehrslandeplatz Aachen - Merzbrück mit einer nutzbaren Länge von ca. 825 m bzw. 940 m um ca. 10° auf der Basis des Status quo (Stand: 31.12.2004; Nachtflugverbot, 3,0 t Abfluggewicht, 5,7 t mit Einzelsondergenehmigung) zu.

 

Dem Vertreter der Stadt Aachen in der Gesellschafterversammlung der FAM GmbH wird empfohlen, entsprechend abzustimmen.

 

 

 

(Dr. Linden)

 

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Wie bereits mit dem Beschluss des Rates vom 25.01.2006 (TOP 4 der nicht-öffentlichen Sitzung, Vorlage: A 20/0048/WP) festgestellt,  ist es erforderlich, die Start- und Landebahn (SLB) des Verkehrslandeplatzes Aachen - Merzbrück an die europaweiten Anforderungen (Sicherheitszuschläge) der JAR-OPS 1 (Betriebsvorschriften für den gewerblichen Luftverkehr) und der JAR-FCL zur allgemeinen Erhöhung der Flugsicherheit anzupassen. Diese erhöhten Sicherheitsstandards im gewerblichen Flugverkehr gelten europaweit bereits seit dem 01.01.2005. Dies hat dazu geführt, dass bis zu diesem Zeitpunkt im Geschäftsreiseflugverkehr in Merzbrück eingesetzte Flugzeuge den Verkehrslandeplatz nicht mehr nutzen können.

 

Durch das Inkrafttreten der neuen EU-Richtlinien wird der Ausbau unumgänglich, will man auch zukünftig gewerblichen Flugverkehr, d. h. insbesondere Geschäftsreiseverkehr, betreiben und den Verkehrslandeplatz als Standortvorteil für die StädteRegion Aachen erhalten und stärken. Starts und Landungen im möglichen gewerblichen Umfang können derzeit in Merzbrück nicht gedeckt werden. Auch die am Platz ansässige Flugschule ist in ihren Schulungsmöglichkeiten seit dem 01.01.2005 eingeschränkt. Einem weiteren Absinken der Bedeutung des Verkehrslandeplatzes, seiner wirtschaftlichen Tragfähigkeit und seiner Immobilien kann nur durch den Ausbau entgegengewirkt werden.

 

Ergänzend hierzu sind Entscheidungen zum Bau der Luftrettungsstation erforderlich, damit der Standort dauerhaft in Merzbrück gesichert wird. Hierfür ist es notwendig, dass endgültige Klarheit über den Ausbau und die Lage der SLB besteht.

 

Bereits in 2003 ist deshalb beschlossen worden, die vorhandene SLB auf maximal 900 m zu verlängern, um den Status quo zu sichern. Dieser Beschluss wurde vom Aufsichtsrat der FAM GmbH am 26.01.2006 bekräftigt und die Geschäftsführung beauftragt, das Finanzierungs- und Ausbaukonzept zu überarbeiten und erneut zur Entscheidung vorzulegen. Hierbei sollten insbesondere die Bezuschussung durch das Land, die Öffnung der Gesellschaft für Dritte sowie alternative Möglichkeiten der Darlehensabsicherung geprüft werden. Damit wurde dem o.a. Beschluss des Rates vom 25.01.2006 Rechnung getragen.

 

Mit Schreiben vom 13.10.2006 hat die Stadt Würselen die FAM GmbH gebeten zu prüfen, ob alternativ die SLB südlich verschwenkt werden kann. Die FAM GmbH sollte die Kosten hierfür ermitteln und eine entsprechende Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Gesellschaft vorlegen.

 

 

Die FAM GmbH hat die Möglichkeit der Verschwenkung der SLB geprüft und schlägt nunmehr folgende Lösung zur Umsetzung vor:

 

1.       Verschwenkung der Start- und Landebahn:

 

Die FAM GmbH schlägt eine Verschwenkung der SLB im Bereich der Osttangente/Autobahn um ca. 10° in südlicher Richtung vor. Parallel sind weiterhin eine Flugzeugschleppstrecke und eine Windenschleppstrecke vorgesehen.

 

Dieser Neubau ist in der Anlage 1 dargestellt. Die SLB erhält aufgrund der versetzten Schwellen eine nutzbare Länge von ca. 825 m bzw. ca. 940 m. Die Ausbaulänge wird ca. 1.085 m betragen.

