Kenntnisnahme - FB 50/0173/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die Erläuterungen und die anliegenden Unterlagen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Leistungsvereinbarungen abzuschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In der folgenden Tabelle sind die im  FB 53 für die Zeit vom 01.01.2005 bis 31.12.2007 abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen, die in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 24.06.2004 vorgelegt wurden, und die ab 01.01.2008 vorgesehenen Leistungsvereinbarungen aufgelistet:

 

           

Aufgabe/Träger

Zuschuss / LV 2005

Zuschuss / LV 2008

 

Gesundheitsförderung: Schwangeren - und Mütterberatung

 

 

 

Donum Vitae

20.000,00 €

19.158,00 €

Anlage 1

Pro Familia

32.000,00 €

30.653,00 €

Anlage 2

Rat und Hilfe

24.000,00 €

22.989,00 €

Anlage 3

Diakonie

 

3.200,00 €

Anlage 4

 

 

 

 

Gesundheitshilfe: Beratungsangebot

 

 

 

Telefon- und Notfallseelsorge

19.500,00 €

19.500,00 €

Anlage 5

Krebsberatung (bisher FB 50)

36.000,00 €

36.000,00 €

Anlage 6

Aachener Laienhelfer (bisher FB 50)

32.000,00 €

32.000,00 €

Anlage 7

 

 

 

 

Gesundheitsförderung: Gesundheitsbildung, Gesundheitsschutz

 

 

 

Verbände im Gesundheitsdienst               (DRK, MHD, JUH)

19.000,00 €

        19.000,00€                       

Anlage 8

 

 

 

 

Gesundheitsschutz, -hilfe, -förderung

 

 

 

AIDS-Hilfe

39.000,00 €

39.000,00 €

Anlage 9

 

 

 

 

Suchtprävention, -beratung

 

 

 

Suchthilfe Aachen (Caritas + Diakonie)

464.700,00 €

464.700,00 €

Anlage 10

 

 

                       

 

Summe

686.200,00 €

686.200,00 €

 

 

 

Die ab 1.1.2008 geltenden Leistungsvereinbarungen wurden mit dem Gesundheitsamt des Kreises Aachen abgestimmt und werden gemeinsam zur Überführung in die StädteRegion vorgeschlagen.

 

Zu Anlage 1 - 4:

 

Hinsichtlich der Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 76.000 € zur Förderung der Schwangerenberatungsstellen wurde seitens der Gesundheitsämter eine Modellrechnung vorgeschlagen. Danach sollte die  Fördersumme  zu 50 % aus den Jahresarbeitsstunden des eingesetzten Beratungspersonals, zu 40 % aus den Fallzahlen der Beratungen nach den §§ 2, 5-7 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (allgemeine Schwangerschaftsberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung) und zu 10 % aus den erreichten Teilnehmern/innen aus Gruppenveranstaltungen errechnet werden. Diese Regelung wurde am 16.3.2007 mit den in der Stadt Aachen tätigen Schwangerenberatungsstellen besprochen.

 

Dem Berechnungsmodell zur Aufteilung des städtischen Zuschusses von 76.000 € auf 4 Beratungsstellen in Aachen hat die Kleine Kommission des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren des Kreises Aachen und Mitgliedern der Ratsfraktionen der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 27.8.2007 nicht zugestimmt. Festgesetzt wurde der Zuschuss an die Beratungsstelle der Diakonie mit 3.200 €. Gleichzeitig wurde festgelegt, um diesen Betrag die bisherigen Zuschüsse der 3 Aachener Beratungsstellen anteilig (4,21 %) zu kürzen.

