Entscheidungsvorlage - E 49.5/0092/WP15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag zu Filmraum West e.V.:

Der Betriebsausschuss Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beauftragt die Verwaltung von einer Rückforderung abzusehen, da hier ein besonderes kulturpolitisches Interesse besteht.

 

Beschlussvorschlag zu music loft 2006:

Der Betriebsausschuss Kultur beauftragt die Verwaltung um Rückforderung des erzielten Überschusses i.H.v. 3.367,00 € bzw. Verrechnung mit den noch bestehenden Auszahlungsansprüchen für 2007.

Hierzu ist mit dem Verein eine Vereinbarung zu treffen.

 

Beschlussvorschlag zun Deutsch-Französischen Kulturinstitut und Kaleidoskop Filmforum in Aachen e.V.:

Der Betriebsausschuss Kultur beschließt im Rahmen der Kulturarbeit außerhalb städtischer Einrichtungen für das Jahr 2007 Zuschüsse i.H.v. 2.000,00 € an das Deutsch-Französische Kulturinstitut und Kaleidoskop Filmforum in Aachen e.V. unter dem Vorbehalt der Vorlage der Verwendungsnachweise.

 

 

Reduzieren

Erläuterungen

I Erläuterungen zu Filmraum West:

 

Einleitung:

Dem Filmraum West e.V. wurde ein Zuschuss i.H.v. 2.500,00 € gewährt (32,70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben).

 

1. Ergebnis der Prüfung des Verwendungsnachweises (s. auch Anlage):

Der Anteil des Zuschusses an den tatsächlichen Ausgaben beträgt 43,95 %.

Auf Basis der im Zuwendungsbescheid genannten Anteilsfinanzierung i.H.v. 32,70 % würde sich eine Rückforderung  i.H.v. 640,07 € ergeben (s. Anlage).

Das Rechnungsprüfungsamt hat der o.a. Berechnung sowie einer Entscheidung durch den Betriebsausschuss Kultur zugestimmt.

 

2. Vorschlag der Verwaltung:

Gem. den zum 01.01.2006 gültigen Richtlinien (Seite 2, Absatz 5) in der Fassung vom 28.11.2005 kann der Betriebsausschuss Kultur vom Regelsatz nach oben abweichen, wenn ein besonderes kulturpolitisches Interesse der Stadt an dem geförderten Projekt besteht.

Angesichts der Entwicklung der Aachener Kinolandschaft in den letzten Jahren nimmt der Filmraum West e.V. einen wichtigen Stellenwert ein, so dass vorgeschlagen wird, von einer Rückforderung abzusehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

II Erläuterungen zu music loft 2006

 

Einleitung:

Music loft e.V. wurde für 2006 ein Zuschuss i.H.v. 16.151,00 € als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt.

Mit Datum vom 23.02.2007 ging der Verwendungsnachweis ein, der abschließend erst im Juli 2007 geprüft werden konnte. Über das Ergebnis wird der Betriebsausschuss Kultur wie folgt unterrichtet:

 

1. Differenz Ausgaben und Einnahmen:

Die tatsächlichen Zahlen des Verwendungsnachweises (VN) übersteigen die im Antrag prognostizierten Ausgaben / Einnahmen um 11,35 % / 14,08 %. Der Verein wurde bereits durch den Kulturbetrieb auf die Mitteilungspflicht gem. Richtlinien (da Abweichung höher als 3.000,00 €) hingewiesen und um zukünftige Beachtung gebeten.

 

Wie im Gespräch v. 23.07.2007 durch die Vertreterin des Vereins mitgeteilt wurde, ist die Schülerzahl im Jahr 2006 stark angestiegen.

Aufgrund dieser erfreulichen Entwicklung sind sowohl die Kursgebühren als auch die Honorarzahlungen für die Dozenten gestiegen, was zur o.a. Abweichung geführt hat.

Dieses positive Ergebnis steigender Schülerzahlen ist hervorzuheben und sollte dem Verein nicht negativ angerechnet werden.

 

 

 

Es bleibt festzuhalten, dass die Mitteilungspflicht verletzt wurde, was dem Verein – insbesondere aufgrund des positiven Ergebnisses steigender Schülerzahlen - nicht negativ angerechnet werden sollte. Belege wurden erbracht, so dass die höheren Ausgaben und Einnahmen hinreichend begründet wurden.

 

2. Übergangskredit i.H.v. 2.000,00 €:

Des weiteren ging aus dem VN hervor, dass im Jahr 2005 die GZM dem Music loft e.V. einen Kredit i.H.v. 2.000,00 € gewährt hatte. Nachrichtlich ist anzumerken, dass beide Vereine im Jahr 2005 einen gemeinsamen Antrag und eine gemeinsame Zuwendung erhalten haben.