 

Wesentlicher Vorteil dieser Verschwenkung ist, dass der An- und der Abflug ca. 250 m südlich von Broichweiden verlaufen und hiermit eine prognostizierte Lärmreduzierung sowohl in Broichweiden (./. ca. 10 dB (A), als auch am Aachener Kreuz (./. 2 dB (A) bzw. in Verlautenheide (./. 6 dB (A) erwartet wird. Für die Bürger aus St. Jöris wird sich die Lärmemission nach der Prognoseberechnung nicht verschlechtern, sondern wahrscheinlich ebenfalls verbessern (0 bis  ./. 1 dB (A). Das Ergebnis wird von Herrn Prof. Dr. Janser - FH Aachen - in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren vorgestellt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des luftrechtlichen Genehmigungsverfahrens weitere detaillierte Lärmmessungen vorgeschrieben sind und an unterschiedlichen Messpunkten durchgeführt werden.

 

 

2.       Grunderwerbs- und Ausbaukosten:

 

Nach einer neuerlichen Kostenschätzung ergeben sich für die Verschwenkung der SLB folgende Ausbaukosten:

 

Baukosten für die Start-/Landebahn sowie für die Rollwege                                                                                                           1.801.000 €

Erweiterung der Umzäunung                                                                                                           86.000 €

Ausgleichsmaßnahmen                                                                                                              250.000 €

Planungskosten (Genehmigungsverfahren und HOAI-Kosten)                                                                    403.000 €

Bau- und Planungskosten insgesamt                                                                                 ca.                        2.540.000 €

Grundstückskosten einschließlich Nebenkosten                                                                             ca.                        2.057.000 €

Gesamtkosten                                                                           ca.                        4.600.000 €

 

In dieser Kostenschätzung sind die derzeit erkennbaren Planungs-, Bau- und Grundstückskosten enthalten. Im Rahmen der Planfeststellung werden in Abstimmung mit der Luftaufsicht die Ausbaumaßnahmen detailliert festgelegt.

 

Für die Verschwenkung der SLB und Ausgleichsmaßnahmen sind zusätzliche – derzeit landwirtschaftlich genutzte - Flächen erforderlich. Die FAM GmbH schlägt vor, die Grundstücke zu erwerben.

 

 

3.       Grundsätze der Finanzierung und Sicherung der Darlehensaufnahme

 

Der Verkehrslandeplatz Aachen - Merzbrück wird entsprechend der Koalitionsvereinbarung der Landesregierung als Schwerpunktlandeplatz für den Geschäftsreiseflugverkehr gefördert. Eine schriftliche Förderzusage für die Planungskosten liegt bereits vor. Hinsichtlich der Gesamtmaßnahme (einschließlich Grunderwerb) erfolgt die Förderzusage, wenn aufgrund der notwendigen Beschlüsse ein offizieller Antrag auf Planfeststellung inklusive notwendiger Planunterlagen und Gutachten vorliegt. Aufgrund der Förderrichtlinien rechnet die FAM GmbH mit einer Förderung in Höhe von 50 % der Gesamtkosten. Dies entspricht  nach der vorgelegten Kostenschätzung einem Betrag von 2.300.000 €. 

 

Für die Finanzierung ist die Aufnahme eines Darlehens durch die FAM GmbH erforderlich. Es wird die Inanspruchnahme günstiger KfW-Mittel (Ratenzahlungskredit; 30jährige Laufzeit mit abnehmender Zahlungsrate; 10jährige Zinsbindung) aus dem Programm „Kommunal investieren“ angestrebt. Die von der Gesellschaft zu erwerbenden Grundstücke werden zur Sicherung der Darlehen genutzt.

Es ist eine Darlehensaufnahme möglich, ohne dass kommunale Ausfallbürgschaften der Gesellschafter notwendig sind.

 

Dies setzt voraus, dass die durch die Fremdkapitalaufnahme entstehenden Finanzierungskosten von den Gesellschaftern entsprechend ihrer Anteile an der FAM GmbH im Rahmen des von ihnen zu zahlenden Zuschusses übernommen werden.

