Empfehlungsvorlage (inaktiv) - BA 4/0093/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 782 - Friedhofserweiterung Lichtenbusch - zur Kenntnis.

Sie stellt aus bezirklicher Sicht fest, dass auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann.

Aus bezirklicher Sicht empfiehlt sie dem Planungsausschuss die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 782 - Friedhofserweiterung Lichtenbusch - zur Kenntnis.

Er beschließt, auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu verzichten.

Er beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem.  § 4 Abs. 2 BauGB.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Sitzung der BV am 27.02.2008 wurde die Verwaltung beauftragt, anhand konkreter Fakten und Zahlen nachzuweisen, dass auch in Zukunft ortsnahe Bestattungen auf dem Friedhof Lichtenbusch sichergestellt sind.

 

Derzeit sind auf dem Friedhof in Lichtenbusch insgesamt 395 Grabstellen vorhanden. Davon sind zurzeit ca. 2/3 belegt. Seit 2005 besteht auf diesem Friedhof auch die Möglichkeit der Bestattung in Urnenreihen- bzw. -wahlgräbern.

 

Übersicht über die Belegung/freien Grabstellen unterteilt nach den Bestattungsmöglichkeiten:

 

Grabart

Anzahl der Grabstellen

freie Grabstellen

(Stand April 2008)

Einrichtung von weiteren Grabstellen

Reihengrabstellen

Ruhefrist 25 Jahre

115

39

 

Urnenreihengrabstellen

Ruhefrist 20 Jahre

26

22

 

Wahlgrabstellen

Ruhefrist 25 Jahre

Hinweis:

pro Wahlgrabstelle kann zusätzlich eine Urne beigesetzt werden  

218

37

 

Urnenwahlgrabstellen

Ruhefrist 20 Jahre

36

30

   30

 

395

128

   30

 

Die vorhandenen und derzeit belegten Grabstellen können nach Ablauf der 20- bzw. 25jährigen Ruhefrist wieder neu belegt werden.

 

Erweiterungsmöglichkeiten auf der vorhandenen Friedhofsfläche

Es besteht die Möglichkeit, an der westlichen Seite des Friedhofes weitere 30 Urnengrabstellen anzulegen bzw. einen Teil der vorhandenen Erdgräber in Urnengräber umzurüsten. Im Bereich der Friedhofskapelle könnten Kolumbarien errichtet und somit weitere Bestattungsmöglichkeiten für Urnen geschaffen werden.

 

 

 

 

 

 

Bevölkerungsentwicklung im Ortsteil Lichtenbusch:

Derzeit leben im Ortsteil Lichtenbusch 1053 Personen (einschl. der Personen zu 1.) sh. auch beigefügte Statistik nach Stimmbezirken und Altersstruktur.

 

1. Die Gebäude im Kontext des VEP 18, "einfach und selber bauen" bestehen seit 2001; es wurden
damals rd. 57 Häuser errichtet. Die Gebäude wurden damals in erster Linie an Familien mit Kindern vergeben. Die derzeitige Belegungsdichte dürfte deshalb bei rd. 3-4 Personen je Gebäude liegen. Später wird sich dieser Wert voraussichtlich auf eine Belegungszahl zwischen 2 und 3 (2,4 ) einpendeln.
vorhanden:   57 WE x 3,5 = 200 Personen;  später:       57 WE x 2,4 =  137 Personen

 

2. Im Bereich des Bebauungsplans 855 sind rd. 90 Wohneinheiten geplant. Nur ein Teil der
Grundstücke gehört der Stadt Aachen; bei der Grundstückvergabe werden Familien mit Kinder bevorzugt berücksichtigt. Diese Bindung  ist bei den übrigen Grundstücken, die sich in privatem Eigentum befinden, nicht möglich. Die anfängliche Belegungsdichte dürfte hier bei rd. 3 Personen, später bei durchschnittlich 2,4 Personen je Gebäude  liegen.

in Planung:  90 WE x 3,0 =  270 Personen;        später:   90 WE x 2,4 =  216 Personen

 

3. Im Quartier zwischen Kessel- und Raafstraße sind weitergehende Flächen im
Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen dargestellt. Eine Bebauung ist derzeit nicht vorgesehen; hierzu müsste eine umfangreiche Klärung durchgeführt werden (Sportplatz, Lärm, Oberflächenwasser). Dennoch könnten perspektivisch auch diese Flächen überplant werden. Bei einer ähnlichen Dichte wie bei den bisherigen Planungen (B-Plan 855) sollten dort bis zu 150 Wohneinheiten realisierbar sein.

 längerfristig möglich         150 WEx2,5  =   360 Personen.

 

In den nächsten 10 - 20 Jahren kann deshalb mit einem Zuzug von rd. 300 Personen ausgegangen werden.

 

Vorausberechnung der Sterbefälle bzw. Auswirkungen auf das Bestattungswesen

Zur überschlägigen Abschätzung der Sterbefälle in Deutschland kann derzeit die 1-Prozent-Regelung angewandt werden, d.h. auf 1000 Einwohner kommen im Mittel 10 Sterbefälle pro Jahr.

 

Seit 2004 steigen die Sterbezahlen in Deutschland wieder und dieser Trend wird sich nach Vorausberechnungen des Statistischen Bundesamtes in den nächsten 50 Jahren fortsetzen. Das Hineinwachsen der geburtenstarken Jahrgänge 1962-1967 in die hohen Altersgruppen ist - trotz eines Rückganges der Gesamtbevölkerungszahlen - verantwortlich für einen deutlichen Anstieg der jährlichen Sterbefälle in den kommenden 50 Jahren.

 

D.h. im Jahr 2050 ist diese 1-Prozent-Regelung nicht mehr zutreffend. Gegenüber den heutigen Verhältnissen wird sich die Häufigkeit der Sterbefälle im Jahr 2050 nahezu verdoppeln. Nach den Vorausberechnungen entfallen dann auf 1000 Einwohner zukünftig 16-18 Sterbefälle pro Jahr.

 

Diese Faustregel kann nach der vorliegenden Statistik über die Bestattungszahlen auch für den OT Lichtenbusch angewandt werden. Geht man derzeit von dem Mittelwert von 10 Bestattungen pro 1000 Einwohner im Jahr aus, sind ausreichende Bestattungsmöglichkeiten auf den vorhandenen Friedhofsflächen für die nächsten Jahrzehnte gegeben.

 

Insbesondere, da durch das veränderte Bestattungsverhalten mit dem eindeutigen Trend zur Urnenbestattung (derzeit bereits über 50 %) weniger Fläche in Anspruch genommen werden muss.

 

Nach Feststellungen des Aachener Stadtbetriebes hat dies in Aachen bereits jetzt zu erheblichen Überkapazitäten von Flächen auf allen städtischen Friedhöfen geführt.

 

Hinzu kommt, dass die Vielfalt im Bestattungswesen (Streuwiesen, Baumbestattungen etc.)  bzw. die Liberalisierung des Bestattungswesens weiter zunehmen wird.

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass langfristig ein ausreichendes Angebot an Grabstellen auf dem Friedhof Lichtenbusch vorhanden ist und somit auch in Zukunft die ortsnahe Bestattung sichergestellt werden kann.

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Anlagen

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