Entscheidungsvorlage - B 06/0014/WP15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt gem. § 41 Abs. 1 lit l) GO NW die unmittelbare Beteiligung der Stadt Aachen an der zu gründenden vogelsang ip gemeinnützige GmbH mit 2,5 % der Anteile - entsprechend einem Anteil am Stammkapital von 650,- Euro - unter der Voraussetzung, dass in den vorgelegten Entwurf des Gesellschaftsvertrages der vogelsang ip gemeinnützige GmbH eine Klausel aufgenommen wird, die die Übertragung der Gesellschaftsanteile der Stadt Aachen mit allen finanziellen Verpflichtungen zum 21.10.2009 auf die StädteRegion Aachen legitimiert.

 

Der Rat entsendet folgenden Vertreter / folgende Vertreterin und dessen Stellvertreter /deren Stellvertreterin in den Aufsichtsrat der vogelsang ip gemeinnützige GmbH:

 

Mitglied Aufsichtsrat:            _______________________________

Vertreter:                      _______________________________

 

Der Rat entsendet neben Herrn Oberbürgermeister Dr. Linden als 1. Vertreter und dessen allgemeinen Vertreter im Amt als Stellvertreter folgende Vertreter / Vertreterinnen und deren Stellvertreter / Stellvertreterinnen in die Gesellschafterversammlung der vogelsang ip gemeinnützige GmbH:

 

2.:                                _______________________________

Stellvertreter zu 2.:            _______________________________

 

3.:                                _______________________________

Stellvertreter zu 3.:            _______________________________

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Das Projekt ‚Konversion Vogelsang‘ sowie die beabsichtigte Gründung und Beteiligung an der vogelsang ip gemeinnützige GmbH wurden dem Hauptausschuss und dem Rat der Stadt in ihren Sitzungen vom 05.03.2008 mittels einer einheitlichen Mustervorlage des Kreises Euskirchen nebst umfangreicher Anlagen ausführlich vorgestellt (vgl. Vorlage: FB 02/0194/WP15).

                                               

Auf Empfehlung des Hauptausschusses hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung vom 05.03.2008 einstimmig beschlossen, dass die Stadt Aachen sich gemeinsam mit dem Kreis Aachen über die StädteRegion an der zu gründenden vogelsang ip g GmbH anteilmäßig beteiligt.

 

Der Kreistag des Kreises Aachen hat in seiner Sitzung vom 10.04.2008 die unmittelbare Beteiligung des Kreises Aachen an der vogelsang ip g GmbH mit einem Anteil von 5 % beschlossen.

 

In entsprechenden Gesprächen mit dem Kreis Aachen wurde bezüglich einer späteren gemeinsamen Beteiligung mit der Stadt Aachen über die StädteRegion Aachen Einvernehmen hergestellt.

 

Die vogelsang ip g GmbH soll bereits spätestens im September 2008 gegründet werden während die Bildung der Gebietskörperschaft StädteRegion Aachen erst mit Wirkung vom 21.10.2009 erfolgt.

 

Aus diesem Grund ist zunächst eine Beschlussfassung durch den Rat der Stadt über die unmittelbare Beteiligung der Stadt Aachen an der vogelsang ip g GmbH gemäß § 41 Abs. 1 lit. l) GO NW erforderlich.

 

Darüber hinaus sind durch Beschluss des Rates die Vertreter der Stadt Aachen in die künftigen Gremien (Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung) der vogelsang ip g GmbH zu entsenden.

 

Zur Umsetzung des o. a. Ratsbeschlusses vom 05.03.2008 und um dem grundsätzlichen Auftrag der StädteRegion Aachen zur B ündelung regionaler Aufgaben zu entsprechen sowie den gesellschaftsrechtlichen  Einfluss im Sinne städteregionaler Interessen zu stärken, ist durch entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag der vogelsang ip g GmbH sicherzustellen, dass mit Gründung der integrierten StädteRegion Aachen zum 21.10.2009 die Gesellschaftsanteile der Stadt Aachen mit allen finanziellen Verpflichtungen auf die neue Gebietskörperschaft übertragen werden.