 

 

4.       Finanzierung des Neubaus:

 

Unter Berücksichtigung der Landesförderung ergibt sich für die Planungs- und Baukosten ein Finanzierungsvolumen in Höhe von ca. 1.270.000 €. Einschließlich der verbleibenden Kosten für den notwendigen Grunderwerb in Höhe von ca. 1.030.000 € erhöht sich der Finanzierungsbedarf auf ca. 2.300.000 €.

 

Die finanziellen Belastungen durch die Verschwenkung der SLB in den ersten zehn Jahren nach dem Ausbau sind in der Anlage 2 dargestellt. Hieraus ermitteln sich die Belastungen der Gesellschaft und der einzelnen Gesellschafter, die entsprechend bis zur endgültigen Tilgung des Fremddarlehens fortzuschreiben sind.

 

Der Gesamtzuschussbedarf für die Verschwenkung würde sich hiernach - ohne Berücksichtigung möglicher zukünftiger wirtschaftlicher Effekte - im ersten Jahr nach dem Ausbau (2010) auf ca. 178.000 € belaufen. Hierin sind alle Darlehenskosten (Zinsen, Tilgung) berücksichtigt. Von diesen Finanzierungskosten entfallen ca. 79.000 € auf den Erwerb der notwendigen Grundstücke, womit die FAM GmbH erstmals Anlagevermögen in größerem Umfange erhält. Der o. a. Zuschussbedarf ergibt sich erst nach dem Ausbau; voraussichtlich 2010.  Mögliche Rentabilitätssteigerungen, die diesen Zuschussbedarf ggf.  senken könnten, sind nicht eingerechnet und bieten so laut FAM GmbH auch einen vorsichtigen Puffer der Kostenrechnung. 

 

Die Fluggemeinschaft Aachen hat bereits zugesichert, sich entsprechend ihrem Gesellschaftsanteil (10 %) an den Ausbaukosten zu beteiligen. Diese Zusage wurde zunächst für die Dauer von vier Jahren erklärt.

 

Darüber hinaus haben weitere Flieger ebenfalls zugesagt, sich mit einem Solidarbeitrag in Höhe von 5.000 €, 10.000 € und je zweimal 15.000 € zunächst für die Dauer von vier Jahren an den Ausbaukosten zu beteiligen, sobald der Gesellschafterbeschluss zum Ausbau vorliegt.

 

Die IHK hat einen Zuschuss an den Ausbaukosten in Höhe von 5.000 € zunächst bis 2009 unter der Voraussetzung zugesagt, dass der Ausbau beschlossen wird. Hierdurch wird die regionale Bedeutung des Verkehrslandesplatzes für die Wirtschaft deutlich. Die FAM GmbH erhofft sich eine Impulswirkung und strebt die Beteiligung privaten Kapitals und Öffnung der Gesellschaft für Investoren an. Private Investoren sind bisher im Finanzplan nicht berücksichtigt worden. Sie würden die finanzielle Belastung der Gesellschafter reduzieren.

 

Die  Firma Westflug GmbH hat im Rahmen einer Letter of Intend eine längerfristige Bindung der Gesellschaft an den Standort Aachen-Merzbrück bekundet.

 

Eigene Hallenbauten und die rentierliche Vermietung zur langfristigen finanziellen Absicherung der Gesellschaft könnten eine stärkere Wirtschaftlichkeit begründen. Weitere Unterstellhallen sollen durch die FAM GmbH gebaut werden, wenn ein Bedarf vorliegt.

 

Konkret angedacht ist derzeit der Bau einer neuen Luftrettungsstation für den Kreis Aachen. Erste Entwürfe und Kostenschätzungen liegen bereits vor. Auch hierzu hat das Ministerium für Bauen und Verkehr NRW eine Förderung mit 50 % der Ausbaukosten zugesagt.

 

Mit der RWTH und der Fachhochschule Aachen werden derzeit Gespräche zu einer Vertiefung der Zusammenarbeit mit der FAM GmbH geführt. Insbesondere die Forschungsaktivitäten mit dem Laborflugzeug Morane sollen intensiviert werden. Darüber hinaus soll über die Einrichtung eines außerschulischen Lernortes das Interesse von Kindern und Jugendlichen für die Technik allgemein und das Fliegen im Besonderen geweckt werden. Entsprechende Konzepte werden derzeit vorbereitet.