 

Nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz stellen die Länder ein ausreichendes Angebot wohnortnaher Beratungsstellen sicher und haben nach § 4 die öffentliche Förderung der Personal- und Sachkosten sicherzustellen. Die Leistungsbeschreibungen der in Aachen tätigen anerkannten Beratungsstellen listen die Angebote nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz auf und die Strukturen der Beratungsstellen zeigen in Bezug auf die Ausstattung der Einrichtungen, Konzepte, Projekt- und Qualitätsmanagement vergleichbare anerkennungsfähige Leistungen. Die Notwendigkeit der Hilfen für die Zielgruppen Schwangere und Mütter mit Kleinkindern und die Präventions- und Gruppenarbeit sind eindeutig zu bestätigen. Die Aufgaben zählen zu den pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben nach den §§ 6, 7 und 11 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG)

 

 

 

 

 

Zu Anlage 5:

 

Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten inhaltlichen Beschreibungen und die Strukturen der kirchlichen Beratungs- und Hilfsangebote wurden von den Leistungsanbietern dem Bedarf entsprechend ausgebaut und aktualisiert. Die Aufgaben gehören zu den pflichtigen Aufgaben des Gesundheitsamtes (§§ 6, 7 und 14 des ÖGDG) und mit der städtischen Ergänzungsfinanzierung wird die Arbeit der beteiligten Personen und die Anbieterleistungen anerkannt sowie die Leistungsumfänge im Interesse der Rat- und Hilfesuchenden erweitert.

 

Die von den Einrichtungen im 24-stündigen Einsatz in Notlagen, Lebenskrisen und extremen Belastungssituationen qualifiziert durchgeführten Beratungen werden über das Gebiet der Stadt Aachen hinaus geführt und deshalb wird der Abschluss einer Leistungsvereinbarung auch vom Kreis Aachen ausdrücklich unterstützt und zur Fortführung in die StädteRegion vorgeschlagen.

                                                                                               

Zu Anlage 6:

 

Die bis 31.12.2007 gültige Leistungsvereinbarung war mit dem Sozialamt verhandelt und abgeschlossen worden. Der Zuschussbetrag in Höhe von 36.000 € war bei der HhSt 1.47000.71880 ausgewiesen. Im Haushaltsplan-Entwurf für 2008 ist dieser Betrag im Bereich des FB 53 angemeldet. Die Verlagerung erfolgte aufgrund der gemeinsamen Absprachen der Sozial- und der Gesundheitsämter von Stadt und Kreis Aachen zur Angleichung der Aufgabenerledigung im Hinblick auf die StädteRegion.

 

Die Leistungsbeschreibung wurde weitgehend aus der bisherigen Leistungsvereinbarung übernommen,  in einigen Punkten aktualisiert und um die Ziffern 2.4 bis 2.8 der Leistungsarten erweitert. Die beschriebenen Aufgaben gehören zu den pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben des Gesundheitsamtes (§§ 6, 7, 14 und 15 ÖGDG). Ob das vollständige Leistungsangebot auf die Dauer der Vereinbarung gehalten werden kann, ist nicht gesichert. Die Krebsberatungsstelle und Krebs-Selbsthilfekontaktstelle beantragt eine Erhöhung des Zuschusses von 36.000 € auf 48.000 € für die Stadt Aachen und von 25.600 € auf 36.000 € für den Kreis Aachen.

 

Zu Anlage 7:

 

Auch die Leistungsvereinbarung mit der Aachener Laienhelfer Initiative war bisher vom Sozialamt verhandelt und abgeschlossen worden. Der Zuschussbetrag in Höhe von 32.000 € war bei der HhSt 1.47000.71860 ausgewiesen. Im Haushaltsplan-Entwurf für 2008 ist dieser Betrag im Bereich des FB 53 angemeldet. Die Verlagerung erfolgte ebenfalls absprachegemäß im Hinblick auf die Angleichung der Aufgaben der StädteRegion.

 

Die Leistungsbeschreibung wurde weitgehend von der bisherigen Beschreibung übernommen und aktualisiert. Die beschriebenen Aufgaben gehören zu den pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben des Gesundheitsamtes (§§ 6, 7, 14 und 16 ÖGDG)

 

Der Leistungsanbieter führt aus, dass das bestehende und beschriebene Angebot im derzeitigen Umfang nur sichergestellt ist, wenn in den Jahren 2008 bis 2011 der Zuschuss um jeweils 1.000 € jährlich erhöht wird.

