Entscheidungsvorlage - FB 11/0128/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen die nachstehend in den Erläuterungen näher beschriebenen Stellenhebungen für die regio iT und den Aachener Stadtbetrieb (E 18) im Stellenplan 2007

 

2. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und auf Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen die nachstehend in den Erläuterungen näher beschriebenen Stellenhebungen für die regio iT und den Aachener Stadtbetrieb (E 18) im Stellenplan 2007

 

Dr. Linden                    

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1.         regio iT

 

Die regio iT hat nach interner Umstrukturierung unter Beauftragung eines externen Organisationsberaters beginnend ab 2004 alle Stellen neu bewertet. Da für die Stellenbewertung der Beamtendienstposten die Zuständigkeit nicht bei der regio iT, sondern beim Personal- und Organisationsdezernat (Dez. V)  liegt, hat die regio iT auf der Basis der neuen Organisations- und Bewertungsstruktur am 31.07.2006 die Anhebung von 13 Stellen beantragt.

 

Grundsätzlich ist die Verwaltung aus Gründen der Gleichbehandlung gehalten, die 2006 im Intranet veröffentlichte Stichtagsregelung anzuwenden. Danach wurde die Bearbeitung aller bis 31.07.2006 eingegangenen Anträge für die Stellenplanberatung 2007 zugesichert unter der Voraussetzung, dass alle entscheidungserheblichen Fakten und Unterlagen zu diesem Stichtag vorlagen.

Zwar wurde seitens der regio iT am 31.07.2007 ein Antrag zur Fristwahrung gestellt, die zur Bearbeitung des Antrages erforderlichen Unterlagen liegen aber komplett erst seit Mitte Januar 2007 vor, so dass eine abschließende Bearbeitung und Vorlage an die Bewertungskommission für die Stellenplanberatung 2007 nicht möglich war.

 

Im vorliegenden Fall wird jedoch seitens der Verwaltung empfohlen, aufgrund der zeitlichen Abfolge und zur Vermeidung von Nachteilen für die betroffenen Beamtinnen und Beamten ausnahmsweise die beantragte Stellenbewertung bereits jetzt in den Stellenplan 2007 aufzunehmen und durch Anbringung eines ku-Vermerks zu dokumentieren, dass die Bewertung vorläufiger Natur ist.

Der Fachbereich Personal- und Organisation (FB 11) wird die Stellen zeitnah in der Bewertungskommission beraten lassen und sicherstellen, dass die Bewertung bis spätestens Mitte des Jahres abgeschlossen ist.

 

Hierdurch werden die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung derjenigen  Beamtinnen und Beamten im Jahr 2007 geschaffen, deren Stellen auch nach dem Ergebnis der noch ausstehenden Bewertungsprüfung anzuheben sind. Sollte die Prüfung ergeben, dass die beantragte Stellenwertigkeit nicht erreicht wird, erfolgt die Realisierung des ku-Vermerks. 

 

Insofern werden folgende Stellenanhebungen vorgeschlagen (die Angabe der Besoldungsgruppe im Rahmen des ku-Vermerks entspricht der heutigen Stellenbewertung)


 

Stelle

Funktion

Stellenausweisung neu

10

Geschäftsbereichsleiter/in

A 16 ku A 13 gD

12

Teamleiter/in

A 13 gD ku A 12

14

Teamleiter/in

A 13 gD ku A 11

15

Teamleiter/in

A 13gD ku A 12

43

Sachbearbeiter/in

A 10 ku A 9

214

Teamleiter/in

A 13 gD ku A 11

226

Sachbearbeiter/in

A 12 ku A 11

228

Sachbearbeiter/in

A 12 ku A 11

251

Sachbearbeiter/in

A 12 ku A 11

286

Sachbearbeiter/in

A 14 ku A 13 gD

287

Centerleiter/in

A 14 ku A 12

290

Centerleiter/in

A 13 gD ku A 11

322

Teamleiter/in

A 13gD ku A 11

 

 

2. Aachener Stadtbetrieb (E 18) Stelle 206 - Abteilungsleitung Materialwirtschaft, Technik und Betriebe/ Werkstätten

 

E 18 hat die Anhebung der Stelle des Abteilungsleiters von Besoldungsgruppe A 13 hD nach Besoldungsgruppe A 14 Bundesbesoldungsgesetz beantragt. Begründet wurde der Antrag im Wesentlichen mit einem deutlichen Aufgabenzuwachs nach Eingliederung der Bereiche Technik und Betriebe/Werkstätten. 

 

Aufgrund des besonderen Einsatzes des Stelleninhabers und seiner langjährigen Erfahrung im Aufgabengebiet soll eine personenbezogene Beförderungsmaßnahme erfolgen.

 

Die Stelle ist daher entsprechend nach BesGr. A 14 BBesG anzuheben und mit einem ku-Vermerk nach BesGr. A 13 BBesG zu versehen. Bei Neubesetzung der Stelle ist das Aufgabengebiet unter Zugrundelegung der dann erfolgten Aufgabenverteilung neu zu bewerten.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

ergeben sich im Rahmen der dann vorzunehmenden Beförderungsmaßnahmen

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