Entscheidungsvorlage - FB 61/0669/WP15-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt die Änderung Nr. 103 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen – Strüver Weg/ Stockheider Mühle - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich Strüver Weg, Wildbach und Stockheider Mühle.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Inhalt der Vorlagen FB61/0604/ WP15 und FB61/0669/WP15 einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

Der Planungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 06.12.2007 mit der Angelegenheit beschäftigen, die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg wird bereits am 05.12.2007 aus bezirklicher Sicht beraten.

 

Das Verfahren zur 103. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde bislang parallel zum Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 895 – Strüver Weg/ Stockheider Mühle –

durchgeführt.

 

Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan kann jedoch erst gefasst werden, wenn der Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Aachen und dem Vorhabenträger abgeschlossen ist. Dieser Vertrag wird alle Voraussetzungen und Bedingungen für die Realisierung der Maßnahme sicherstellen. Ebenso werden darin Regelungen zur Sicherung einer zeitgleichen Entwicklung von Museum- und Wohnnutzung getroffen. Derzeit finden die Vertragsverhandlungen statt.

 

Da ein Abschluss des Durchführungsvertrags bis zur Ratssitzung nicht zu erwarten ist, schlägt die Verwaltung vor, den Änderungsbeschluss zum Flächennutzungsplan bereits zu fassen, um der Bezirksregierung die vom Rat beschlossene 103. Änderung des FNP zur Genehmigung vorlegen zu können. Während der Genehmigungsfrist von 3 Monaten können die Vertragsverhandlungen mit dem Investor abgeschlossen und der Bebauungsplan Nr. 895 als Satzung beschlossen werden.

 

Die Rechtskraft der Flächennutzungsplanänderung durch öffentliche Bekanntmachung wird dann gemeinsam mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes nach dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan im Rat erfolgen. Damit ist sichergestellt, dass Planungsrecht für die beabsichtigte Nutzung erst nach Abschluss des Durchführungsvertrags entsteht.

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Anlagen

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