 

Seitens des Kreises Euskirchen wurde der mit den potenziellen Gesellschaftern und mit dem Innenministerium als zuständiger Anzeigebeh örde abgestimmte Entwurf des Gesellschaftsvertrages (Stand: 10.07.2008) zur endgültigen Abstimmung zur Verfügung gestellt. Der Entwurf des Gesellschaftsvertrages ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Die beteiligungsrelevanten Kriterien sind im Folgenden zusammengefasst kurz dargestellt:

 

Austrittsrecht (§ 4 Nr. 2 Entwurf Gesellschaftsvertrag)

 

Aufgrund fördertechnischer Voraussetzungen ist eine Beteiligung der Gründungsgesellschafter bis 2025 vorgesehen. Anschließend ist jeder Gesellschafter berechtigt, mit einer Frist von einem Jahr zum Ende eines Geschäftsjahres seinen Austritt mittels eingeschriebenen Briefes gegenü ber der Gesellschaft zu erklären.

 

Da sich die Stadt Aachen zur Teilhabe am Projekt aufgrund des zeitlichen Auseinanderfallens von Gründung der vogelsang ip g GmbH und Bildung der StädteRegion Aachen zunächst unmittelbar an der Gesellschaft beteiligen muss, die städtischen Anteile später aber auf die StädteRegion übertragen werden sollen, empfiehlt es sich, eine Klausel in den Gesellschaftsvertrag aufzunehmen, die die Übertragung der Gesellschaftsanteile der Stadt Aachen mit allen finanziellen Verpflichtungen zum 21.10.2009 auf die StädteRegion Aachen vorab legitimiert. Aus Sicht der Verwaltung ist eine entsprechende Regelung für den Kreis Aachen nicht erforderlich, da dieser  mit Ablauf des 20.10.2009 aufgelöst wird und die StädteRegion Rechtsnachfolger des Kreises Aachen ist.

 

Stammkapitalanteile / Beteiligungsquote (§ 5 Nrn. 1+ 2 Entwurf Gesellschaftsvertrag)  

 

Gesellschafter                                                  Stammeinlage                        Anteil in %

Landschaftsverband Rheinland                            13.000 EUR                 50%

Kreis Euskirchen                                            7.800 EUR                 30%

Kreis Düren                                                       1.300 EUR                 5%

Stadt Schleiden                                                 1.300 EUR                 5%

Kreis Aachen                                                     1.300 EUR                 5%

Kreis Heinsberg                                                 650 EUR                 2,5%

Stadt Aachen                                                    650 EUR                 2,5%

insgesamt                                                        26.000 €                      100%

 

Unter Beibehaltung der vorgeschlagenen Beteiligungsquoten würde die StädteRegion Aachen somit einen Anteil von insgesamt 7,5 % übernehmen.

 

Gemäß § 5 Nr. 3 des Gesellschaftsvertragsentwurfs sind die Stammeinlagen bar zu entrichten und in voller Höhe sofort zur Einzahlung fällig.

 

Finanzierungsanteile ( § 19 ‑ Entwurf Gesellschaftsvertrag)

 

Die zur Sitzung vom 05.03.2008 vorgelegten Aufstellungen sehen die Übernahme von insgesamt 10 % der Investitionskosten für das ‚Forum Vogelsang‘ durch die Gesellschafter  (Aufteilung nach jeweiligem Gesellschaftsanteil) sowie einen Betriebskostenzuschuss fü r den laufenden Betrieb der vogelsang ip g GmbH entsprechend dem jeweiligen Gesellschaftsanteil vor. Der Ermittlung der Betriebskostenzuschüsse liegen Entwürfe einer 10‑jährigen Wirtschaftsplanung bei ‚moderatem Verlauf‘ (Min.) und ‚pessimistischem Verlauf‘   (Max.) zugrunde (vgl. dazu Anlagen 4.1 und 4.2  zur o.a. Vorlage).  

 

Daneben ist für den Kreis Aachen eine Beteiligung an den Kosten für Standortentwicklung und ‑marketing vorgesehen. Der Kreisanteil am Gesamtbudget beträgt  27 T€ / a für die Jahre 2009 bis 2013 und ist an die  Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH zu zahlen.