 

Die FAM GmbH geht davon aus, dass die endgültigen finanziellen Belastungen der einzelnen Gesellschafter aufgrund der dargestellten Nutzungsperspektiven reduziert werden können.

 

Zu der von der Stadt Würselen erbetenen Prüfung, ob und inwieweit die in Gründung stehende StädteRegion die wirtschaftliche Führung für den Flugplatz übernehmen kann, teilt die Geschäftsstelle der StädteRegion mit, dass aufgrund der regionalen Bedeutung des Verkehrslandeplatzes eine Verankerung bei der StädteRegion Aachen durchaus denkbar wäre. Voraussetzung wäre allerdings ein entsprechender administrativer Hintergrund, der jedoch erst mit der nächsten Kommunalwahl Ende 2009 realisiert wird, so dass derzeit eine Übernahme nicht möglich ist.

 

 

5.       Weitere Verfahrensschritte:

 

Folgender Arbeits-/Zeitplan ist vorgesehen:

 

1.       Beschlüsse der Gesellschafter in ihren Gremien bis                                                                         30.03.2007

2.       endgültige Entscheidung  in der Gesellschafterversammlung                                                 16.04.2007

3.       Scoping-Termin bei der Bezirksregierung Düsseldorf                                                                           04.05.2007

4.       Einholung von Gutachten/Planungen etc.                                                                                    30.12.2007

5.       Planfeststellungsverfahren (Beginn)                                                                           01.01.2008

6.       Planfeststellungsverfahren (Ende)                                                                              31.12.2008

7.       Detailplanung und –abstimmung mit der Luftaufsicht                                                                         30.03.2009

8.       Baugenehmigung, Ausschreibungen und Auftragsvergabe                                                                                     30.06.2009

9.       Baubeginn                                                                           01.07.2009

10.   Fertigstellung                                                                                        30.09.2009

 

 

Zusammenfassung:

 

Die Anpassung an die neuen europäischen Sicherheitsanforderungen der JAR-OPS 1 (Betriebsvorschriften für den gewerblichen Luftverkehr) ist nunmehr dringend notwendig, um ein weiteres Absinken des Verkehrswertes des Landeplatzes zu verhindern.

 

Der Verkehrslandeplatz ist Teil der günstigen Verkehrsinfrastruktur des Wirtschaftsraumes Aachen und wird mit einem Ausbau an Bedeutung für die gesamte Region zunehmen.

 

Die jetzt vorgeschlagene Verschwenkung der SLB berücksichtigt die notwendigen fliegerischen Belange, die Auswirkungen auf die von den umliegenden Kommunen geforderte Lärmreduzierung und die wirtschaftliche Situation der FAM GmbH und ihrer Gesellschafter.

 

Es liegen eine schriftliche Förderzusage des Landes für die Planungskosten und mündliche Zusagen für die Ausbau- und die Grunderwerbskosten vor.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Stadt Aachen hat entsprechend ihrem Gesellschaftsanteil an der FAM GmbH von 25,01 % die Finanzierungskosten für den Ausbau des Verkehrslandeplatzes Aachen - Merzbrück zu tragen. Nach den Berechnungen der FAM GmbH beträgt der Anteil der Stadt Aachen im ersten Jahr nach dem Ausbau (2010) maximal 42.000 € (vgl. Anlage 2). Unter Berücksichtigung des bisherigen Pachtkostenzuschusses (rd. 7.300 €/a) ergibt sich zunächst ein maximaler Gesamtzuschuss für die  Stadt Aachen in Höhe von ca. 49.300 €.  Die Entwicklung der städtischen Zuschüsse für die Jahre 2007 bis 2019 ist in Anlage 3 dargestellt.

 

 

Der Rat der Stadt Würselen hat in seiner Sitzung am 01.02.2007 der hier dargestellten Verschwenkung der Start- und Landebahn zugestimmt und einen gleichlautenden Beschluss gefasst.

 

Der Kreistag des Kreises Aachen wird in seiner Sitzung am 22.03.2007 über die vorgeschlagene Verschwenkung der Start- und Landebahn beraten.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

- lfd. Haushaltsjahr / Wirtschaftsjahr

ergeben sich aus den Erläuterungen

- Folgejahre / Folgekosten

ergeben sich aus den Erläuterungen

- Maßnahmebezogene Einnahmen

keine

 

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Anlagen

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