Kenntnisnahme - FB 61/0704/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufwertung von Ortseingangssituationen an Aachener Hauptverkehrsstraßen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Verfasst von:
- FB 61/30//Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Kenntnisnahme
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23.01.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung
zustimmend zur Kenntnis. Sie stimmt der Bewertung der in Anlage 3 dargestellten
Ortseingangsbereiche zu und empfiehlt dem Verkehrsausschuss, die Priorisierung
im Rahmen des gesamtstädtischen Ortseingangsbereichskonzeptes.
Die Verwaltung wird mit der
Einwerbung von Haushalts- und Fördermitteln beauftragt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.8.2006 wurde
einstimmig der Beschluss gefasst, die Verwaltung mit der Aufstellung eines
Programms zur Priorisierung und Mitteleinplanung für die Aufwertung von
Ortseingangssituationen an Aachener Hauptverkehrsstraßen zu beauftragen. Leider
konnte aufgrund der Personalsituation erst jetzt das Programm vorgelegt werden.
Die Gestaltung von Ortseingangsbereichen ist für die Belange
der Verkehrssicherheit von wesentlicher Bedeutung. Insbesondere von
motorisierten Verkehrsteilnehmern verlangt der Übergang vom Außenbereich in die
Orte ein angepasstes Verkehrsverhalten, weil hier verstärkt mit querenden
Fußgängern und anderen langsameren Verkehrsteilnehmern zu rechnen ist.
Aufgrund der Vielzahl und der immer wieder geäußerten
Wünsche zur Verbesserung der Aachener Ortseingangsbereiche, ist eine Bewertung
mit anschließender Priorisierung aller Situationen im Rahmen einer
Bestandsanalyse notwendig. In einem zweiten Schritt sollen die wichtigsten
Problemstellen durch abgestimmte Maßnahmen beseitigt werden. Des Weiteren ist
durch das Maßnahmenkonzept eine Förderung der beabsichtigten Maßnahmen möglich,
die ansonsten aufgrund des Unterschreitens der Bagatellgrenze entfiel.
Die Verwaltung hat das in Auszügen vorliegende Ortseingangsbereichskonzept
Aachen erarbeitet (vgl. Anlage 3). In dieser Bestandsanalyse sind alle
Ortseingangsbereiche in Aachen untersucht und bewertet worden.
Jede Ortseingangssituation wird in einem Datenblatt
dargestellt. Die Anlage 1 zeigt beispielhaft den Aufbau der Datenblätter und
gibt einen Überblick über die für die Bewertung maßgeblichen Kriterien.
Die Bewertung erlaubt eine Reihung der Ergebnisse, um im
Anschluss eine Priorisierung von Maßnahmen vornehmen zu können.
Die Lage der untersuchten Ortseingangsbereiche kann der
Karte in Anlage 4 entnommen werden.
Vorgehensweise bei der Untersuchung der
Ortseingangsbereiche
Die Bewertung der Ortseingangsbereiche ist in drei Schritten
durchgeführt worden.
Für jeden Ortseingangsbereich wurde der Stand der Bebauung,
die Klassifizierung der Straße, die zulässige Höchstgeschwindigkeit (von außen
nach innen), Geschwindigkeitsüberschreitungen (falls vorhanden), die
Verkehrsbelastung, die Nebenanlagen und bereits bestehende Maßnahmen sowie
Planungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ermittelt und in einem Datenblatt
festgehalten (vgl. Anlage 1).
Ausgehend von diesen Informationen wurden die
Ortseingangssituationen in den Bereichen Städtebau, Straßenbau, Verkehr
und Sonstiges nach Kriterien beurteilt und mit Problempunkten
bewertet (vgl. Anlage 1). Für die gesamte Untersuchung gilt: Je höher die
vergebene Punktzahl, desto schlechter ist die Ortseinganssituation bewertet
worden und desto höher ist der Handlungsbedarf. Es können auch Punkte abgezogen
werden, wenn z.B. durch bereits durchgeführte Maßnahmen eine Entschärfung der
Situation erfolgt ist.
Neben der Bewertung nach o.g. Kriterien ist es für die
Beurteilung der Ortseingangs-situationen von großer Relevanz, wie intensiv die
Nutzung im Ortseingansbereich ist. Je höher die Nutzung durch Anlieger ist,
desto dringender ist eine Behebung von möglichen Gefahren.
Daher wurde in einem zweiten Schritt die generelle
Empfindlichkeit jedes Ortseingangs-bereichs aus den Faktoren Fußgängeraufkommen
/ Intensität und Randnutzung bestimmt. Hierzu wurde eine
Empfindlichkeitsmatrix aufgestellt, die jedem Ortseingangsbereich eine
Empfindlichkeitskategorie A (Faktor 0,7), B (Faktor 1,0) oder C (Faktor 1,3)
zuordnet (vgl. folgende Abbildung).
Abbildung 1: Empfindlichkeitsmatrix
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|
Intensität: In welchem Maß ist mit Fußgängern und
Radfahrern zu rechnen? |
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niedrig |
mittel |
hoch |
Nutzung: Um welche Bebauung handelt es sich im
Ortseingangs-bereich? |
Gewerbe |
A |
A |
B |
Mischnutzung |
A |
B |
B |
|
Wohnen |
B |
C |
C |
|
Schule |
C |
C |
C |
Mit diesem „Empfindlichkeitsfaktor“ werden abschließend die
Punkte aus dem ersten Schritt multipliziert, um damit ein möglichst objektives
Endergebnis und die Möglichkeit einer Reihung und Priorisierung der Maßnahmen
zu erhalten.
Ergebnisse aus der Bewertung von Ortseingangsituationen
Anlage 2 zeigt die Ergebnisse der Bewertung aller
Ortseingangssituationen im Stadtbezirk Aachen Laurensberg. Insgesamt sind 35
Ortseingangsbereiche im Rahmen der Bestandsanalyse untersucht worden.
Die Spannweite der Bewertungen reicht von 2 Punkten (5_02
Schurzelter Straße – Ortseingang Seffent (S)) bis 13 Punkte (5_24 Hander Weg
Schulzentrum).
Die Streuung der Punkte im gesamten Stadtgebiet reicht von 0
Punkten (4_02 Lichtenbuscher Straße Grenze) bis 18,2 Punkte (3_04
Friedensstraße Ortseingang Haaren).
Weiteres Vorgehen
Nach Beratung in den einzelnen Bezirksvertretungen, wird im
Verkehrsausschuss eine endgültige Festlegung der Prioritäten vorgenommen. Dort
wird auch über die Einplanung von Finanzmitteln beraten. Anschließend wird von
der Verwaltung ein Einplanungsantrag erarbeitet und zur Förderung angemeldet.
Für die einzelnen Maßnahmen werden abhängig von ihrer Priorisierung
Maßnahmenvorschläge erarbeitet.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Die
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung
zustimmend zur Kenntnis. Sie stimmt der Bewertung der in Anlage 3 dargestellten
Ortseingangsbereiche zu und empfiehlt dem Verkehrsausschuss, die Priorisierung
im Rahmen des gesamtstädtischen Ortseingangsbereichskonzeptes.
Die Verwaltung wird mit der
Einwerbung von Haushalts- und Fördermitteln beauftragt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
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(wie Dokument)
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620,9 kB
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|||
2
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(wie Dokument)
|
993,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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4
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(wie Dokument)
|
2,3 MB
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