Entscheidungsvorlage - FB 02/0180/WP15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt stimmt der in der Erläuterung dargestellten Änderung des Unternehmensgegenstands im Gesellschaftsvertrag der AGIT mbH zu.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Gesellschafterversammlung der AGIT mbH hat in ihrer Sitzung am 18.06.07 der Änderung des § 2 „Gegenstand des Unternehmens“ wie folgt zugestimmt.

 

Der neue Wortlaut des Unternehmensgegenstands lautet:

 

Gegenstand des Unternehmens sind die Förderung und Entwicklung der Wirtschaftsregion Aachen in allen relevanten Entwicklungsfeldern, die geeignet sind, den Wirtschaftsraum wettbewerbsfähig fortzuentwickeln.

Für die gesamte Region Aachen hat die Gesellschaft die Aufgabe, mit den hierfür geeigneten Partnern aus den Bereichen Wissenschaft (Hochschule/ Qualifikationseinrichtungen), Wirtschaft, Politik und Verbände, auch grenzüberschreitend, die gemeinsam definierten Zielprojekte zu erarbeiten und umzusetzen.

Hierzu gehört die Errichtung und der Betrieb von Technologiezentren, das Angebot von Beratungs- und anderen Dienstleistungen, die Durchführung von Vorhaben auf dem Gebiet der technologieorientierten Wirtschaftsförderung, die Vermittlung und Verwertung von Urheberrechten und Know-how, die Standortwerbung für die Region im In- und Ausland und die Vermittlung und Moderation von strukturpolitischen Fördermaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen, des Bundes und der EU.

Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gesellschaftszweck fördern. Sie kann sich hierbei anderer Unternehmen bedienen, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten, sich an solchen Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten.

 

Der bisherige Gegenstand lautete:

 

Gegenstand des Unternehmens sind die Förderung von Innovation und Technologietransfer.

Hierzu gehören die Errichtung und der Betrieb eines Technologiezentrums, das Angebot von Beratungs- und anderen Dienstleistungen, die Durchführung von Vorhaben der angewandten Forschung und Entwicklung, sowie die Vermittlung und Verwertung von Urheberrechten und Know-how, sowie Vorhaben auf dem Gebiet der technologieorientierten Wirtschaftsförderung und  Standortwerbung für die Region im In- und Ausland.

Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gesellschaftszweck fördern. Sie kann sich hierbei anderer Unternehmen bedienen, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten, sich an solchen Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten.

 

Die Änderung des Unternehmensgegenstandes wird erforderlich durch Übertragung zusätzlicher Aufgaben auf die AGIT. Es erfolgte zum 01.03.07 die volle Angliederung der Regionalagentur bei der AGIT und zum 01.04.07 die Einrichtung einer Abteilung für Regionalentwicklung und Begleitung der Wettbewerbsverfahren der Landesregierung.

 

Die Genehmigung der Änderung des AGIT- Gesellschaftsvertrages durch den Rat der Stadt erfolgt als Nachtrag zur Tagesordnung wegen gegebener Dringlichkeit. Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass die Vertreter des Rates im Aufsichtsrat der AGIT mbH eine Gremienbefassung bis zu nächsten AR- Sitzung der AGIT mbH zugesagt haben. Die nächste AR- Sitzung findet statt am 11.09.07.

 

Die Ratsbeschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstandes ist anzeigepflichtig gegenüber der Bezirksregierung Köln, Kommunalaufsicht, gem. § 115(1) a) GO NRW. Die Anzeigefrist beträgt 6 Wochen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...