Entscheidungsvorlage - FB 61/0489/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 430 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Franzstraße/ Ecke Borngasse hier:Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/01 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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14.03.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Ergebnis der Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden zur Kenntnis.
Er beschließt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 430
für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Franzstraße/ Ecke
Borngasse als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.06.2006 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte die Einleitung des Aufhebungsverfahren sowie die Durchführung der Offenlage und der Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan Nr. 430 beschlossen.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 430 fand in der Zeit vom 17.07.2006 bis 25.08.2006. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Es wurden weder von Bürgern noch von Trägern öffentlicher Belange Anregungen vorgebracht bzw. Stellungnahmen abgegeben.
Eine erneute Beratung in der Bezirksvertretung und im Planungsausschuss ist daher nicht erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 430 als Satzung zu beschließen.
Die Begründung zur Aufhebung ist als Anlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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226,7 kB
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