Entscheidungsvorlage - B 06/0014/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligung der Stadt Aachen an der vogelsang ip gemeinnützige GmbH und Entsendung der Gremienvertreter
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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13.08.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat
beschließt gem. § 41 Abs. 1 lit l) GO NW die unmittelbare Beteiligung der Stadt
Aachen an der zu gründenden vogelsang ip gemeinnützige GmbH mit 2,5 % der
Anteile - entsprechend einem Anteil am Stammkapital von 650,- Euro - unter der
Voraussetzung, dass in den vorgelegten Entwurf des Gesellschaftsvertrages der
vogelsang ip gemeinnützige GmbH eine Klausel aufgenommen wird, die die
Übertragung der Gesellschaftsanteile der Stadt Aachen mit allen finanziellen
Verpflichtungen zum 21.10.2009 auf die StädteRegion Aachen legitimiert.
Der Rat entsendet
folgenden Vertreter / folgende Vertreterin und dessen Stellvertreter /deren
Stellvertreterin in den Aufsichtsrat der vogelsang ip gemeinnützige GmbH:
Mitglied
Aufsichtsrat: _______________________________
Vertreter: _______________________________
Der Rat entsendet
neben Herrn Oberbürgermeister Dr. Linden als 1. Vertreter und dessen
allgemeinen Vertreter im Amt als Stellvertreter folgende Vertreter /
Vertreterinnen und deren Stellvertreter / Stellvertreterinnen in die
Gesellschafterversammlung der vogelsang ip gemeinnützige GmbH:
2.: _______________________________
Stellvertreter
zu 2.: _______________________________
3.: _______________________________
Stellvertreter zu 3.: _______________________________
Erläuterungen
Erläuterungen:
Das Projekt ‚Konversion Vogelsang‘
sowie die beabsichtigte Gründung und Beteiligung an der vogelsang ip gemeinnützige
GmbH wurden dem Hauptausschuss und dem Rat der Stadt in ihren Sitzungen vom
05.03.2008 mittels einer einheitlichen Mustervorlage des Kreises Euskirchen
nebst umfangreicher Anlagen ausführlich vorgestellt (vgl. Vorlage: FB
02/0194/WP15).
Auf Empfehlung des Hauptausschusses hat
der Rat der Stadt in seiner Sitzung vom 05.03.2008 einstimmig beschlossen, dass
die Stadt Aachen sich gemeinsam mit dem Kreis Aachen über die StädteRegion an
der zu gründenden vogelsang ip g GmbH anteilmäßig beteiligt.
Der Kreistag des Kreises Aachen hat in
seiner Sitzung vom 10.04.2008 die unmittelbare Beteiligung des Kreises Aachen
an der vogelsang ip g GmbH mit einem Anteil von 5 % beschlossen.
In entsprechenden Gesprächen mit dem Kreis
Aachen wurde bezüglich einer späteren gemeinsamen Beteiligung mit der Stadt
Aachen über die StädteRegion Aachen Einvernehmen hergestellt.
Die vogelsang ip g GmbH soll bereits
spätestens im September 2008 gegründet werden während die Bildung der
Gebietskörperschaft StädteRegion Aachen erst mit Wirkung vom 21.10.2009
erfolgt.
Aus diesem Grund ist zunächst eine
Beschlussfassung durch den Rat der Stadt über die unmittelbare Beteiligung der
Stadt Aachen an der vogelsang ip g GmbH gemäß § 41 Abs. 1 lit. l) GO NW
erforderlich.
Darüber hinaus sind durch Beschluss des
Rates die Vertreter der Stadt Aachen in die künftigen Gremien (Aufsichtsrat und
Gesellschafterversammlung) der vogelsang ip g GmbH zu entsenden.
Zur Umsetzung des o. a. Ratsbeschlusses
vom 05.03.2008 und um dem grundsätzlichen Auftrag der StädteRegion Aachen zur B
ündelung regionaler Aufgaben zu entsprechen sowie den
gesellschaftsrechtlichen Einfluss
im Sinne städteregionaler Interessen zu stärken, ist durch entsprechende
Regelungen im Gesellschaftsvertrag der vogelsang ip g GmbH sicherzustellen,
dass mit Gründung der integrierten StädteRegion Aachen zum 21.10.2009 die
Gesellschaftsanteile der Stadt Aachen mit allen finanziellen Verpflichtungen
auf die neue Gebietskörperschaft übertragen werden.