Im Verwendungsnachweis für das Jahr 2005 wurde dieser interne Kredit nicht benannt.

Gem. den eingereichten Belegen wurde durch Music loft der Kredit im Februar 2006 zurückgezahlt.

Nach Einschätzung des E 49 handelt es sich aufgrund des Sachverhaltes um eine „interne Altschuld“ aus 2005, die mit dem tatsächlichen Programm des Jahres 2006 nicht in Zusammenhang steht.

Folglich wird diese Kreditrückzahlung nicht als zuwendungsfähige Ausgabe für das Jahr 2006 anerkannt.

 

 

 

3. Rückstellung für Instrumentenkauf:

Gem. VN für 2006 wurde eine Rückstellung i.H.v. 600,00 € für die Position „Instrumentenkauf“ gebildet.

Wie den zwischenzeitlich angeforderten Belegen zu entnehmen ist, wurde im Januar 2007 (Anzahlung im Dezember 2006) ein Schlagzeug zum Preis i.H.v. 514,00 € angeschafft.

Nach Einschätzung des E 49 handelt es sich bei dem Schlagzeug nicht um eine Investition im Sinne der Richtlinien, so dass die Rückstellung als zuwendungsfähige Ausgabe folglich korrekt ist.

 

4. Anerkennungsfähige Ausgaben und Ergebnis:

Gem. Richtlinien ist der Finanzierungsplan bindend.

Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, unverzüglich der Bewilligungsstelle anzuzeigen, wenn er nach Vorlage des Finanzierungsplanes weitere Zuwendungen für den selben Zweck bei einer anderen öffentlichen Stelle beantragt oder von ihnen erhält…, ermäßigen sich nach der Bewilligung die in dem Finanzierungsplan veranschlagten Gesamtausgaben für den Zuwendungszweck, erhöhen sich die Kostenbeiträge Dritter oder treten neue Kostenbeiträge Dritter hinzu, so ermäßigt sich die Zuwendung.

Der Anzeigepflicht ist der Verein nicht nachgekommen.

Hierzu wurde schon unter Punkt 1. berichtet.

Des Weiteren ergibt sich aus den Richtlinien, dass der Finanzierungsplan bindend ist und nur erhöhte Einnahmen oder ermäßigte Ausgaben, nicht aber erhöhte Ausgaben berücksichtigt werden. Diese Auffassung vertritt auch das Rechnungsprüfungsamt.

Das Rechnungsprüfungsamt gibt weiterhin die Empfehlung, zu prüfen, ob die Bindung an den Finanzierungsplan wirklich so zu verstehen sei.

E 49 ist der Ansicht, dass die tatsächlichen Ausgaben und Erträge zugrunde gelegt werden sollen. Insofern wurde der Verwendungsnachweis durch E 49 auf der Basis der tatsächlichen Ausgaben (siehe auch obige Erläuterungen hinsichtlich des positiven Ergebnisses) geprüft. Die Berechnung ist der Anlage zu entnehmen.

 

Ergebnis:

Der gezahlte Überschuss übersteigt das erzielte Defizit um 3.367,00 € und ist folglich zurückzufordern bzw. mit den noch bestehenden Auszahlungsansprüchen für 2007 zu verrechnen.

Der Verein wurde über das Ergebnis informiert und wird um Stellungnahme gebeten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

III Erläuterungen zu 

Deutsch-Französisches Kulturinstitut und Kaleidoskop Filmforum in Aachen e.V.

 

1. Restmittel:

Wie der beigefügten Aufstellung über die KAStE-Mittel für das Jahr 2007 zu entnehmen ist, stehen noch Restmittel i.H.v. insgesamt 8.423,00 € zur Verfügung (Stand 14.08.2007).

 

2. Erläuterungen

Bezüglich des Deutsch-Französischen Kulturinstitutes wird auf die Vorlage zur Sitzung des Betriebsausschusses Kultur am 24.04.2007 (TOP 4) verwiesen (Antragshöhe 4.200,00 €).

Der Antrag des Kaleidoskop e.V. ist als Anlage beigefügt. Es werden 9.000,00 € beantragt.

 

3. Vorschlag des Kulturbetriebes:

Folglich wird seitens des Kulturbetriebes ein Zuschuss i.H.v. je 2.000,00 € vorgeschlagen.

Dies unter dem Vorbehalt der Vorlage der Verwendungsnachweise.

Die dann verleibenden Restmittel belaufen sich auf 4.423,00 €.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...