Entscheidungsvorlage - B 03/0113/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Verkehrsausschuss beschließt auf Grund

S          der §§ 1, 2 und 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712/SGV NW 610) und seiner Änderungsgesetze,

S          der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 01.10.1971 in der Fassung des IV. Nachtrages vom 30.06.1988 (veröffentlicht in den Aachener Tageszeitungen am 12.07.1988) sowie

S          der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes KAG NW für die Verbesserung der Straße Adlerberg vom 29.06.1989 (veröffentlicht in den Aachener Tageszeitungen am 05.07.1989)

die Abrechnung der als Mischfläche ausgebauten Erschließungsanlage Adlerberg von Hauptstraße bis Ende Wendehammer zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Adlerberg wurde im Bereich von Hauptstraße bis zum Ende des Wendehammers neu ausgebaut. Der Neuausbau erfolgte erstmalig als niveaugleiche Mischfläche. Der Bereich von Hausnummer 14 bis zum Ende des Wendehammers wurde bereits in den Jahren 1985 / 1986 ausgebaut. Der Ausbau erfolgte im Zusammenhang mit der Erneuerung des Abschnittes Adlerberg von Burtscheider Markt bis Wendehammer, der wegen seiner anderen Ausgestaltung und Nutzung (Fußgängerstraße) beitragsrechtlich separat zu betrachten ist und seinerzeit beitragsrechtlich abgerechnet wurde.

 

Der Bereich von Hausnummer 14 bis Hauptstraße konnte erst im Jahre 2005 ausgebaut werden, da zuvor der Ankauf von Straßenflächen und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich waren. Nachdem nun auch dieser Bereich fertig gestellt worden ist, ergibt sich für den gesamten Abschnitt von Hauptstraße bis zum Ende des Wendehammers ein einheitliches Straßenbild.

 

Vor dem Neuausbau war der Adlerberg im o.a. Abschnitt nicht mehr als verkehrssicher einzustufen. Fahrbahn und Gehweg waren bis auf den Unterbau zerstört. Die gesamte Verkehrsfläche war übersäht mit Flickstellen. Straßenentwässerungseinrichtungen waren gar nicht vorhanden. Weitere Instandsetzungsarbeiten waren im Hinblick auf das Ausmaß der Schäden nicht mehr vertretbar. Die Verkehrsfläche erhielt einen Komplettausbau in Pflasterbelag auf einem frostsicheren Unterbau. Des Weiteren wurden erstmalig Straßenentwässerungseinrichtungen hergestellt.

 

Durch die Baumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben. Wegen der besonderen Ausbauart waren die Verteilungsmaßstäbe für die Beiträge in einer gesonderten Satzung zu regeln (§ 3 Abs. 8 SBS). Diese Sondersatzung wurde bereits am 21.06.1989 durch den Rat der Stadt beschlossen. Sie trat rückwirkend zum 01.01.1986 in Kraft und ist nach wie vor rechtskräftig.

 

 

Beitragssatzermittlung:

 

1.      Die Ausbaukosten betragen insgesamt.   68.086,81 €

      

2.      Der Anteil der Stadt und der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie die anrechenbare Breite ergeben sich aus der Ziffer I der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes KAG NW für die Verbesserung der Straße Adlerberg vom 29.06.1989).

 

Der beitragsfähige Aufwand beträgt (anrechenbare Breite 9,00 m gem. Ziffer I Nr. 2 der

Sondersatzung)……………………………………..........................................................68.086,81 €

 

Der Anteil der Beitragspflichtigen am vorgenannten beitragsfähigen Aufwand beträgt

(50% gem. Ziffer I Nr. 3 der Sondersatzung) 34.043,40 €

Dies entspricht dem gekürzten beitragsfähigen Aufwand.          

 

3.      Der vorgenannte gekürzte beitragsfähige Aufwand ist auf die durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit  =  8.086 m² zu verteilen (§ 4 der Beitragssatzung).

 

4.      Die Verteilung ergibt einen Beitragssatz von 4,21 €/m² Grundstücksfläche unter Berücksichti-gung der Ausnutzbarkeit.

 

5.      Die Grundstücke, die von dem o. a. Straßenabschnitt erschlossen sind und auf die der beitrags-fähige Aufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan, der Bestandteil der Abrechnung ist, ausgewiesen.

 

Die Verwaltung schlägt dem Verkehrsausschuss vor, die Abrechnung der als Mischfläche ausgebauten Erschließungsanlage Adlerberg von Hauptstraße bis Ende Wendehammer zu beschließen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

 

34.043,40 € Beiträge gem. § 8 KAG NW

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Anlagen

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