Entscheidungsvorlage - A 50/0146/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Empfehlung des Bürger- und Beschwerdeausschusses sowie des Hauptausschusses beschließt der Rat der Stadt, die Berechtigung zur Ausstellung von Ehrenamtspässen in dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Umfang zu erweitern.

 

Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, nach dem Beispiel der regionsweiten Familienkarte mit dem Kreis Aachen und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Gespräche über eine regionsweite Einführung eines Ehrenamtspasses und die gegenseitige Gewährung von Vergünstigungen bei der Nutzung kommunaler Einrichtungen zu führen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Zur Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Stadt Aachen hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 19.12.2001 die Einführung eines Ehrenamtspasses beschlossen. Diesen Ehrenamtspass erhalten zurzeit Bürgerinnen und Bürger, die sich seit mindestens 10 Jahren ununterbrochen ehrenamtlich in einem Aachener Verein oder einer Aachener Organisation engagieren.Der Ehrenamtspass wird auf Antrag der berechtigten Personen zunächst mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren ausgestellt und wird darüber hinaus um jeweils 5 Jahre bis zum Lebensende verlängert. Den Inhabern des Ehrenamtspasses werden preisliche Vergünstigen (bis zu 50 %) bei der Benutzung städtischer Einrichtungen, z.B. dem Theater, der Musikdirektion, der Museen, der Puppenbühne, der Schwimmhallen und Freibäder, der öffentlichen Bibliothek und der VHS eingeräumt.

 

Den 10 und mehr Jahre ehrenamtlich tätigen Personen gleichgestellt, sind ehrenamtlich tätige Jugendleiter, die mindestens 4 Jahre im Besitz einer gültigen Jugendleiterkarte sind. Der Ehrenamtspass wird in diesen Fällen für die Dauer der Gültigkeit der Jugendleiterkarte ausgestellt.

 

/  Mit anliegendem Antrag vom 07.03.2007 haben der Fachausschuss Frauenleben und das Frauennetzwerk Aachen e.V., vertreten durch das Gleichstellungsbüro der Stadt Aachen, angeregt, die bisherige Anwartschaftszeit für die Ausstellung eines Ehrenamtspasses von bisher 10 auf 5 Jahre zu verkürzen. Zur Begründung wird darauf hingewiesen, dass auch das ehrenamtliche Engagement der Personen gewürdigt werden sollte, die aus persönlichen Gründen nur zu einer kürzeren ehrenamtlichen Tätigkeit in der Lage sind.

 

Angesichts zunehmender Bedeutung des Ehrenamtes für das Gemeinwesen ist die Verwaltung mit den Antragstellern der Auffassung, dass auch das ehrenamtliche Engagement für kürzere Zeiträume anerkannt und angemessen honoriert werden sollte. Sie schlägt daher vor, auch bereits nach einer ununterbrochenen mindestens 5-jährigen ehrenamtlichen Tätigkeit einen Ehrenamtspass auszustellen. Die Gültigkeit dieses erweiterten Ehrenamtspasses sollte jedoch auf maximal 10 Jahre beschränkt werden. Im Vergleich zu einer ununterbrochenen 10-jährigen oder noch längerfristigeren ehrenamtlichen Tätigkeit hält die Verwaltung diese zeitliche Befristung des Ehrenamtspasses für Personen, die „nur“ eine 5-jährige ehrenamtliche Tätigkeit ausüben können oder wollen, für leistungsangemessen. In den Genuss des erweiterten Ehrenamtspasses würden nach Ablauf von 5 Jahren auch bereits jene Personen gelangen, die darüber hinaus weiterhin ehrenamtlich tätig sein wollen.

 

Im Hinblick auf die geplante Gründung der Städteregion und die in diesem Zusammenhang angestrebte regionale Angleichung der Angebote für die Bürgerinnen und Bürger schlägt die Verwaltung in Anlehnung an die geltende Familienkarte darüber hinaus vor, mit dem Kreis Aachen und den angeschlossenen kreisangehörigen Städten und Gemeinden Gespräche über eine regionsweite Einführung eines Ehrenamtspasses und die gegenseitige Gewährung entsprechender Vergünstigungen bei der Nutzung kommunaler Einrichtungen zu führen.

 

Mit dem oben erläuterten Bürgerantrag auf Ausweitung des Ehrenamtspasses hat sich zuvor der Bürger- und Beschwerdeausschuss in seiner Sitzung am 12.06.2007 beschäftigt und mehrheitlich die Erweiterung des Ehrenamtspasses in dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Umfang empfohlen.

/  Ein Auszug aus der Sitzungsniederschrift ist als Anlage beigefügt.

 

 

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Anlagen

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