Entscheidungsvorlage - A 20/0082/WP15
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Über- und außerplanmäßige Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen -Haushaltsjahr 2007-Beitrag an das Land NRW gemäß Krankenhausfinanzierungsgesetz
 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
 
- Vorlageart:
 - Entscheidungsvorlage
 
- Federführend:
 - FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
 
- Verfasst von:
 - Emmerich, Dirk
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
|---|---|---|---|---|
| 
 
●
Erledigt
 
 | 
 | 
 Finanzausschuss 
 | 
 | 
|
| 
 | 
 05.06.2007 
 | |||
| 
 
●
Erledigt
 
 | 
 | 
 Rat der Stadt Aachen 
 | 
 | 
|
| 
 | 
 06.06.2007 
 | 
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt seine Zustimmung zur Genehmigung:
überplanmäßiger Ausgaben zur Haushaltsstelle 9.51000.98100.6 "Beitrag an das Land NRW gemäß Krankenhausfinanzierungsgesetz -J-" in Höhe von 110.941,28 € und
außerplanmäßiger Ausgaben zur Haushaltsstelle 9.51000.98120.0 "Beitrag an das Land NRW gemäß Krankenhausfinanzierungsgesetz (Abrechnung aus Vorjahren)" in Höhe von 199.678,32 €
zu erteilen.
 
 
Grehling
 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung:
überplanmäßiger Ausgaben zur Haushaltsstelle 9.51000.98100.6 "Beitrag an das Land NRW gemäß Krankenhausfinanzierungsgesetz -J-" in Höhe von 110.941,28 € und
außerplanmäßiger Ausgaben zur Haushaltsstelle 9.51000.98120.0 "Beitrag an das Land NRW gemäß Krankenhausfinanzierungsgesetz (Abrechnung aus Vorjahren)" in Höhe von 199.678,32 €.
 
 
 
Dr. Linden
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Datum vom 26.2.2007 übersandte die Bezirksregierung Köln die als Anlage beigefügten Bescheide über die
1. Neufestsetzung der Beteiligung der Gemeinden zur Krankenhausfinanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2006 aufgrund des Nachtragshaushaltsgesetzes 2006 vom 20.12.2002
2. die Festsetzung der Beteiligung der Gemeinden zur Krankenhausfinanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2007.
 
Für das Jahr 2006 ergibt sich zum dem bereits im Haushaltsjahr 2006 gezahlten Betrag in Höhe von 1.341.339,06 € ein verbleibender Finanzierungsbeitrag in Höhe von 199.678,32 €.
 
Im Haushaltsjahr 2007 (Ansatz 2.806.000,00 €) wird der Finanzierungsbeitrag auf 2.916.941,28 € festgesetzt.
 
Insgesamt ergibt sich somit ein Mehrbedarf in Höhe von 310.619,60 €. Da es sich um erhebliche Ausgaben im Sinne des § 82 GO NRW (a.F.) handelt, ist vor der Genehmigung die Zustimmung des Rates erforderlich.
 
Das Investitionsprogramm 2006 – 2010 enthält zur Haushaltsstelle 9.51000.98100.6 "Beitrag an das Land NRW gemäß Krankenhausfinanzierungsgesetz -J-" folgende Plandaten:
2008 2.834.000,00 €
2009 2.862.000,00 €
2010 2.972.000,00 €.
Bei einer prognostizierten Zahlung in Höhe des für das Jahr 2007 festgesetzten gerundeten Betrages in Höhe von 2.917.000,00 € ergeben sich für die Folgejahre finanzielle Auswirkungen in Höhe von insgesamt 138.000,00 €.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
| 
 1 
 | 
 (wie Dokument) 
 | 
 873,1 kB 
 | 
|||
| 
 2 
 | 
 (wie Dokument) 
 | 
 827,4 kB 
 | 
