Kenntnisnahme - FB 11/0137/WP15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

In Vertretung

 

 

(Lindgens)

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Das Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur sieht vor, dass die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts ( SGB IX) und die Aufgaben des Bundeseltern- und Elternzeitgesetz am 01.01.2008  auf die Kreise und kreisfreien Städte übergehen. Die für die Stadt Aachen relevanten Punkte sind in der Anlage 1 zusammenfassend dargestellt. Das Gesetzgebungsverfahren ist eingeleitet, mit der Verabschiedung des Gesetzes wird seitens des MAGS Ende Oktober gerechnet.

 

Die Aufgabenverlagerung hat zur Folge, dass im Bereich des Schwerbehindertenrechts ab dem 01.01.2008 rund 8.100 Verfahren durchgeführt werden müssen und ein (bereits seitens des Landes optimierter) Personalbedarf von 9 Stellen (übergeleitet werden zunächst 10 Stellen) besteht. Verlagert wird in diesem Zusammenhang auch der ärztliche Dienst. Hier ist für die Stadt Aachen ein Stellenanteil von 0,5 vorgesehen.

Ebenfalls verlagert wird die Aufgabe “Elterngeld”. Da das Gesetz erst zum 01.01.2007 in Kraft getreten ist, können noch keine verlässlichen Aussagen zu Fallzahlen gemacht werden. Es erfolgt derzeit eine Klärung. Aus der Lokalpresse war jedoch schon zu entnehmen, dass ein sprunghafter Antragsanstieg zu verzeichnen ist. Das Land beabsichtigt, 3,0 Stellen dauerhaft zur Verfügung zu stellen.

 

Es gilt seitens des MAGS das Prinzip: Das Personal folgt der Aufgabe. Es wurde ein Fragebogen für alle betroffenen Mitarbeiter/innen entwickelt und verteilt, mit dessen Hilfe geklärt wird, wer zu welchem neuen Aufgabenträger wechseln möchte.

Im Vorfeld fand am 15.06.2007 im Versorgungsamt Aachen eine  Personalversammlung statt. Die neuen Aufgabenträger hatten hier Gelegenheit, sich vorzustellen und die Fragen nach den jeweiligen Arbeitsbedingungen zu beantworten.

Deutlich wurde aber in dieser Veranstaltung insbesondere, dass es aus der Mitarbeiterschaft heraus sehr viele offene Fragen des Personals n Richtung MAGS gibt, die nicht eindeutig beantwortet werden konnten.

 

Zur Zeit erarbeitet das MAGS einen Zuordnungsplan, aus dem ersichtlich ist, welche Bedienstete welchem neuen Aufgabenträger zugeordnet werden. Die Qualifikationen, die den neuen Aufgabenträgern im einzelnen zugeordnet werden, stehen noch nicht fest; es können Mitarbeiter g.D, m.D., Zuarbeiter, Registratoren oder bisher im zentralen Dienst eingesetzte Personen sein.

Die Kommunen haben anschließend Gelegenheit, am Zuordnungsplan mitzuwirken (was aber nicht bedeutet, dass Einfluss hinsichtlich einzelner Personen genommen werden kann); es soll festgestellt werden, ob mit den zugewiesenen Qualifikationen die Aufgabe fachlich erledigt werden kann. Laut Ministerium werden alle zugewiesenen Stellen auch mit Personal besetzt. Der endgültige Zuordnungsplan wird nach Auswertung der Rückläufe und Mitwirkung der Kommunen voraussichtlich Ende September / Anfang Oktober vorliegen.

 

Ebenfalls wurde zwischenzeitlich über den Städtetag Nordrhein-Westfalen der Muster-Überleitungsvertrag bzw. Mustergestellungsvertrag mit der Bitte um Stellungnahme zugesandt.

 

Insgesamt muss festgestellt werden, dass es sowohl bezogen auf die Aufgabenübertragung als auch auf die hiermit verbundene Personalüberleitung bzw. -gestellung noch offene Punkte gibt. Hierzu ist der Beschluss des Vorstands des Städtetages Nordrhein Westfalen als Anlage 2 zur Kenntnisnahme beigefügt.

Hieraus wird deutlich, dass insbesondere im Hinblick auf die Kosten eine deutliche Nacharbeit seitens des Landes gefordert wird. Unklar sind insbesondere auch die Sachkostenpauschalen und die ermittelten Durchschnittswerte für die Personalkosten. Hier sind aber sowohl der Städtetag als auch der Landkreistag aktiv um eine Klärung bemüht.

Aus den vor geschilderten Gründen kann daher zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden, ob und wenn ja in welchem Umfang neben einer Kostenerstattung des Landes konkrete Kosten auf die Stadt Aachen zukommen werden.

 

 

Hinsichtlich Personalüberleitung bzw. -gestellung gibt es ebenfalls zu klärende Fragen, die vom Städtetag an das MAGS weitergeleitet wurden mit der Bitte um eindeutige Beantwortung. Insbesondere ist auch wichtig zu klären und mit dem Land zu vereinbaren, was geschieht, wenn zukünftig Fallzahlensteigerungen geschehen - sowohl im Hinblick auf weiteres Personal als auch im Hinblick auf die Übernahme der zusätzlich anfallenden Kosten.

 

 

Hinsichtlich der Aufgabenübertragung (Schwerbehindertenangelegenheiten incl. Medizinischer Dient und Elterngeld) besteht die Absicht, dass Stadt und Kreis Aachen diese Aufgabe ab dem 01.01.2008 gemeinsam wahrnehmen.  Es wird derzeit geprüft, wie dies erfolgen kann. Das Rechtsamt wurde um eine entsprechende Stellungnahme gebeten.

 

Sollte eine gemeinsame Aufgabenerledigung nicht möglich sein, ist beabsichtigt, die Schwerbehindetenangelegenheiten organisatorisch dem Sozialamt,den ärztlichen Dienst dem Gesundheitsamt und das Elterngeld dem Jugendamt zuzuordnen.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Gemäß des Konnexitätsprinzips sollen alle Kosten durch das Land erstattet werden. Da es hierzu jedoch einen Klärungsbedarf gibt, finden sich im folgenden weitere Ausführungen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...