Entscheidungsvorlage - BA 2/0102/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf beschließt, dem Antrag des IVE nicht stattzugeben. Vor dem Hintergrund der Energieeinsparung soll es bei den festgelegten Nutzungszeiten verbleiben.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Überlassungs- und Benutzungsordnung sieht derzeit folgende Benutzungszeiten vor:

a)       montags bis freitags             15.00 Uhr – 22.30 Uhr

b)       samstags                     13.30 Uhr – 22.30 Uhr.

 

Über die dauernde Abweichung von diesen Nutzungszeiten entscheidet in Anlehnung an Abs. 2.2 der Überlassungs- und Benutzungsordnung die Bezirksvertretung.

 

Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag nicht stattzugeben. Die Antragsbegründung steht dem in

Abs. 1. der Überlassungs- und Benutzungsordnung definierten Zweck des Vereinshauses vollinhaltlich entgegen. Während der Heizperiode verursacht die Abweichung von den festgelegten gemeinsamen Nutzungszeiten im übrigen erhebliche Mehrkosten an Energie, da die Räume nicht einzeln von der Heizungsanlage angesteuert werden können.

 

Eine Ausdehnung der Nutzungszeit außerhalb der Heizperiode wäre zwar kostenneutral, wirft allerdings ebenfalls auch die Frage auf, ob die permanente Ausdehnung der Musikschule für das Vereinshaus überhaupt noch sozial verträglich ist.

 

Des weiteren wird mündlich berichtet, bezüglich des mit den im Vereinshaus ansässigen Vereinen am 16.01.2008 geführten Gespräches.

 

 

 

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