Seitens des Kreises Euskirchen wurde der
mit den potenziellen Gesellschaftern und mit dem Innenministerium als
zuständiger Anzeigebeh örde abgestimmte Entwurf des Gesellschaftsvertrages
(Stand: 10.07.2008) zur endgültigen Abstimmung zur Verfügung gestellt. Der
Entwurf des Gesellschaftsvertrages ist als Anlage 1 beigefügt.
Die beteiligungsrelevanten Kriterien sind
im Folgenden zusammengefasst kurz dargestellt:
Austrittsrecht (§ 4 Nr. 2 Entwurf Gesellschaftsvertrag)
Aufgrund fördertechnischer Voraussetzungen
ist eine Beteiligung der Gründungsgesellschafter bis 2025 vorgesehen.
Anschließend ist jeder Gesellschafter berechtigt, mit einer Frist von einem
Jahr zum Ende eines Geschäftsjahres seinen Austritt mittels eingeschriebenen
Briefes gegenü ber der Gesellschaft zu erklären.
Da sich die Stadt Aachen zur Teilhabe am
Projekt aufgrund des zeitlichen Auseinanderfallens von Gründung der vogelsang
ip g GmbH und Bildung der StädteRegion Aachen zunächst unmittelbar an der
Gesellschaft beteiligen muss, die städtischen Anteile später aber auf die StädteRegion
übertragen werden sollen, empfiehlt es sich, eine Klausel in den
Gesellschaftsvertrag aufzunehmen, die die Übertragung der Gesellschaftsanteile
der Stadt Aachen mit allen finanziellen Verpflichtungen zum 21.10.2009 auf die
StädteRegion Aachen vorab legitimiert. Aus Sicht der Verwaltung ist eine
entsprechende Regelung für den Kreis Aachen nicht erforderlich, da dieser mit Ablauf des 20.10.2009 aufgelöst
wird und die StädteRegion Rechtsnachfolger des Kreises Aachen ist.
Stammkapitalanteile / Beteiligungsquote (§ 5 Nrn. 1+ 2 Entwurf
Gesellschaftsvertrag)
Gesellschafter Stammeinlage Anteil
in %
Landschaftsverband Rheinland 13.000
EUR 50%
Kreis Euskirchen 7.800
EUR 30%
Kreis Düren 1.300
EUR 5%
Stadt Schleiden 1.300
EUR 5%
Kreis Aachen 1.300
EUR 5%
Kreis Heinsberg 650
EUR 2,5%
Stadt Aachen 650
EUR 2,5%
insgesamt 26.000
€ 100%
Unter Beibehaltung der vorgeschlagenen
Beteiligungsquoten würde die StädteRegion Aachen somit einen Anteil von
insgesamt 7,5 % übernehmen.
Gemäß § 5 Nr. 3 des
Gesellschaftsvertragsentwurfs sind die Stammeinlagen bar zu entrichten und in
voller Höhe sofort zur Einzahlung fällig.
Finanzierungsanteile ( § 19 ‑ Entwurf Gesellschaftsvertrag)
Die zur Sitzung vom 05.03.2008 vorgelegten
Aufstellungen sehen die Übernahme von insgesamt 10 % der Investitionskosten für
das ‚Forum Vogelsang‘ durch die Gesellschafter (Aufteilung nach jeweiligem Gesellschaftsanteil) sowie einen
Betriebskostenzuschuss fü r den laufenden Betrieb der vogelsang ip g GmbH
entsprechend dem jeweiligen Gesellschaftsanteil vor. Der Ermittlung der
Betriebskostenzuschüsse liegen Entwürfe einer 10‑jährigen Wirtschaftsplanung
bei ‚moderatem Verlauf‘ (Min.) und ‚pessimistischem Verlauf‘ (Max.) zugrunde (vgl. dazu
Anlagen 4.1 und 4.2 zur o.a.
Vorlage).
Daneben ist für den Kreis Aachen eine
Beteiligung an den Kosten für Standortentwicklung und ‑marketing vorgesehen.
Der Kreisanteil am Gesamtbudget beträgt
27 T€ / a für die Jahre 2009 bis 2013 und ist an die Standortentwicklungsgesellschaft
Vogelsang GmbH zu zahlen.
