Kenntnisnahme - FB 11/0137/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Reform der Versorgungsverwaltung - Sachstandsdarstellung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Verfasst von:
- FB 11/2
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Personal- und Verwaltungsausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
22.08.2007
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Das Gesetz zur
Straffung der Behördenstruktur sieht vor, dass die Aufgaben des
Schwerbehindertenrechts ( SGB IX) und die Aufgaben des Bundeseltern- und
Elternzeitgesetz am 01.01.2008 auf
die Kreise und kreisfreien Städte übergehen. Die für die Stadt Aachen
relevanten Punkte sind in der Anlage 1 zusammenfassend
dargestellt. Das Gesetzgebungsverfahren ist eingeleitet, mit der Verabschiedung
des Gesetzes wird seitens des MAGS Ende Oktober gerechnet.
Die
Aufgabenverlagerung hat zur Folge, dass im Bereich des Schwerbehindertenrechts
ab dem 01.01.2008 rund 8.100 Verfahren durchgeführt werden müssen und ein
(bereits seitens des Landes optimierter) Personalbedarf von 9 Stellen
(übergeleitet werden zunächst 10 Stellen) besteht. Verlagert wird in diesem
Zusammenhang auch der ärztliche Dienst. Hier ist für die Stadt Aachen ein
Stellenanteil von 0,5 vorgesehen.
Ebenfalls
verlagert wird die Aufgabe “Elterngeld”. Da das Gesetz erst zum 01.01.2007 in
Kraft getreten ist, können noch keine verlässlichen Aussagen zu Fallzahlen
gemacht werden. Es erfolgt derzeit eine Klärung. Aus der Lokalpresse war jedoch
schon zu entnehmen, dass ein sprunghafter Antragsanstieg zu verzeichnen ist.
Das Land beabsichtigt, 3,0 Stellen dauerhaft zur Verfügung zu stellen.
Es gilt seitens
des MAGS das Prinzip: Das Personal folgt der Aufgabe. Es wurde ein Fragebogen
für alle betroffenen Mitarbeiter/innen entwickelt und verteilt, mit dessen
Hilfe geklärt wird, wer zu welchem neuen Aufgabenträger wechseln möchte.
Im Vorfeld fand
am 15.06.2007 im Versorgungsamt Aachen eine Personalversammlung statt. Die neuen Aufgabenträger hatten
hier Gelegenheit, sich vorzustellen und die Fragen nach den jeweiligen
Arbeitsbedingungen zu beantworten.
Deutlich wurde
aber in dieser Veranstaltung insbesondere, dass es aus der Mitarbeiterschaft
heraus sehr viele offene Fragen des Personals n Richtung MAGS gibt, die nicht
eindeutig beantwortet werden konnten.
Zur Zeit
erarbeitet das MAGS einen Zuordnungsplan, aus dem ersichtlich ist, welche
Bedienstete welchem neuen Aufgabenträger zugeordnet werden. Die
Qualifikationen, die den neuen Aufgabenträgern im einzelnen zugeordnet werden,
stehen noch nicht fest; es können Mitarbeiter g.D, m.D., Zuarbeiter,
Registratoren oder bisher im zentralen Dienst eingesetzte Personen sein.
Die Kommunen
haben anschließend Gelegenheit, am Zuordnungsplan mitzuwirken (was aber nicht
bedeutet, dass Einfluss hinsichtlich einzelner Personen genommen werden kann);
es soll festgestellt werden, ob mit den zugewiesenen Qualifikationen die
Aufgabe fachlich erledigt werden kann. Laut Ministerium werden alle
zugewiesenen Stellen auch mit Personal besetzt. Der endgültige Zuordnungsplan wird
nach Auswertung der Rückläufe und Mitwirkung der Kommunen voraussichtlich Ende
September / Anfang Oktober vorliegen.
Ebenfalls wurde
zwischenzeitlich über den Städtetag Nordrhein-Westfalen der
Muster-Überleitungsvertrag bzw. Mustergestellungsvertrag mit der Bitte um
Stellungnahme zugesandt.
Insgesamt muss
festgestellt werden, dass es sowohl bezogen auf die Aufgabenübertragung als
auch auf die hiermit verbundene Personalüberleitung bzw. -gestellung noch
offene Punkte gibt. Hierzu ist der Beschluss des Vorstands des Städtetages
Nordrhein Westfalen als Anlage 2 zur Kenntnisnahme beigefügt.
Hieraus wird
deutlich, dass insbesondere im Hinblick auf die Kosten eine deutliche
Nacharbeit seitens des Landes gefordert wird. Unklar sind insbesondere auch die
Sachkostenpauschalen und die ermittelten Durchschnittswerte für die
Personalkosten. Hier sind aber sowohl der Städtetag als auch der Landkreistag
aktiv um eine Klärung bemüht.
Aus den vor
geschilderten Gründen kann daher zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen
werden, ob und wenn ja in welchem Umfang neben einer Kostenerstattung des
Landes konkrete Kosten auf die Stadt Aachen zukommen werden.
Hinsichtlich
Personalüberleitung bzw. -gestellung gibt es ebenfalls zu klärende Fragen, die
vom Städtetag an das MAGS weitergeleitet wurden mit der Bitte um eindeutige
Beantwortung. Insbesondere ist auch wichtig zu klären und mit dem Land zu
vereinbaren, was geschieht, wenn zukünftig Fallzahlensteigerungen geschehen -
sowohl im Hinblick auf weiteres Personal als auch im Hinblick auf die Übernahme
der zusätzlich anfallenden Kosten.
Hinsichtlich der
Aufgabenübertragung (Schwerbehindertenangelegenheiten incl. Medizinischer Dient
und Elterngeld) besteht die Absicht, dass Stadt und Kreis Aachen diese Aufgabe
ab dem 01.01.2008 gemeinsam wahrnehmen.
Es wird derzeit geprüft, wie dies erfolgen kann. Das Rechtsamt wurde um
eine entsprechende Stellungnahme gebeten.
Sollte eine
gemeinsame Aufgabenerledigung nicht möglich sein, ist beabsichtigt, die
Schwerbehindetenangelegenheiten organisatorisch dem Sozialamt,den ärztlichen
Dienst dem Gesundheitsamt und das Elterngeld dem Jugendamt zuzuordnen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
18,6 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
405,6 kB
|