Entscheidungsvorlage - FB 61/0467/WP15-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und über die einfache Änderung gem. § 4a Abs. 3 BauGB zur Kenntnis.

Er weist nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten zurück.

Er beschließt den Bebauungsplan Nr. 873 – AachenMünchner Borngasse – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Franzstraße/ Borngasse gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Inhalt der Vorlage FB61/0467/WP15 einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

Der Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 08.02.2007 mit dem Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden beschäftigt und wie folgt beschlossen:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage und der einfachen Änderung sowie die Begründung zum Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 8 BauGB inklusive Umweltbericht zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden aus der  Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 873 - AachenMünchner Borngasse - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.“

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat aus bezirklicher Sicht am 07.02.2007 einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

 

Begründung, schriftliche Festsetzungen und Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan sind der Vorlage beigefügt.

 

 

 

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Anlagen

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