 

 

Zu Anlage 8:

 

Die Förderung der Verbände im Gesundheitsdienst - DRK, MHD und JUH - durch die Stadt Aachen erfolgt bereits seit 1965 und seit 1977 aus dem Haushaltsbereich des Gesundheitsamtes. Die im Jahr 2004 entwickelte Leistungsbeschreibung wurde von den Verbänden überarbeitet. Vom Gesundheitsamt wurde insbesondere die Aufgabenergänzung für den Personaleinsatz im Pandemiefall für erforderlich erachtet. Wie im Aufgabenfeld Impfungen, so sind auch für den Pandemiefall Information und Ausbildung gemeinsam zu entwickeln und aktuell anzupassen.

 

Aus der Anlage zur Leistungsbeschreibung ist ersichtlich, welche Leistungen von DRK, MHD und JUH im einzelnen einbringen und wie die zur Verfügung stehenden 19.000 € Gesamtzuschuss auf die einzelnen Verbände aufzuteilen sind.

 

Zu Anlage 9:

 

Die Aufgaben der Aids-Aufklärung, -Beratung und -Hilfe gehören zu den pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben des Gesundheitsamtes (§§ 6, 7, 9, 14 und 15 ÖGDG). Die Beratungsstellen der Stadt und des Kreises Aachen sind im Umfang einer Halbtagsbeschäftigung ausgestattet. So kann das Leistungsangebot der Aids-Hilfe für diesen so wichtigen Aufgabenbereich als bedeutend und unbedingt notwendig erachtet werden. Die HIV-/Aids-Probleme bestehen weiterhin und die örtliche Beratungs-, Betreuungs- und Präventionsarbeit sollte möglichst im bisherigen Umfang erhalten bleiben.

 

Die Aids-Hilfe hat mit der vorgelegten Leistungsbeschreibung in Inhalt und Umfang die bisherige Arbeit für Stadt und Kreis Aachen aktualisiert und für die StädteRegion angeglichen. Im Antrag und bei den Verhandlungen hat die Aids-Hilfe eine Erhöhung des Stadt- und Kreis-Zuschusses um insgesamt 20.000 € sowie jährlichen Steigerungsbeträgen von jeweils 2.500 € als erforderlich bezeichnet, um das beschriebene Leistungsangebot halten zu können.

 

In der Finanzierungsübersicht der Aids-Hilfe sind Mittel des Landes NRW in Höhe von 100.200 € ausgewiesen. Diese Mittel wurden mit Wirkung vom 1.1.2007 kommunalisiert.  Die Auszahlung der Mittel erfolgte in 2007 entsprechend den bisherigen Vorgaben. Nach dem Erlass vom 23.8.2007 ist mit der Rahmenvereinbarung des Landes NW über die “Grundsätze zur Umsetzung der Kommunalisierung der Landesförderung für Präventions- und Hilfemaßnahmen im Sucht- und Aids-Bereich in NW”, Entwurf -Stand 28.6.2007- erst im Laufe des Jahres 2008 zu rechnen. Die Auszahlung der Mittel soll demnach auch in 2008 entsprechend den bisherigen Vorgaben erfolgen. Die im Rahmenvereinbarungsentwurf benannten Ziele, Aufgaben, fachliche Mindeststandards und  Kriterien für ein Qualitätsmanagement und Berichtswesen im Aids-Bereich werden mit der vorliegenden Leistungsbeschreibung aufgenommen bzw. umgesetzt.