 

Die Finanzierungsanteile aller potenziellen Gesellschafter sind im Einzelnen der  Anlage 2 Nr. 8 zur o.a. Vorlage vom 05.03.2008  zu entnehmen. In der beigefügten Anlage  2 sind die kalkulierten Gesamtkosten unterteilt nach regionalem Kofinanzierungsanteil für Investitionen ‚Forum Vogelsang‘, Betriebskostenzuschuss vogelsang ip g GmbH sowie Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH und deren jeweilige Anteile von Stadt und Kreis Aachen auszugsweise dargestellt. Anlage 3 bildet die daraus resultierende Summe aller Kostenanteile bezogen auf alle Gesellschafter und die davon auf Stadt und Kreis Aachen entfallenden Anteile ab.

 

Die Finanzierung erfolgt bis zum 20.09.2009 nach den entsprechenden Gesellschaftsanteilen von Stadt (2,5 %) und Kreis Aachen (5 %) aus den jeweiligen Haushaltsmitteln. Mit dem Übergang der Gesellschafteranteile von Stadt und Kreis Aachen auf die StädteRegion werden auch die entsprechenden finanziellen Verpflichtungen durch die StädteRegion Aachen (7,5 %) ab 21.10.2009 getragen.

 

Entsendung in die Gremien der vogelsang ip g GmbH (§§ 8 u. 10 Entwurf Gesellschaftsvertrag)

 

Der aktuelle Entwurf des Gesellschaftsvertrages sieht in § 8 Nr. 6 unabhängig von der Beteiligungsquote ein Entsendungsrecht jedes Gesellschafters von bis zu  3 Vertretern in die Gesellschafterversammlung vor.  Die Benennung von stellvertretenden Mitgliedern für den Fall der Verhinderung ist zulässig. Gegenüber einer jeweils einzelnen Beteiligung von Stadt und Kreis Aachen mit einem Entsendungsrecht von bis zu 6 Mitgliedern bestünde nach den bisherigen Regelungen bei einer Beteiligung der StädteRegion ein Entsendungsrecht für bis zu 3 Mitglieder in die Gesellschafterversammlung.

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung vom 13.12.2006 beschlossen, mit der Vertretung der Stadt Aachen in allen Haupt‑ und Gesellschafterversammlungen der Gesellschaften an denen die Stadt Aachen beteiligt ist, Herrn Oberbürgermeister Dr. Linden und im Falle seiner Verhinderung Herrn Stadtdirektor Rombey zu beauftragen. Beide haben das Recht, einen  anderen Beamten oder Angestellten zu beauftragen. Sofern die Stadt ihr Recht, 3 Vertreter in die Gesellschafterversammlung zu entsenden, in Anspruch nimmt, können zusätzlich 2 Mandate besetzt werden. Soweit ein Gesellschafter mehr als ein Mitglied entsendet, ist ein Stimmführer zu benennen, da jeder Gesellschafter seine Stimmen einheitlich abgibt.

 

Die Beschlussfassung zur Entsendung von Mitgliedern sowie stellvertretenden Mitgliedern in die Gesellschafterversammlung soll in der Sitzung des Rates am 13.08.2008 erfolgen.

 

Nach  § 10 Nr. 2 des Gesellschaftsvertragsentwurfs besteht der Aufsichtsrat aus 13 Mitgliedern.  Die Benennung von stellvertretenden Mitgliedern für den Fall der Verhinderung ist zulässig. Stadt und Kreis Aachen steht jeweils das Entsendungsrecht für 1 Mitglied und dessen Vertreter zu. Über die Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat entscheidet gem. § 113 Abs. 3 GO NW der Rat.

 

Die Beschlussfassung zur Entsendung eines Mitgliedes sowie eines stellvertretenden Mitgliedes in den Aufsichtsrat soll in der Sitzung des Rates am 13.08.2008 erfolgen.

 

In Anbetracht der geringen Beteiligungsquote von insgesamt 7,5 % ist nach den bestehenden Regelungen des Gesellschaftsvertrages nicht davon auszugehen, dass der StädteRegion Aachen mehr als 1 Entsendungsrecht in den Aufsichtsrat zustehen wird.

 

Gemäß § 7 des Gesellschaftsvertragsentwurfs können ein Beirat und ein Kuratorium eingerichtet werden. Über die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Beirates und Kuratoriums entscheidet gem. § 9 Nr. 1 lit. q) die Gesellschafterversammlung.

Reduzieren

Anlagen

Loading...