Die Finanzierungsanteile aller
potenziellen Gesellschafter sind im Einzelnen der Anlage 2 Nr. 8 zur o.a. Vorlage vom 05.03.2008 zu entnehmen. In der beigefügten Anlage 2 sind die kalkulierten Gesamtkosten
unterteilt nach regionalem Kofinanzierungsanteil für Investitionen ‚Forum
Vogelsang‘, Betriebskostenzuschuss vogelsang ip g GmbH sowie
Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH und deren jeweilige Anteile von
Stadt und Kreis Aachen auszugsweise dargestellt. Anlage 3 bildet die daraus
resultierende Summe aller Kostenanteile bezogen auf alle Gesellschafter und die
davon auf Stadt und Kreis Aachen entfallenden Anteile ab.
Die Finanzierung erfolgt bis zum
20.09.2009 nach den entsprechenden Gesellschaftsanteilen von Stadt (2,5 %) und
Kreis Aachen (5 %) aus den jeweiligen Haushaltsmitteln. Mit dem Übergang der
Gesellschafteranteile von Stadt und Kreis Aachen auf die StädteRegion werden
auch die entsprechenden finanziellen Verpflichtungen durch die StädteRegion
Aachen (7,5 %) ab 21.10.2009 getragen.
Entsendung in die Gremien der vogelsang ip
g GmbH (§§ 8 u. 10
Entwurf Gesellschaftsvertrag)
Der aktuelle Entwurf des
Gesellschaftsvertrages sieht in § 8 Nr. 6 unabhängig von der Beteiligungsquote
ein Entsendungsrecht jedes Gesellschafters von bis zu 3 Vertretern in die Gesellschafterversammlung vor. Die Benennung von stellvertretenden
Mitgliedern für den Fall der Verhinderung ist zulässig. Gegenüber einer jeweils
einzelnen Beteiligung von Stadt und Kreis Aachen mit einem Entsendungsrecht von
bis zu 6 Mitgliedern bestünde nach den bisherigen Regelungen bei einer
Beteiligung der StädteRegion ein Entsendungsrecht für bis zu 3 Mitglieder in
die Gesellschafterversammlung.
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung
vom 13.12.2006 beschlossen, mit der Vertretung der Stadt Aachen in allen Haupt‑
und Gesellschafterversammlungen der Gesellschaften an denen die Stadt Aachen
beteiligt ist, Herrn Oberbürgermeister Dr. Linden und im Falle seiner
Verhinderung Herrn Stadtdirektor Rombey zu beauftragen. Beide haben das Recht,
einen anderen Beamten oder
Angestellten zu beauftragen. Sofern die Stadt ihr Recht, 3 Vertreter in die
Gesellschafterversammlung zu entsenden, in Anspruch nimmt, können zusätzlich 2
Mandate besetzt werden. Soweit ein Gesellschafter mehr als ein Mitglied
entsendet, ist ein Stimmführer zu benennen, da jeder Gesellschafter seine
Stimmen einheitlich abgibt.
Die Beschlussfassung zur Entsendung von
Mitgliedern sowie stellvertretenden Mitgliedern in die
Gesellschafterversammlung soll in der Sitzung des Rates am 13.08.2008 erfolgen.
Nach
§ 10 Nr. 2 des Gesellschaftsvertragsentwurfs besteht der Aufsichtsrat
aus 13 Mitgliedern. Die Benennung
von stellvertretenden Mitgliedern für den Fall der Verhinderung ist zulässig.
Stadt und Kreis Aachen steht jeweils das Entsendungsrecht für 1 Mitglied und
dessen Vertreter zu. Über die Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat
entscheidet gem. § 113 Abs. 3 GO NW der Rat.
Die Beschlussfassung zur Entsendung eines
Mitgliedes sowie eines stellvertretenden Mitgliedes in den Aufsichtsrat soll in
der Sitzung des Rates am 13.08.2008 erfolgen.
In Anbetracht der geringen
Beteiligungsquote von insgesamt 7,5 % ist nach den bestehenden Regelungen des
Gesellschaftsvertrages nicht davon auszugehen, dass der StädteRegion Aachen
mehr als 1 Entsendungsrecht in den Aufsichtsrat zustehen wird.
Gemäß § 7 des Gesellschaftsvertragsentwurfs können ein Beirat und ein Kuratorium eingerichtet werden. Über die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Beirates und Kuratoriums entscheidet gem. § 9 Nr. 1 lit. q) die Gesellschafterversammlung.
Anlagen
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