 

Zu Anlage 10:

 

Von der Suchthilfe wurden Leistungsbeschreibungen für die einzelnen Fachstellen in einem dem bisherigen Leistungsumfang entsprechenden Inhalt vorgelegt. Die dazu erstellte Finanzierungsübersicht wies ein Defizit von ca. 100.000 € aus. Dies war vornehmlich durch die ca. 45.000 € geringeren Mittel des Landes NW gegenüber 2005 sowie durch Kostensteigerungen im Lohn- und Sachmittelbereich erklärbar. In den mit der Suchthilfe geführten Gesprächen wurden verschiedene Alternativen diskutiert, um  zu einer akzeptablen Leistungs- und Kostenregelung zu gelangen. Das Ergebnis der jetzt vorgelegten Unterlagen wird im beigefügten Schreiben der Suchthilfe vom 13.8.2007 erläutert.

 

Die Beschreibung der Leistungen der einzelnen Fachstellen der Suchthilfe entspricht im wesentlichen der bisherigen Beschreibung. In den Leistungsumfängen waren die im vorgenannten Schreiben benannten Änderungen und Aktualisierungen erforderlich. Von der Verwaltung und von der Suchthilfe wird der jetzt vorgelegte Leistungsstand als notwendig für das Suchthilfeangebot in der Stadt Aachen gewertet.

 

Wie im Aids-Bereich wurden auch im Suchtbereich die Mittel des Landes in Höhe von 230.300 € (incl. 86.900 € für die Drogentherapeutische Ambulanz) mit Wirkung vom 1.1.2007 kommunalisiert.. Die im Entwurf der Rahmenvereinbarung des Landes gestellten Anforderungen werden mit den vorliegenden Leistungsbeschreibungen erfüllt. Das Land bewilligt weiterhin unmittelbar an die Suchthilfe nur noch die Mittel über 10.200 € für den Bereich Glücksspielsucht.

 

Kommunalisierte Landesmittel für den Suchtbereich erhalten weiterhin die Stadt Aachen über 25.600 € und die Wabe über 51.200 € jeweils  für die psychosoziale Betreuung Substituierter.

 

Der Vorschlag der Verwaltung und der Suchthilfe die ausfallenden Landesmittel durch Reduzierung der Öffnungszeit im Konsumraum auszugleichen, wurde in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 30.11.2006 beraten. Die Erläuterungen zur Vorlage sind weiter aktuell und als Anlage beigefügt. Die Auslastungszahlen sind gegenüber den für 2005 und 2006 beschriebenen Zahlen im wesentlichen unverändert.

Die hierzu aktualisierte Stellungnahme der Suchthilfe vom 5.9.2007 ist beigefügt.

 

Die Rahmenvereinbarung für den Abschluss der Leistungsvereinbarungen ist den Erläuterungen des FB 50 beigefügt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die im Haushaltsplan 2005 im Unterabschnitt 1.54000 veranschlagten Zuschüsse über insgesamt 618.200 € wurden in den Haushaltsplänen 2006 und 2007 fortgeschrieben. Seit 1.1.2005 erfolgte die Auszahlung und Abrechnung der Zuschüsse über die in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 24.6.2004 vorgelegten Leistungsvereinbarungen.

Mit den Verbänden und Vereinen wurden die Leistungsbeschreibungen aktualisiert und bedarfsentsprechend weiterentwickelt. Die bisher beim Unterabschnitt 1.47000 veranschlagten Zuschüsse für die Krebsberatungsstelle und die Aachener Laienhelfer Initiative über insgesamt 68.000 € sind ab dem Haushaltsplan 2008 im Unterabschnitt 1.54000 vorgesehen. Dies entspricht dem Beratungsergebnis der beteiligten Ämter zur StädteRegion.

Die bisher beim Unterabschnitt 1.54000 zur Verfügung stehenden Mittel über 618.200 € und die von Unterabschnitt 1.47000 verlagerten Mittel über 68.000 € werden für die Leistungsvereinbarungen im Gesundheitsbereich ab 1.1.2008  für die Dauer der Vereinbarungszeit von 4 Jahren weiter zugrunde gelegt.

 

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Anlagen

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